Gegenstand des Kommentars sind die zentralen europarechtlichen
Vorschriften zum Kapital- und Zahlungsverkehr. Die Art. 56 bis 60
EGV bilden die Magna Charta des europaischen Rechts zum Kapital-
und Zahlungsverkehr und beeinflussen das mitgliedstaatliche Recht
in seiner gesamten Breite. Die Geldwascherichtlinie hat die
Verpflichtung von Banken, Lebensversicherungsunternehmen und seit
kurzem auch von Anwalten, Steuerberatern und anderen Personen zur
Verhinderung der Geldwasche zum Gegenstand. Dazu zahlt die Pflicht
zur Identifizierung von Kunden und zur Zusammenarbeit mit den
Strafverfolgungsbehoerden. Die UEberweisungsrichtlinie zielt auf
hoehere Transparenz und Transaktionsgeschwindigkeit bei der
Abwicklung grenzuberschreitender Geldzahlungen.
General
Is the information for this product incomplete, wrong or inappropriate?
Let us know about it.
Does this product have an incorrect or missing image?
Send us a new image.
Is this product missing categories?
Add more categories.
Review This Product
No reviews yet - be the first to create one!