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Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen Diskussion mitbestimmt. Die Beitrage arbeiten den Stand der Diskussion zur Haftung fur fehlerhafte Befunddokumentation und fehlerhafte Aufklarungsdokumentation heraus. Gefahren einer Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich daruber hinaus bei der Rechtsfindung medizinischer Leitlinien und ordnet diese in die zu entscheidenden Einzelfalle ein. Die Autoren weisen auf Unterschiede in der Leitlinienkompetenz hin und differenzieren hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit fur den Arzt. Die in diesem Band versammelten Beitrage des XVIII. Kolner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht sind zugleich Arbeitsmittel fur die Rechtspraxis. "
"Arzthaftung - Rechtspraxis und Perspektiven" versammelt Beitrage zu den Veranderungen des Arzthaftungsprozesses. Als roter Faden durchzieht sie das Problem der materiellen Gerechtigkeit. Kritisch beleuchtet werden Veranderungen, wie die Beschlussverwerfung durch das Berufungsgericht ohne Moglichkeit eines Rechtsbehelfs. Diskutiert wird die Ausweitung wechselseitiger Auskunftspflichten. Der "grobe Behandlungsfehler" steht haufig im Brennpunkt prozessualer Auseinandersetzungen. Diese Rechtsfigur ist jedoch bisher eher deskriptiv als rechtsdogmatisch erfasst. Die Qualitat eines Behandlungsfehlers als Beweisthema ist noch nicht ausreichend erkannt worden. Der Beitrag uber neue Entwicklungen beim Sachverstandigenbeweis im Arzthaftungsrecht gibt Hinweise zur Sicherung der Qualitat der Begutachtung. Er berucksichtigt die durch das erste Justizmodernisierungsgesetz geschaffenen Veranderungen. Eine Analyse der Schmerzensgeldrechtsprechung in Deutschland ordnet diese rechtsdogmatisch ein und setzt sie in den europaischen Kontext."
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