Ist die Demokratie das "Schmerzenskind" der Staatsrechtslehre?
Volker Neumann beantwortet diese Frage anhand von fünf Epochen
deutscher Staatlichkeit: Deutscher Bund/Vormärz, Kaiserreich,
Weimarer Republik, NS-Regime und Bundesrepublik. Dabei klärt er,
was die zeitgenössischen Staatsrechtslehrer unter Demokratie und
benachbarten Themen wie Volkssouveränität, Repräsentation und
Parteienstaat verstehen. Wichtige Vorgaben leistet das
schweizerische Staatsrecht. Ein politisches System verdient den
Ehrentitel "Demokratie", wenn die Ausübung von Staatsgewalt auf
den Willen des Volkes zurückgeführt werden kann. Was aber ist der
Volkswille? Die vielfältigen Antworten lassen sich zwei Richtungen
zuordnen: Die erste behauptet, der Volkswille sei eine
vorausgesetzte Idee, die nicht - wovon die zweite Richtung ausgeht
- durch Abstimmungen ermittelt werden kann. Um diesen
Richtungsstreit geht es im Kern auch in der Debatte um die
demokratische Legitimation der Europäischen Union.
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