Diese Arbeit setzt sich mit dem Problem der Dritthaftung von
Gutachtern am Beispiel fehlerhafter Kunstexpertisen und
Aufnahmeentscheidungen in den Catalogue raisonne auseinander. Im
Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Voraussetzungen und die
Reichweite der Vertrauenshaftung auf der Grundlage von 280 Abs. 1,
241 Abs. 2 i.V.m. 311 Abs. 3 S. 2 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt der
Arbeit liegt auf der Bestimmung der Sorgfaltspflichten des
Kunstexperten und des Werkverzeichners bei der Begutachtung von
Kunstwerken, wobei das komplexe Verhaltnis der unterschiedlichen
Erkenntnisquellen und Untersuchungsmethoden zueinander analysiert
und die Frage der Haftung fur verschiedene Fallkonstellationen
praxisnah betrachtet wird.
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