Angesichts betrachtlicher Rechtsunterschiede zwischen den
EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Scheidungsgrunde und der
Fortgeltung inhaltlich erheblich voneinander abweichender
nationaler Scheidungsrechtskollisionsnormen wird bei
gemischt-nationalen Ehen im Scheidungsfalle das forum shopping
immer bedeutender. Die Autorin erarbeitet ein Konzept fur ein
einheitliches Scheidungskollisionsrecht, das sich die EU-Kommission
als Verordnung Rom III zur Aufgabe gemacht hat. Eine
Rechtsvergleichung mit anschliessender kritischer Betrachtung der
EheVO II sowie die Darstellung des Kompetenzrahmens des Art. 65 EGV
pragen die Diskussion um eine Harmonisierung des internationalen
Scheidungsrechts. Den Kern der Arbeit bilden alle denkbaren
Anknupfungen fur Rom III, deren Vor- und Nachteile unter Auswertung
einschlagiger Stellungnahmen im Schrifttum beleuchtet und
gegeneinander abgewogen werden.
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