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Das Institut des Prozessbetrugs ist nicht nur in der standigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes, sondern auch im Schrifttum anerkannt. Die Verfasserin arbeitet heraus, welche Probleme der Prozessbetrug in den verschiedenen zivilprozessualen Verfahrensarten in Theorie und Praxis bereitet. Anschliessend stellt sie das altehrwurdige Institut des Prozessbetrugs in Frage. Auf der Grundlage der heutigen Betrugsdogmatik verneint die Autorin diese grundsatzliche Frage nach der Moeglichkeit eines Prozessbetrugs uberhaupt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Prozessluge de lege lata in der Regel straflos ist. Schliesslich wird ein Vorschlag fur eine zu schaffende Vorschrift der falschen Parteibehauptung erarbeitet, die geeignet ist, solche Handlungen zu poenalisieren, uber deren Strafwurdigkeit heute in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit besteht.
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