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Schwerpunktthema Deutsche Historische Institute im Ausland
Vorgestellt werden Deutsche Historische Institute im Ausland und
ihre Arbeit. Der Schwerpunkt beleuchtet ihre historische
Forschungsarbeit und Projekte, an denen dort gearbeitet wird.
Daneben bietet der "Index der Forschung" wie gewohnt den wichtigen
Uberblick uber laufende historische Forschungsarbeiten in
Deutschland."
Wie, in welcher Form und vor allem durch wen wird bestimmt und
entschieden, dass der aus haftungsrechtlicher Sicht geforderte
Facharztstandard bzw. Standard in der medizinischen Behandlung
eingehalten worden ist? Kann uberhaupt aus rechtswissenschaftlicher
Sicht das Recht den Standard festlegen? Wird nicht vielmehr durch
den so haufig kritisierten "Richter in Weiss", d.h. dem gerichtlich
bestellten Sachverstandigen der Standard definiert und das
Tatgericht an dessen Ausfuhrungen und Definitionen gebunden? Die
Autoren stellen dar, welche rechtlichen und naturgemass auch
medizinischen Vorgaben berucksichtigt werden mussen, um den
Standard zu definieren und zur Grundlage einer tatrichterlichen
Entscheidung zu machen. Neben der rechtswissenschaftlichen und
medizinischen Frage, wie der Standard bestimmt wird, muss unbedingt
diskutiert werden, ob der gerichtlich bestellte Sachverstandige
oder Gutachter einer besonderen Qualifikation und Ausbildung
bedarf. In keinem Fall darf und soll das im Thema genannte
"Standard-Chaos" in der Prozesswirklichkeit akzeptiert werden. Das
Buch unternimmt daher eine umfassende Darstellung, wie der Standard
in der Medizin zu bilden ist und welche rechtsstaatlichen und
prozessrechtlichen Bedingungen hierfur erfullt sein mussen.
Nach ca. 20-jahriger Diskussion soll nunmehr auf Bundesebene ein
Patientenrechtegesetz verabschiedet werden. Mit dem Gesetz wird das
Ziel verfolgt, Transparenz uber die Rechte der Patientinnen und
Patienten herzustellen, die Durchsetzung dieser Rechte zu
verbessern sowie Patientinnen und Patienten im Sinne einer
verbesserten Gesundheitsversorgung zu schutzen und im Falle eines
Behandlungsfehlers starker zu unterstutzen. Das XXIII. Koelner
Symposium der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht formuliert Fragen
und Referate, ob ein Patientenrechtegesetz wegen moeglicher
Qualitatsmangel im Arzthaftungsprozess notwendig ist und ob das
diskutierte Patientenrechtegesetz tatsachlich dem Anspruch gerecht
wird, diese Patientenrechte zu starken. Ist die Rechtsposition des
Patienten ausreichend, wenn es um die Anhoerung des
Sachverstandigen geht? Sind Neuregelungen uber die
Aufklarungspflicht des Arztes erforderlich oder genugt die
Rechtsprechung zur Aufklarung, um das Selbstbestimmungsrecht des
Patienten sicherzustellen? Die Beitrage behandeln sowohl
materiell-rechtliche als auch zivilprozessuale Rechtsfragen, die
das Arzt- und Patientenverhaltnis im Arzthaftungsprozess betreffen.
Auch wenn im Ergebnis wohl festgestellt werden muss, dass das
diskutierte Patientenrechtegesetz einen "Mangel an legislativer
Eigenstandigkeit" (Prof. Dr. Dieter Hart, Universitat Bremen)
belegt, so wird die Diskussion um die Patientenrechte speziell im
Arzthaftungsprozess anhalten.
Der Konferenzband umfasst samtliche Referate und
Diskussionsbeitrage zum Thema Lifestyle-Medizin des Kolner
Symposiums Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht e.V.
Das Thema wird von verschiedenen Fachmedizinern und Fachjuristen im
Medizinrecht beleuchtet. Es gibt den aktuellen medizinischen und
medizinrechtlichen Diskussionsstand wider. Thematisch werden sowohl
die asthetische Chirurgie als auch Geburtshilfe diskutiert."
Die Schadensregulierung im Bereich der Arzthaftung ist stetig
Neuerungen ausgesetzt, die zu erheblichen Problemen bei der
Schadensberechnung fuhren. Entsprechend mannigfaltig sind die
hierzu vertretenen Ansichten in Literatur und Rechtsprechung.
Insbesondere in Hinblick auf die umfassenden Anderungen im Bereich
des Schmerzensgeldes gestaltet sich die Bemessung der Schadenshohe
schwierig, was nicht zuletzt durch eine uneinheitliche
Rechtsprechung verstarkt wird. Als weiterer Problembereich sei die
Evaluierung zu leistender Unterhaltszahlungen als Schadensausgleich
genannt. Die in diesem Buch enthaltenen Beitrage setzen sich nicht
nur in darstellender wie auch kritischer Weise mit den
Besonderheiten der Thematik auseinander, sie geben daruber hinaus
Anregungen fur die alltagliche Regulierungspraxis mit dem Ziel
eines sachgerechten Schadensausgleichs."
Arzneimitteltherapie ist die von A"rzten am hAufigsten eingesetzte
Therapie. Dementsprechend stellt sich die Frage nach der
Arzneimittelsicherheit. Die Dunkelziffer von unerwA1/4nschten
Arzneimittelwirkungen ist hoch. Wissenschaftliche Studien lassen
vermuten, dass zwischen 30 % und 70 % unerwA1/4nschter
Arzneimittelwirkungen vermieden werden kAnnten. An die
Rahmenbedingungen fA1/4r die sichere Anwendung von Arzneimitteln
sind hohe Anforderungen zu stellen, allerdings ist streitig, ob
unter den gegebenen Voraussetzungen a" Akonomische ZwAnge,
nationale und auch europAische Rechts- und Verwaltungsregularien a"
die Sicherheitsprobleme im Umgang mit Arzneimitteln ausreichend
transparent an die A"rzteschaft und an die A-ffentlichkeit
kommuniziert werden. Die Autoren zeigen die verschiedenen
Anforderungen bei der Entwicklung neuer Medikamente und der
Anwendung von Arzneimitteln und deren rechtlichen und Akonomischen
Rahmen auf. Die in diesem Band versammelten BeitrAge des XVIII.
KAlner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft RechtsanwAlte im
Medizinrecht enthalten nicht nur politische ErwAgungen, sondern
sind zugleich Arbeitsmittel fA1/4r die tAgliche Rechtspraxis.
Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Fast ein Zehntel der
Bevolkerung stammt aus anderen Kulturkreisen. Diese Kulturkreise
haben meist ein anderes ethnisches oder theologisches Verstandnis
von Medizin, der Ursachen von Krankheiten und der Aufgaben der
Behandler. Damit einhergehen Erwartungshaltungen an die arztliche
Zuwendung und die Art der Versorgung, die nicht dem herkommlichen
Verstandnis westlicher Medizin entsprechen. Welche Konsequenzen
sich daraus fur den medizinischen Behandlungsalltag ergeben, wurde
bisher kaum untersucht. Die Beitrage dieses Buches beleuchten die
Thematik aus der Sicht des Klinikers wie des Juristen mit einem
Schwerpunkt auf muslimischen Patienten. Die soziokulturelle
Dimension des Medizinrechts wird eingehend thematisiert, nachdem
dieses Thema in der Medizin seit einiger Zeit Aufmerksamkeit
erfahrt."
Die Sterbemedizin ist ein emotionsgeladenes und tabubehaftetes
Thema. Deren rechtliche Aufarbeitung hat gerade erst begonnen. Der
behandelnde Arzt sieht sich einer Situation gegenuber, in der er
die Verantwortung und das Irrtumsrisiko, und damit auch das
strafrechtliche Risiko tragt. Die Beitrage dieses Buches beleuchten
die Thematik umfassend aus unterschiedlicher Perspektive. Sie
analysieren Fragen der Patientenautonomie aus Sicht des klinischen
Alltags und der Rechtsdogmatik, setzen sich mit dem Kostendruck
auseinander, erlautern die haftungsrechtlichen Konsequenzen und
zeigen die Brisanz der Ubernahme des Mandates "Sterben" auf. "
Die Medizin verrechtlicht sich vornehmlich auf untergesetzlichem
Wege. Parallel hierzu ergehen Leitlinien unterschiedlicher Qualitat
und unterschiedlicher Institutionen. Arzte und Patienten befurchten
eine Dominanz der Betriebswirtschaft, Behinderungen medizinischer
Entwicklungen, Verlust an Therapiefreiheit und
Patientenautonomie.
Wahrend die Gesundheitspolitik Unter- und Uberversorgung
ausgleichen mochte mit dem Ziel einer Qualitatsmedizin fur alle
Versicherten, suchen Medizinrechtler, Zivil- und Sozialrecht zu
integrieren. Die praktische Umsetzung von Leitlinien setzt ihre
nahtlose Einbindung in das komplexe Geflecht von Regelungen und
Verantwortlichkeiten des Gesundheitssystems voraus. Die Beitrage
dieses Buches aus der klinischen und rechtlichen Praxis zeigen auf,
dass eine Klarung und rechtliche Verschrankung der verschiedenen
Ebenen und Rechtsgebiete durch die Normgeber noch aussteht. "
Das Dogma der fehlenden Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess
begrundet die Rechtsprechung mit einem gegebenen Wissensgefalle
zwischen den Parteien. Die Autoren dieses Bandes beleuchten
Voraussetzungen und Folgen dieser Annahme und gehen der Frage nach,
ob die eingefuhrten Verfahrensmodifikationen Chancengleichheit
zwischen den Parteien tatsachlich herstellen oder der Erganzung
bedurfen. Die Verfasser thematisieren die Mitwirkungsrechte und
-pflichten der Beteiligten und die Neutralitat des medizinischen
Sachverstandigen.
Den deutschen Arzthaftungsprozess kennzeichnet das
Alles-oder-Nichts-Prinzip, was leicht zu unbilligen Ergebnissen
fuhren kann. Um so mehr ist in den letzten Jahren die Notwendigkeit
erkannt worden, Waffengleichheit im Sinne von Chancengleichheit
zwischen Arzt und Patient auch im aussergerichtlichen Bereich zu
institutionalisieren. Dem widmen sich die Praxisberichte im zweiten
Teil des Buches."
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklarung spaltet die im
Medizinrecht tatigen Anwalte ebenso wie die AErzteschaft in Lager.
Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenugende Bereitschaft
der AErzte, Patienten uber die mit medizinischer Behandlung
verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklaren. Beklagt wird
andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der
Medizin noch Risiken fur aufklarungspflichtig halte, die weit
unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener
Risiken liege. Die Beitrage liefern neben einer Analyse der
bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen fur die Rechtsanwendung und
Rechtsfortbildung.
Kaum eine andere Rechtsmaterie ist unter Medizinern und Juristen
seit Jahren derartig heftig umstritten wie die strafrechtliche
Verantwortung der Angehoerigen von Heilberufen. Ihre Tatigkeit ist
mit einem deutlich erhoehten Risiko verbunden, mit strafrechtlichen
Normen in Konflikt zu geraten. Im Brennpunkt stehen Straftaten
gegen das Leben, gegen die Gesundheit und die persoenliche
Freiheit, weniger Straftaten im Zusammenhang mit der sonstigen
Berufsausubung oder Straftaten gegen die Persoenlichkeitssphare
oder im Zusammenhang mit der Einstellung von
Sachverstandigengutachten. Die Beitrage liefern Anregungen fur die
Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Die vergangenen Jahrzehnte waren in der medizinrechtlichen
Diskussion geprAgt von der Herausarbeitung von AufklArungspflichten
und der Feststellung von Behandlungsstandards. Unbeachtet blieb die
zentrale Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Leistung.
Das Symposium will diese Fragestellung in ihren ethischen,
verfassungsrechtlichen und leistungsrechtlichen Aspekten
aufarbeiten und zu einer KlArung beitragen.
Den Krankenhausern wird Unwirtschaftlichkeit vorgeworfen. Der
Gesetzgeber hat hierauf inzwischen mit Einfuhrung von
Fallpauschalen, Sonderentgelten und einer strikten Budgetierung
reagiert. Die Autoren gehen den rechtlichen Auswirkungen der sich
verandernden Finanzierungsgrundlagen, Organisationsstrukturen und
neuen Versorgungsformen fur den klinischen Betrieb nach. Sie
arbeiten gleichzeitig die Folgen fur die Darbietung des
medizinischen Standards und die arbeitsrechtliche Problematik
heraus. UEber die herkoemmliche zivilrechtliche Betrachtung der
Arzt-Patienten-Beziehung hinaus vermitteln die Aufsatze und
Erfahrungsberichte den Stand der Qualitatssicherung, Informationen
zum Risikomanagement und Managed Care.
Das Gesundheitsstrukturgesetz hat weitreichende Eingriffe in das
Kassenarztrecht vorgenommen. Im Zulassungsrecht wurde vom
Gesetzgeber der Versuch unternommen, die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1960 und 1961 zur
Niederlassungsfreiheit der Kassenarzte ausser Kraft zu setzen.
Legitimiert wurden diese Eingriffe mit Kostenerwagungen. Die in dem
vorliegenden Symposiumsband zusammengefassten Beitrage befassen
sich eingehend und kritisch mit der verfassungsrechtlichen
Legitimation und den praktischen Auswirkungen dieser Massnahmen.
Die Beitrage zeigen in Problemstellungen auch Losungsansatze auf.
Unter den Teilnehmern besteht ein Grundkonsens, dass die objektiven
Tatsachen die schwerwiegenden Eingriffe des Gesetzgebers vor allem
im Zulassungsrecht nicht rechtfertigen."
Das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 hat fur alle wesentlichen
Bereiche der arztlichen Behandlung eine strikte Budgetierung der
notwendigen medizinischen Leistungen eingefuhrt. Leit- bild des
Gesetzgebers war die Kostendampfung. Die Beitrage widmen sich der
Frage, ob und inwieweit unter Budgetzwangen die Einhaltung der
notwendigen medizinischen Standards bei Kassenpatienten noch zu
gewahrleisten ist. Welche Entwick- lungen sind hier zu erwarten?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer nicht mehr ausreichenden
Finanzierbarkeit notwendiger Leistungen? Welche
verfassungsrechtlichen Anfor- derungen mussen erfullt sein, um
Budgets zu rechtfertigen? Diese und weitere fur Arzte,
Rechtsanwalte und Patienten, Krankenkassen, Haftpflichtversicherer
und Gesetzgeber wichtigen Fragen werden behandelt.
Die Diskussion um Silikon, Amalgam und Palladium als Ursache fUr
eine Vielzahl von Erkrankungen macht seit einiger Zeit
Schlagzeilen. Blutarz neimittel und Implantate aus Kunststoff
bergen Infektionsrisiken. Armeimittelzwischenfalle und solche mit
Medizinprodukten stehen immer wieder im Brennpunkt aktueller
offentlicher Diskussionen. Dabei zeigen sich oft erhebliche
Informationsdefizite und deutliche Diskrepanzen zwischen der
Diskussion in der Fachwelt und der in den allgemein zugang lichen
Medien gefiihrten Auseinandersetzung. Kennzeichnend fur den Dis
kurs ist sein reflexartiger Charakter und seine interessengeleitete
Form. Der Umgang mit dem Gefahrenpotential kann nicht ohne Konse
quenzen fur die herkommliche Haftung des pharmazeutischen Unterneh
mens und des Arztes als Anwender bleiben. Wichtig erscheint ein
inter disziplinarer Dialog, der zwar konkrete Zwischenfalle
analysiert, sich aber gleichzeitig vergegenwartigt, dass die
Aufarbeitung von Fehlentwicklungen sowohl der Gefahrenvorsorge als
auch der Verteilung von Lasten im Scha densfalle dienen muss.
Gesundheitsschaden infolge von Sicherheits- und Anwendungsfehlern
belasten zwar vornehmlich Patienten und die Sozial
versicherungstrager. Zugleich stellen sie aber fUr Arzt, Hersteller
und deren Versicherer ein Risiko dar. Dies abzuschatzen, rechtlich
einzuordnen und, wo notig, Mangel aufzuzeigen und
Verbesserungsvorschlage zu un terbreiten, war zentrale Aufgabe des
VTI. Kolner Symposiums der Arbeits gemeinschaft Rechtsanwalte im
Medizinrecht e. V. mit dem Generalthema, Armeimittel und
Medizinprodukte - Neue Risiken fUr Arzt, Hersteller und
Versicherer." Die neue PHOENIX-Datenbank enthalt bezogen auf den
Zeitraum 1. 1. 1990 - 11. 7. 1996 ca. 88. 000 Berichte uber
Verdachtsfalle von uner wunschten Armeimittelauswirkungen in
Deutschland."
Die Beitr{ge dieses Symposiumsbandes behandeln die Konflikt-
situation des Arztes zwischen den eher widerspr}chlichen Er-
fordernissen einer "optimalenVersorgung des Patienten"
(Haftungsrecht) und dem "kassen{rztlichen Wirtschaftlich-
keitsgebot" (Sozialversicherungsrecht). Welcherart sind die von
Zivil- und Sozialgerichten formulierten Anforderungen an die
kassen{rztliche Leistung? Worin bestehen die Vorgaben des
Gesundheitsreformgesetzes? Welchen juristischen Stellen- wert hat
der Anspruch des Patienten auf bestm-gliche Behand- lung? Diese und
weitere f}r rzte und Patienten wie f}r Krankenkassen,
Haftpflichtversicherer und Gesetzgeber glei- cherma en wichtigen
und z.T. brisanten Fragen werden von prominenten Vertretern der
betroffenen Berufs- und Interes- sentengruppen mit dem Ziel
konsensf{higer Klarstellungen diskutiert.
Das Jahr 1964 brachte unserer Arbeitsgemeinschaft in
kontinuierlicher Entwick lung eine wesentliche Erweiterung ihrer
Ziele und Aufgaben. Sie war verbunden mit entsprechenden
organisatorischen Ver?nderungen, die u. a. auch eine Ver legung der
Buror?ume herbeijiihrten. 1964 bedeutet also einen gewissen Ein
schnitt in der AGPLAN-Geschichte. Die Arbeitsgemeinschaft
Planungsrechnung-AGPLAN-entstand am 20.3.1952 auf Initiative und
unter entscheidendem EinfluJ3 von Prof. Dr. Dr. J. D. Auffer mann
(Heidelberg). Als Vorsitzer des Vorstandes hat er ihr in langen
Jahren konsequenten Aufbaues das Gepr?ge gegeben. Gemeinsam mit
Prof. Dr. K. Schwantag und Dir. Ph. Kreuzer (seinen beiden
Stellvertretern) gelang vor allem der Kampf um die Anf?nge, das
Ringen um Anerkennung und Bew?hrung der AGPLAN in ihren
Entwicklungsjahren. Einen Oberblick dieser grundlegenden Epoche hat
Dr. G. Muller (AGPLAN/DIB) in einem Geleitwort zur Eroffnung
unserer Schriftenreihe gegeben (vgl. Band 1). Mit gleicher Tatkraft
und Umsicht setzte sein Nachfolger im Amt des Vorsitzers der
AGPLAN, Direktor Josef Fuchs (Vorstandsmitglied der AEG), den
bew?hrten Kurs fort, so daJ3 sich der Abschnitt 1952/64 als ein
geschlossener Werdegang der AGPLAN darstellt. Praktisch
kennzeichnet ihn das bewuJ3te und erfolgreiche Fortschreiten von
den Plankosten in Kalkulation und Betriebsabrechnung uber die
totale Planungsrechnung im Betrieb zur umfassenden integrierten
Unterneh mensplanung."
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