Diese Arbeit untersucht die Zulassigkeit und Grenzen des
Aufsichtssystems der regulierten Selbstregulierung im
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom 01.04.2003 anhand verfassungs-
und europarechtlicher Vorgaben. In diesem System nehmen die
privaten Selbstkontrolleinrichtungen die Aufsicht uber die ihnen
angeschlossenen Anbieter wahr. Die Lander geben lediglich die
gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und richten eine Kontrolle uber
die Selbstkontrolleinrichtungen ein. Die Arbeit kommt zu dem
Ergebnis, dass das gewahlte Aufsichtsmodell im
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag grundsatzlich zulassig ist. Jedoch
werden insbesondere die Vorgaben des Demokratieprinzips und der
Rundfunkfreiheit unzureichend umgesetzt. Danach muss im Bereich des
Jugendmedienschutzes die Aufsicht von sachkundigen und staatsfreien
Gremien durchgefuhrt und eine effektive hoheitliche Kontrolle uber
die Selbstkontrolleinrichtungen eingerichtet werden. Vor allem die
Ausgestaltung der Kommission fur Jugendmedienschutz (KJM) und ihre
Befugnisse zur Kontrolle der Selbstkontrolleinrichtungen genugen
diesen Vorgaben nur teilweise, so dass der
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag diesbezuglich
nachbesserungsbedurftig ist.
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