Die Arbeit untersucht die Regulierung als Erscheinungsform der
Gewahrleistungsverwaltung. Dargestellt wird die historische
Entwicklung des Rechtsgebietes, insbesondere die Transformation
anglo-amerikanischer Rechtsvorstellungen in das deutsche
Rechtssystem. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einordnung der
Regulierung in die Staatsaufgabenlehre. Aufgezeigt wird der
Zusammenhang zwischen der Idee des Gewahrleistungsstaates und dem
Regulierungsrecht. Als Referenzgebiet wird insbesondere das
Telekommunikationsrecht herangezogen.
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