Das moderne staatsrechtliche Denken kann die Frage nach der
Zugehorigkeit eines Territoriums zu einem grosseren Staatswesen nur
mit Ja oder Nein beantworten. Im Mittelalter dagegen waren
eigentumliche zwischenherrschaftliche Beziehungen, insbesondere
lehensrechtlicher Art, entstanden, die sich heutigen Kategorien
entziehen. Seit der Entstehung der Nationalstaaten jedoch haben
Historiker und Politiker immer wieder versucht, politische
Anspruche durch Ruckgriff auf solche vormodernen
Herrschaftsverhaltnisse zu legitimieren."
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