Radsportunfalle haben haufig neben sportlichen auch juristische
Konsequenzen. Der Autor untersucht die zivilrechtlichen
Haftungsfragen bei Unfallen zwischen Radsportlern und geht
grundlegenden Fragen der zivilrechtlichen Haftungsdogmatik nach. Er
kommt zu dem Ergebnis, dass die Sportregeln zu einer verhaltens-
statt erfolgsbezogenen Auslegung des 823 Abs. 1 BGB veranlassen. In
manchen Situationen erlangt das Sportreglement zudem den Status von
durch 280 Abs. 1 BGB geschutzten relativen Schutzpflichten zwischen
Sportlern. UEber diese Anspruchsgrundlage ergeben sich auch bislang
kaum beachtete Moeglichkeiten zur Bekampfung von Doping.
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