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Europaische Vogelschutzrichtlinie - Stoerfaktor fur die Bundesstrasse 50 neu (German, Paperback)
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Europaische Vogelschutzrichtlinie - Stoerfaktor fur die Bundesstrasse 50 neu (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geowissenschaften /
Geographie - Bevolkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note:
1,3, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Geograhisches Institut),
Veranstaltung: Konzeption zur Raumanalyse und Raumbewertung,
Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Allgemein zur Problematik,
Planfeststellung, Planfeststellungsbericht 2000 - Neubau B50,
Europaische Vogelschutzrichtlinie - Walder bei Wittlich und Cochem,
Urteil OVG Koblenz 2003 &, 2007, Planfeststellungsbeschluss
2006, Abstract: Im Kreis Bernkastel-Wittlich wird mit der
Bundesstrasse 50 neu eines der grossten Strassenbauvorhaben in
Deutschland realisiert. Die B 50 neu ist hierbei Teil einer
grossraumigen europaischen West-Ost-Achse, die den niederlandischen
und belgischen Raum mit dem Rhein-Main-Gebiet und
Sudwestdeutschland verbindet. Allerdings entstehen bei Planungen
immer wieder Konflikte, sodass sich Bauvorhaben von Fernstrassen
nicht immer reibungslos durchfuhren lassen. So geschehen bei dem
geplanten Neubau der Bundesstrasse 50 zwischen der Bundesautobahn A
1 bei Wittlich und der B 327 bei Buchenbeuren im
Planfeststellungsbericht II zwischen Platten und Longkamp. Mit
Verlauf dieser Hausarbeit wird die Problematik in der Planung
dieses Grossprojektes genauer untersucht. Welche Hindernisse fur
Raumplaner bei Projekten entstehen konnen und mit welchen Barrieren
gerechnet werden mussen wird im Folgen am Beispiel der
Bundesstrasse 50 erlautert. Schwerpunkt soll hierbei die
Ausarbeitung der Europaischen Vogelschutzlinie sein. Ob sich die
Vogelschutzrichtlinie als Storfaktor fur die neue Bundesstrasse 50
im Planfeststellungsabschnitt II entpuppt wird sich im Laufe dieser
Arbeit herausstellen. Des Weiteren werden allgemeine Einblicke in
das Bauvorhaben gegeben und die wichtigsten Punkte der
Planfeststellungsberichte der Jahre 2000 und 2006 erlautert.
Daruber hinaus werden die Klagen des Naturschutzvereins BUND vor
dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz detailliert beschri
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