Gegenstand dieser Arbeit sind die Begründungen der Entscheidungen
des obersten Gerichtshofs der niederländischen Provinzen Holland,
Seeland und West-Friesland aus dem Zeitraum 1704-1787. Das Gericht
hat seine Urteile nicht begründet. Gleichwohl sind die Erwägungen
der Richter in den unveröffentlichten offiziellen Aufzeichnungen
des Gerichts und andererseits in den privaten Notizen einzelner
Richter, den Observationes Tumultuariae des Cornelis van
Bijnkershoek, Willem Pauw und Johan van Bleiswijk erhalten. Ziel
der Arbeit war eine Untersuchung, ob die fehlende Veröffentlichung
der Urteilsbegründungen Auswirkungen auf die Entscheidungen des
Gerichts hatte. Mithilfe der privaten Aufzeichnungen und der
offiziellen Quellen wurden dazu am Beispiel des Kaufrechts die
Entscheidungen des Gerichts vor dem Hintergrund der
römisch-holländischen Dogmatik und unter Berücksichtigung des
Prozessrechts untersucht.
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