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Das Buch bietet eine aktuelle Darstellung der in der stationaren und in der speziellen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV) der Bevoelkerung in Deutschland bestehenden Rechtsfragen und deren Loesung. Das Werk bezieht Stellung zu den Bedingungen der medikamentoesen Versorgung, zum Leistungsanspruch Privatversicherter, der noch nicht durchgangig besteht und auch zur UEbertragung arztlicher Tatigkeiten an Nichtarzte, die rechtlich in einer Grauzone stattfindet. Untersucht werden der Einsatz der Palliativversorgung als intermittierende Behandlung nicht nur am Lebensende, sondern fruhzeitig und parallel zur kurativen Therapie und als sektorenubergreifende Versorgung fur alle Versicherten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Forderung, die Aufklarung und Information uber die Moeglichkeiten hospiz-palliativer Versorgung bei gleichzeitigem Auf- und Ausbau der notwendigen Strukturen in den Vordergrund der derzeitigen Bemuhungen zu stellen. Erst nach ausreichender Umsetzung dieser Voraussetzungen sollte eine Neuregelung zum Themenkreis arztlich assistierter Suizid erfolgen. Die ausfuhrlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. zu aktuellen Rechtsfragen der Palliativversorgung sind im Wortlaut im Anhang abgedruckt.
Die Personalisierte Medizin (auch Individualisierte Medizin) eroeffnet neue Perspektiven fur Pradiktion, Diagnostik, Therapie und Medikamentenentwicklung. Die Auswahl von Medikation und Dosierung in Abhangigkeit individueller Besonderheiten durch den Nachweis von Biomarkern und die Abstimmung der pharmakotherapeutischen Optionen auf die molekularen Besonderheiten eines Tumors in der Onkologie sind Beispiele dieses medizinischen Konzepts. Die damit einhergehenden Rechtsfragen beruhren das Arztrecht, das Arzneimittelrecht, das Recht der Krankenversicherungen und das Datenschutzrecht. Die DGMR hat in ihrem Einbecker Workshop im Fruhjahr 2013 mit Experten der Medizin und der Rechtswissenschaften die Rechtsfragen der Personalisierten Medizin in einem Workshop erarbeitet und dazu Empfehlungen beschlossen. Damit liegen zusammengefasste Erkenntnisse in diesem noch jungen Bereich vor, die die weiteren Diskussionen bereichern sollen.
Bei uber 95 % aller Verstorbenen in Deutschland bestehen nach wie vor keine autoptisch gesicherten Erkenntnisse uber die eigentliche Todesursache und etwaige Begleiterkrankungen. Die auf einer solchen unsicheren Datenlage beruhenden gesundheitspolitischen Entscheidungen zu Disease-Management-Programmen, zu Pravention und strukturellen Massnahmen der Krankenversorgung entsprechen damit nicht der erforderlichen Evidenz. Dies hat zugleich negative Auswirkungen auf die Qualitat arztlicher Diagnostik und Therapie und somit auf die Patientensicherheit. Zudem machen es die sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in den Landesgesetzen uber das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen den betroffenen Angehoerigen und den Mediziner in der praktischen Umsetzung der oft widerstreitenden Interessen nicht leicht. Die klinische und anatomische Sektion ist nach derzeit allgemeiner Meinung auch im wissenschaftlichen Interesse oder zu Ausbildungszwecken ohne Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehoerigen unzulassig. Die medizinische Forschungs- und Ausbildungssituation wird durch diese Zustimmungsloesung nachhaltig beeintrachtigt; eine erweiterte Widerspruchsloesung koennte hierbei viele Hindernisse in der praktischen Handhabung beseitigen. Die DGMR hat sich in ihren aktuellen Empfehlungen daher fur eine gesetzliche Abkopplung der postmortalen Gewebespende von der Organtransplantation im Transplantationsgesetz ausgesprochen, um die seit Jahren niedrige Obduktionsquote in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der vorliegende Tagungsband gibt die Referate und die Empfehlungen der DGMR zur Obduktion und postmortalen Gewebespende wieder.
Vertragsarzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhangigkeit und Grundgesetz. Damit konnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen durften fur viele Vertragsarzte uberraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsarztlichen Tatigkeit in der Zukunft neu beleben. Als Beauftragte" oder Angestellte" der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsarztlichen Versorgung zugelassenen Arzte zukunftig in einem vollig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen. Die Debatte um unerwartete und unerwunschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsarztlichen Berufsausubung hat die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der arztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehorigen des arztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsarzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich fur sie als unerwartet" darstellen. Im Ubrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, unerwunschte" Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschliessen. "
Das Bedurfnis seine Leistungsfahigkeit zu steigern, hat Menschen seit jeher beschaftigt. Die aktuelle Debatte befasst sich unter dem Stichwort Enhancement" mit nicht indizierten arztlichen Massnahmen zur Steigerung der Leistungsfahigkeit, zur Verschonerung und Selbststilisierung. Die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. hat Empfehlungen erarbeitet, in denen es um die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts des Patienten sowie die berufsrechtliche, zivilrechtliche und sozialrechtliche Bewertung dieser Wunschmedizin" geht."
Die arztliche Therapiefreiheit unterliegt heute zunehmend rechtlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Restriktionen. Politik und Gesellschaft in Deutschland stehen vor der Entscheidung, ob sie die Krankenversorgung zukunftig in die Hande einer staatlich gepragten Medizin oder - wie bisher - in die Verantwortung der behandelnden Arzte und der ihnen anvertrauten Patienten legen wollen. Die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR)e.V. spricht sich in ihren vorliegenden Empfehlungen fur den Erhalt und die Fortentwicklung des arztlichen Leitbildes aus."
Die Deutsche Gesellschaft f r Medizinrecht hat Empfehlungen zu Rechtsfragen der Pr implantationsdiagnostik erarbeitet. Sie kn pft damit an ihre "Einbecker Empfehlungen zu genetischen Untersuchungen und Pers nlichkeitsrecht" an. Die fortschreitende Diskussion war Anlass, sich mit medizinischen, ethischen und rechtlichen Fragen der Pr implantationsdiagnostik im internationalen Rahmen und mit Blick auf m gliche Gesetzes nderungen auseinanderzusetzen.
Entwicklungen in Biomedizin, Genetik und Informatik fA1/4hren zu einem Wissenszuwachs im VerstAndnis der Ursachen und Entstehungsmechanismen von Krankheiten. Damit verbunden ist die Hoffnung, zukA1/4nftig Krankheitsrisiken frA1/4hzeitiger zu erkennen und durch MaAnahmen der Entwicklung von Krankheiten vorzubeugen. Mehr als andere Untersuchungsergebnisse erlauben genetische Informationen Aussagen A1/4ber den Gesundheitszustand auch von FamilienangehArigen. Sie bergen damit das Risiko konfligierender Interessen im Hinblick auf deren autonome LebensfA1/4hrung und informationelle Selbstbestimmung in sich. Das Buch enthAlt die auf dem 10. Einbecker Workshop gehaltenen VortrAge, die sich aus medizinisch-naturwissenschaftlicher und juristischer Sicht mit dem Thema befassen. Im Anhang werden wichtige Materialien zum Thema Gentest ergAnzt. So ist das Asterreichische Gentechnikgesetz, der Schweizer Entwurf eines Gentestgesetzes und der Entwurf der Fraktion der GRAoeNEN im Bundestag fA1/4r ein Deutsches Gentestgesetz enthalten.
Angesichts zunehmender medizinischer Erkenntnisse und Errungenschaften sind viele Menschen besorgt, am Ende ihres Lebens einer Apparatemedizin ausgesetzt zu sein und sinnlose lebensverlAngernde MaAnahmen erdulden zu mA1/4ssen, obwohl das Leben unaufhaltsam verlAscht und keine Aussicht auf echte Heilung mehr besteht. Viele Menschen haben Angst vor einer nur am Leben haltenden und aus ihrer Sicht unsinnigen Maximaltherapie, die vielleicht auch gelegentlich nur wissenschaftlich begrA1/4ndbar ist. PatientenverfA1/4gungen und Vorsorgevollmachten kAnnen helfen, den Willen des Menschen am Ende des Lebens fA1/4r alle Beteiligten klar zu machen. Rechtliche und gesetzliche Vorgaben machen die Durchsetzung des Patientenwillens oft schwierig. Die Deutsche Gesellschaft fA1/4r Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich diesem Spannungsfeld zwischen Medizin, Ethik und Recht im Rahmen eines Workshops in Heidelberg angenommen und griffige Empfehlungen fA1/4r alle Beteiligten abgegeben.
Die Aufhebung zeitlicher und raumlicher Grenzen durch den Einsatz der Telemedizin wirft eine Fulle rechtlicher Fragen auf. Auf dem 7. Einbecker Workshop der DGMR haben sich Experten der Medizin und des Rechts, Praktiker, Wissenschaftler und Angehoerige der Koerperschaften im Gesundheitswesen mit diesen Rechtsfragen beschaftigt und einen Empfehlungstext erarbeitet, der national und international grosse Beachtung fand. Die "Einbecker Empfehlungen zu Rechtsfragen der Telemedizin" sind zusammen mit den Referaten in diesem Werk wiedergegeben. Sie bilden die Grundlage fur die Weiterentwicklung rechtlicher Loesungen fur nationale und internationale Telemedizin.
Mit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes ist auch die Vergabepraxis der Spenderorgane auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Der Tagungsband enthAlt in der fA1/4r die Einbecker Empfehlungen gewohnten Weise Vorgaben fA1/4r die Erstellung der nach dem Transplantationsgesetz geforderten Richtlinien. Die BeitrAge geben zugleich den gegenwArtigen medizinischen und juristischen Kenntnisstand der Materie wieder.
Der Gesetzgeber und die arztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jungster Zeit die Anforderungen an die arztlichen Qualitatssicherungsmassnahmen verscharft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitatssicherung geleistet. Manche Mediziner fuhlen sich dadurch in ihrer arztlichen Berufsausubung beschrankt und beklagen eine Uberreglementierung, die nicht der Sicherung der arztlichen Qualitat, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der arztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und an den Gesetzgeber richten."
In den letzten Jahren ist das Haftungsrisiko des Arztes durch die Fortschritte der Medizin und die Entwicklung der Rechtsprechung deutlich gestiegen. Die Spruchpraxis vieler Gerichte, auch der Obergerichte, stellt teilweise nur schwer erfA1/4llbare Anforderungen an die AufklArung der Patienten. Die Deutsche Gesellschaft fA1/4r Medizinrecht hat sich mit dieser Entwicklung beschAftigt und Empfehlungen zum Haftungsrecht erarbeitet. Im Ergebnis fordert sie eine Abkehr von der gegenwArtigen Entwicklung, eine Neuregelung der AufklArungspflicht des Arztes, eine Verbesserung im Bereich der Gutachter und Schlichtungsstellen, die KlArung der Voraussetzungen einer VersicherungslAsung und hat dabei im Auge, mehr Sicherheit im VerhAltnis zwischen den medizinischen Berufsgruppen und den VersicherungstrAgern zu schaffen.
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