Die deutschen Lander haben sich wie bereits bei den
Regierungskonferenzen zur Politischen Union und zur Wirtschafts-
und Wahrungsunion 1991 an den Verhandlungen tiber die
Regierungskonferenz der Europaischen Union (EU) vor Amsterdam
beteiligt. Anders als seinerzeit waren diesmal auch die recht
lichen Voraussetzungen daftir gegeben. Denn im Zusammenhang mit der
Ra tifizierung von Maastricht wurde eine entsprechende
innerstaatliche Rege lung und Beteiligung der Lander in
europapolitischen Angelegenheiten ge setzlich festgelegt. Art 23
GG, das Gesetz tiber Zusammenarbeit von Bund und Landern (EUZBLG)
und die Bund-Lander-Vereinbarung sind als die we sentlichen
Grundlagen daftir zu benennen. Ftir die deutschen Lander saBen der
Freistaat Bayern und Rheinland Pfalz mit am Verhandlungstisch und
waren Teil und Partner der deutschen Delegation. Das Mandat und die
Vorgaben erhielten die Lander durch den BeschluB des Bundesrates
vom 15. Dezember 1995, der die "Forderungen der Lander zur
Regierungskonferenz 1996" festlegte. Gleichwohl waren die Ziele der
Lander vor Amsterdam - anders als im Vorfeld von Maastricht - nicht
so hoch gesteckt. Daftir gab es eine Vielzahl von Grtinden, die
sowohl innerhalb als auch auBerhalb des Zustandigkeitsbereichs der
Lander zu finden waren."
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