Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen dem Ziel des
Umweltschutzes und den Zielen des Binnenmarktes sowie eines
unverfälschten Wettbewerbs im Gemeinschaftsrecht. Die im
EG-Vertrag vorgesehene Integration des Umweltschutzes in die
anderen Gemeinschaftspolitiken und das Ziel einer nachhaltigen
Entwicklung fordern, im Rahmen der wirtschaftlich ausgerichteten
Ziele, auch Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Es wird
geprüft, in welcher Rangordnung die Ziele zueinander stehen, ob
sie grundsätzlich miteinander vereinbar sind und wie sich
Zielkonflikte lösen lassen. Ferner wird aufgezeigt, wie der
Europäische Gerichtshof und die Europäische Kommission
Zielkonflikte bei der Anwendung der Vorschriften der
Grundfreiheiten und des EG-Wettbewerbsrechts lösen und wie man die
Vorschriften auslegen sollte, um noch besser den Vorgaben des
EG-Vertrages zu genügen.
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