Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste
Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von
Vertragsarzten, Krankenhausern und Krankenkassen. Er legt
massgeblich fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung
von der GKV erstattet werden.
Das vorliegende Werk setzt sich mit dem Normsetzungsinstrument
der Richtlinie auseinander. Besondere Beachtung findet dabei die
Frage der Einordnung der Richtlinien in die Rechtsquellensystematik
und die Problematik der demokratischen Legitimation des G-BA zur
Normsetzung.
Daran schliesst sich eine ausfuhrliche Darstellung der Verfahren
zur Integration neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die
ambulante und stationare Versorgung an. In diesem Zusammenhang wird
auch die Vorgehensweise des G-BA beim Richtlinienbeschluss auf der
Grundlage seiner Verfahrensordnung erlautert. Dabei spielen die
Grundsatze der evidenzbasierten Medizin und Gesundheitsversorgung
eine besondere Rolle.
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