Grundsatzlich ist die Proportionalitat von beteiligten Interessen
bei Verteidiger und Angreifer in einer Notwehrlage unbeachtlich.
Aus diesem Grund erwagen Praxis und Wissenschaft unter anderem im
Bereich besonderer Personenverhaltnisse, wie beispielsweise bei
Ehegatten, Notwehrrechtsbegrenzungen. Die Studie analysiert
zunachst bestehende Loesungsansatze. Anschliessend wird die hier
fur eine Beschrankung als dogmatischer Anknupfungspunkt verfochtene
Garantenstellung im Rahmen eines deduktiv-dualistischen Ansatzes
neu bestimmt. Auf Basis dieses Ansatzes wird schliesslich die
Ausgangsfrage einer Loesung zugefuhrt: Welche Garantenstellungen
koennen zu einer Notwehrrechtsbegrenzung fuhren, und wie wirkt sich
die Notwehrlage auf das Bestehen von Garantenstellungen aus?
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