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Vertrag von Lissabon - Ein Europa der Burger (German, Paperback)
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Vertrag von Lissabon - Ein Europa der Burger (German, Paperback)
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura -
Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Sprache:
Deutsch, Abstract: Der Staat ist ein Rechtskonstrukt nicht Mythos;
an der Gestaltung nehmen die Staatsangehorigen durch die in Bund,
Landern und Gemeinden gewahlten Reprasentanten teil (Erich Roper.
Um einem Europa der Burger naher zu kommen, bedarf es, woran zu
arbeiten lange versaumt wurde: der Ausbildung einer europaischen
Identitat, aus welcher allein die Bereitschaft zur Einordnung in
einen Staatenverbund erwachsen kann (Hans Hugo Klein)." Das
Grundgesetz ermachtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und
Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europaischen
Union. Der Begriff des Verbunds erfasst eine enge, auf Dauer
angelegte Verbindung souveran bleibender Staaten, die auf
vertraglicher Grundlage offentliche Gewalt ausubt, deren
Grundordnung jedoch allein der Verfugung der Mitgliedstaaten
unterliegt und in der die Volker - das heisst die staatsangehorigen
Burger-der Mitgliedstaaten die Subjekte demokratischer Legitimation
bleiben. Der Prufungsmassstab fur das Zustimmungsgesetz zum Vertrag
von Lissabon bestimmt sich durch das Wahlrecht als
grundrechtsgleiches Recht (Art. 38 Abs. 1 S. 1 i.V. mit Art. 93
Abs. 1 Nr. 4a GG). Das Wahlrecht begrundet einen Anspruch auf
demokratische Selbstbestimmung, auf freie und gleiche Teilhabe an
der in Deutschland ausgeubten Staatsgewalt sowie auf die Einhaltung
des Demokratiegebots einschliesslich der Achtung der
verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Die Prufung einer Verletzung
des Wahlrechts umfasst in der hier gegebenen prozessualen
Konstellation auch Eingriffe in die Grundsatze, die Art. 79 Abs. 3
GG als Identitat der Verfassung festschreibt. Art. 38 Abs. 1 GG
gewahrleistet jedem wahlberechtigten Deutschen das Recht, die
Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu wahlen. Mit der
allgemeinen, freien und gleichen Wahl der Abgeordneten des
Deutschen Bundestags betatigt das Bundesvolk
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