Tobias Hirte und Karsten Kiesel stellen Rechtsprechungsregeln für
Vorsatzanfechtungsfälle gemäß § 133 InsO unter Nennung der
jeweils wesentlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dar, die
im Zusammenhang mit Vorsatzanfechtungssachverhalten stehen. Dabei
wird besonderes Augenmerk auf Indizien, Beweisanzeichen sowie
Beweiserleichterungen gelegt. Anhand dieser Kriterien lassen sich
allgemeine Erwägungen ableiten, die für Fälle der
Vorsatzanfechtung gelten. Die Vorsatzanfechtung ist sowohl für den
Insolvenzverwalter, und damit für die Gläubiger im Rahmen eines
Insolvenzverfahrens, als auch für die (potenziellen)
Anfechtungsgegner ein bedeutendes Thema.
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