Die durch das Roemische Statut des Internationalen
Strafgerichtshofes angestossenen Entwicklungen im Voelkerstrafrecht
fuhren dazu, dass auch auf der nationalen Ebene Rechtsgrundlagen
zur Verfolgung von Verbrechen gegen das Voelkerrecht notwendig
werden. Das neue deutsche Voelkerstrafgesetzbuch steht dabei vor
der Herausforderung, einerseits das geltende Voelkerstrafrecht in
nationales Recht zu transponieren, sich dabei aber andererseits im
vorgegebenen Rahmen des Grundgesetzes zu halten, namentlich was die
Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes betrifft. Der Autor geht
der Frage nach, wie dieser Balanceakt im besonders komplexen Recht
der Kriegsverbrechen gelungen ist. Er entwickelt
Auslegungsgrundsatze und wendet diese auf als problematisch
erkannte Tatbestande an.
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