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Das Dogma der fehlenden Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess
begrundet die Rechtsprechung mit einem gegebenen Wissensgefalle
zwischen den Parteien. Die Autoren dieses Bandes beleuchten
Voraussetzungen und Folgen dieser Annahme und gehen der Frage nach,
ob die eingefuhrten Verfahrensmodifikationen Chancengleichheit
zwischen den Parteien tatsachlich herstellen oder der Erganzung
bedurfen. Die Verfasser thematisieren die Mitwirkungsrechte und
-pflichten der Beteiligten und die Neutralitat des medizinischen
Sachverstandigen.
Den deutschen Arzthaftungsprozess kennzeichnet das
Alles-oder-Nichts-Prinzip, was leicht zu unbilligen Ergebnissen
fuhren kann. Um so mehr ist in den letzten Jahren die Notwendigkeit
erkannt worden, Waffengleichheit im Sinne von Chancengleichheit
zwischen Arzt und Patient auch im aussergerichtlichen Bereich zu
institutionalisieren. Dem widmen sich die Praxisberichte im zweiten
Teil des Buches."
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklarung spaltet die im
Medizinrecht tatigen Anwalte ebenso wie die AErzteschaft in Lager.
Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenugende Bereitschaft
der AErzte, Patienten uber die mit medizinischer Behandlung
verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklaren. Beklagt wird
andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der
Medizin noch Risiken fur aufklarungspflichtig halte, die weit
unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener
Risiken liege. Die Beitrage liefern neben einer Analyse der
bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen fur die Rechtsanwendung und
Rechtsfortbildung.
Kaum eine andere Rechtsmaterie ist unter Medizinern und Juristen
seit Jahren derartig heftig umstritten wie die strafrechtliche
Verantwortung der Angehoerigen von Heilberufen. Ihre Tatigkeit ist
mit einem deutlich erhoehten Risiko verbunden, mit strafrechtlichen
Normen in Konflikt zu geraten. Im Brennpunkt stehen Straftaten
gegen das Leben, gegen die Gesundheit und die persoenliche
Freiheit, weniger Straftaten im Zusammenhang mit der sonstigen
Berufsausubung oder Straftaten gegen die Persoenlichkeitssphare
oder im Zusammenhang mit der Einstellung von
Sachverstandigengutachten. Die Beitrage liefern Anregungen fur die
Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Die vergangenen Jahrzehnte waren in der medizinrechtlichen
Diskussion geprAgt von der Herausarbeitung von AufklArungspflichten
und der Feststellung von Behandlungsstandards. Unbeachtet blieb die
zentrale Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Leistung.
Das Symposium will diese Fragestellung in ihren ethischen,
verfassungsrechtlichen und leistungsrechtlichen Aspekten
aufarbeiten und zu einer KlArung beitragen.
Die Diskussion um Silikon, Amalgam und Palladium als Ursache fUr
eine Vielzahl von Erkrankungen macht seit einiger Zeit
Schlagzeilen. Blutarz neimittel und Implantate aus Kunststoff
bergen Infektionsrisiken. Armeimittelzwischenfalle und solche mit
Medizinprodukten stehen immer wieder im Brennpunkt aktueller
offentlicher Diskussionen. Dabei zeigen sich oft erhebliche
Informationsdefizite und deutliche Diskrepanzen zwischen der
Diskussion in der Fachwelt und der in den allgemein zugang lichen
Medien gefiihrten Auseinandersetzung. Kennzeichnend fur den Dis
kurs ist sein reflexartiger Charakter und seine interessengeleitete
Form. Der Umgang mit dem Gefahrenpotential kann nicht ohne Konse
quenzen fur die herkommliche Haftung des pharmazeutischen Unterneh
mens und des Arztes als Anwender bleiben. Wichtig erscheint ein
inter disziplinarer Dialog, der zwar konkrete Zwischenfalle
analysiert, sich aber gleichzeitig vergegenwartigt, dass die
Aufarbeitung von Fehlentwicklungen sowohl der Gefahrenvorsorge als
auch der Verteilung von Lasten im Scha densfalle dienen muss.
Gesundheitsschaden infolge von Sicherheits- und Anwendungsfehlern
belasten zwar vornehmlich Patienten und die Sozial
versicherungstrager. Zugleich stellen sie aber fUr Arzt, Hersteller
und deren Versicherer ein Risiko dar. Dies abzuschatzen, rechtlich
einzuordnen und, wo notig, Mangel aufzuzeigen und
Verbesserungsvorschlage zu un terbreiten, war zentrale Aufgabe des
VTI. Kolner Symposiums der Arbeits gemeinschaft Rechtsanwalte im
Medizinrecht e. V. mit dem Generalthema, Armeimittel und
Medizinprodukte - Neue Risiken fUr Arzt, Hersteller und
Versicherer." Die neue PHOENIX-Datenbank enthalt bezogen auf den
Zeitraum 1. 1. 1990 - 11. 7. 1996 ca. 88. 000 Berichte uber
Verdachtsfalle von uner wunschten Armeimittelauswirkungen in
Deutschland."
Den Krankenhausern wird Unwirtschaftlichkeit vorgeworfen. Der
Gesetzgeber hat hierauf inzwischen mit Einfuhrung von
Fallpauschalen, Sonderentgelten und einer strikten Budgetierung
reagiert. Die Autoren gehen den rechtlichen Auswirkungen der sich
verandernden Finanzierungsgrundlagen, Organisationsstrukturen und
neuen Versorgungsformen fur den klinischen Betrieb nach. Sie
arbeiten gleichzeitig die Folgen fur die Darbietung des
medizinischen Standards und die arbeitsrechtliche Problematik
heraus. UEber die herkoemmliche zivilrechtliche Betrachtung der
Arzt-Patienten-Beziehung hinaus vermitteln die Aufsatze und
Erfahrungsberichte den Stand der Qualitatssicherung, Informationen
zum Risikomanagement und Managed Care.
Das Gesundheitsstrukturgesetz hat weitreichende Eingriffe in das
Kassenarztrecht vorgenommen. Im Zulassungsrecht wurde vom
Gesetzgeber der Versuch unternommen, die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1960 und 1961 zur
Niederlassungsfreiheit der Kassenarzte ausser Kraft zu setzen.
Legitimiert wurden diese Eingriffe mit Kostenerwagungen. Die in dem
vorliegenden Symposiumsband zusammengefassten Beitrage befassen
sich eingehend und kritisch mit der verfassungsrechtlichen
Legitimation und den praktischen Auswirkungen dieser Massnahmen.
Die Beitrage zeigen in Problemstellungen auch Losungsansatze auf.
Unter den Teilnehmern besteht ein Grundkonsens, dass die objektiven
Tatsachen die schwerwiegenden Eingriffe des Gesetzgebers vor allem
im Zulassungsrecht nicht rechtfertigen."
Das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 hat fur alle wesentlichen
Bereiche der arztlichen Behandlung eine strikte Budgetierung der
notwendigen medizinischen Leistungen eingefuhrt. Leit- bild des
Gesetzgebers war die Kostendampfung. Die Beitrage widmen sich der
Frage, ob und inwieweit unter Budgetzwangen die Einhaltung der
notwendigen medizinischen Standards bei Kassenpatienten noch zu
gewahrleisten ist. Welche Entwick- lungen sind hier zu erwarten?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer nicht mehr ausreichenden
Finanzierbarkeit notwendiger Leistungen? Welche
verfassungsrechtlichen Anfor- derungen mussen erfullt sein, um
Budgets zu rechtfertigen? Diese und weitere fur Arzte,
Rechtsanwalte und Patienten, Krankenkassen, Haftpflichtversicherer
und Gesetzgeber wichtigen Fragen werden behandelt.
Die Beitr{ge dieses Symposiumsbandes behandeln die Konflikt-
situation des Arztes zwischen den eher widerspr}chlichen Er-
fordernissen einer "optimalenVersorgung des Patienten"
(Haftungsrecht) und dem "kassen{rztlichen Wirtschaftlich-
keitsgebot" (Sozialversicherungsrecht). Welcherart sind die von
Zivil- und Sozialgerichten formulierten Anforderungen an die
kassen{rztliche Leistung? Worin bestehen die Vorgaben des
Gesundheitsreformgesetzes? Welchen juristischen Stellen- wert hat
der Anspruch des Patienten auf bestm-gliche Behand- lung? Diese und
weitere f}r rzte und Patienten wie f}r Krankenkassen,
Haftpflichtversicherer und Gesetzgeber glei- cherma en wichtigen
und z.T. brisanten Fragen werden von prominenten Vertretern der
betroffenen Berufs- und Interes- sentengruppen mit dem Ziel
konsensf{higer Klarstellungen diskutiert.
Bescheiden der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen wird
in Arzthaftungsprozessen von den Gerichten pr{judizie- rende
Wirkung beigemessen. Rechtfertigen die derzeitigen Verfahren in
medizinischer und rechtlicher Hinsicht diese Praxis. Der
Symposiumsband gibt einen vertieften Oberblick }ber den
Meinungsstand und stellt eine Grundlage f}r die Fortsetzung
konstruktiver Gespr{che mit dem Ziel der Oberar- beitungals
reformbed}rftig erkannter Verfahrens- und Begut-
achtungsmodalit{ten dar.
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