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Mit dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde das deutsche Abfallrecht an die neuen EU-rechtlichen Vorschriften aus der Abfallrahmenrichtlinie angepasst. Die damit verbundenen Anderungen sowie die ordnungspolitischen Ideen einer modernen Kreislaufwirtschaft zeichnen fuhrende Abfallrechtler fur die tagliche Praxis der Abfallwirtschaft in Unternehmen, Kommunen und Ministerien in diesem Werk nach. Dabei betten sie ihre Kommentierung unter Berucksichtigung nationaler und EU-Rechtsentwicklungsstrange in eine ressourcenorientierte, zukunftsfahige Kreislaufwirtschaft ein, ohne die Interessen der Wirtschaftsbeteiligten ausser Acht zu lassen. Der von Alexander Schink und Andrea Versteyl herausgegebene Kommentar ermoglicht auch juristischen Laien eine praxisorientierte Handhabung der z.T. recht komplexen Rechtsmaterie. Er vernachlassigt nicht die Grundideen europaischer Abfallwirtschaftspolitik und eroffnet allen Wirtschaftsbeteiligten durch Literatur- und Rechtsprechungsverweise einen schnellen Zugang zur Losung ihrer abfallwirtschaftlichen Fragestellungen - ein "Muss" fur jeden, der einen Einstieg, aber auch eine praxisorientierte Handreichung bei seinen kreislaufwirtschaftlichen Aktivitaten sucht.
Die Energiewende erfordert neben anderen Massnahmen einen beschleunigten Ausbau der Leitungsnetze. Ein Umsteuern in der Stromversorgung auf erneuerbare Energien und ohne die Kernenergie als Grundlasttrager kann nur gelingen, wenn die Ubertragungsnetze massiv ausgebaut werden. Voraussichtlich werden in naher Zukunft hierfur etwa 3.000 km Hochstspannungsleitungen gebaut werden mussen. In der Vergangenheit ist der Bau dieser Leitungen nur schleppend vorangekommen. Trotz erkannten Bedarfs sind bis 2010 lediglich 90 km Leitungen fertig gestellt worden. Der Bundesgesetzgeber hat auf diese Schwierigkeiten inzwischen durch Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) reagiert. Ziel des am 30.06.2011 beschlossenen Gesetzes ist es, den beschleunigten Ausbau der Ubertragungsnetze sicherzustellen. Der Bundesgesetzgeber hat dabei mit dem Gesetz in mehrfacher Hinsicht Neuland betreten: Das fur die Trassenauswahl von Energiefreileitungen bisher angewendete Raumordnungsverfahren wird fur Hochstspannungsleitungen, die Landergrenzen uberschreiten, durch eine Bundesfachplanung abgelost. Hierfur ist zukunftig die Bundesnetzagentur zustandig. In diesem Verfahren wird mit fur die Planfeststellung verbindlicher Wirkung die Raum- und Umweltvertraglichkeit der Trasse festgestellt. In diesem Verfahren findet eine Offentlichkeitsbeteiligung statt, die ausdrucklich auch das Ziel verfolgt, zur Verbesserung der Akzeptanz beizutragen. Die Planfeststellung fur Energiefernleitungstrassen wird der Bundesnetzagentur ubertragen und im NABEG ebenfalls neu und umfassend geregelt. Der neue Kommentar zum NABEG erlautert die Vorschriften umfassend und stellt die erforderlichen Verknupfungen zu anderen Regelungen zum Netzausbau her. Sein Anliegen ist es vor allem, die praktische Handhabung der neuen Vorschriften zu erleichtern. Er wendet sich an Vorhabentrager, Behorden und Gemeinden, Betroffene, Anwalte und die Justiz. Die Autoren sind als Anwalte und in der Verwaltung seit Jahren mit Verfahren der Zulassung raumbedeutsamer offentlicher Infrastrukturvorhaben befasst.
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