|
Showing 1 - 6 of
6 matches in All Departments
Now in its fourth edition, the Wieczorek/Schutze legal commentary
is a virtual institution in the field of civil procedure. This
fourteen-volume guide once again sets the standard for legal
reference works. Based on solid legal scholarship, it
comprehensively considers practical requirements and needs in
relation to civil procedure. The authorial team, which is composed
of 33 legal scholars and practitioners - including several new
younger members - ensures that the commentary remains true to its
rich traditions, but at the same time is up-to-date for current and
future needs. In addition to German civil procedure, the commentary
addresses relevant supplementary laws in Germany (e.g. EGZPO, GVG,
KapMuG, and MediationsG), as well as European and international
civil procedure. The commentary also takes into consideration
relevant legal changes as well as the newest developments in case
law and legal teaching. Here you find an overview of all fourteen
volumes. Take a closer look at the extract of volume 12 1067-1109;
Internationales Zivilprozessrecht; Rechtsquellen und Materialien.
Parallelverfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
sind ein prozessualer Dauerbrenner und insbesondere im Rahmen des
Kompetenzkonflikts hochbrisant. Im Kompetenzkonflikt sind
Parallelverfahren aufgrund der vielfaltigen gesetzlichen
Moeglichkeiten, eine Klarung der Kompetenzfrage vor
unterschiedlichen Gerichten zu erreichen, geradezu exemplarisch.
Sie stellen das Prozessrecht vor die Herausforderung, diese
effektiv zu koordinieren und divergierende
Zustandigkeitsentscheidungen zu vermeiden. Neben dem klassischen
Kompetenzkonflikt zwischen Staatsgerichten und Schiedsgerichten
widmet sich die Autorin auch etwaigen Verfahrenskonflikten an der
Schnittstelle von Kompetenzklarung und parallelen staatlichen
Verfahren.
Dieses Buch widmet sich umfassend den bisher nur wenig beachteten
"Shoot-Out-Klauseln". Diese gesellschaftsinternen, ergebnisoffenen
Verfahren dienen der radikalen Trennung von Gesellschaftern und
erfreuen sich im angloamerikanischen Rechtsraum seit langer Zeit
grosser Beliebtheit. In Deutschland und Europa nahm ihr
Bekanntheitsgrad erst in den letzten Jahren zu. Praktische Hinweise
zu ihrer sachgerechten Umsetzung sind nur sporadisch vorhanden und
umfassende Abhandlungen zu diesen Klauseln fehlen ganzlich. Der
Autor schliesst diese Literaturlucke. Er beleuchtet Ziele,
Wirkungen sowie moegliche Risiken von Shoot-Out-Klauseln und
untersucht ihre rechtliche Wirksamkeit im In- und Ausland. Zuletzt
macht er die gefundenen Ergebnisse fur die Klauselgestaltung
nutzbar und stellt dem Rechtspraktiker umfangreiche
Gestaltungshinweise zur Verfugung. Dieses Buch eignet sich damit
auch als Handbuch fur die Gestaltungspraxis.
Der Investor, der im Rahmen einer Kapitalerhoehung Aktien zeichnet,
wird - wie bei Unternehmenskaufen ublich - ein Interesse daran
haben, dass die AG die Gewahrleistungen hierfur ubernimmt. Der
Grundsatz der Vermoegensbindung bei der AG untersagt jedoch
Leistungen an Aktionare, soweit es sich nicht um
Gewinnausschuttungen handelt. Der Autor befasst sich unter
Aufarbeitung vorhandener Rechtsprechung und Literatur damit, ob die
AG nach geltendem Recht gegenuber dem Investor Gewahrleistungen
ubernehmen kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dies nicht moeglich
ist. Im Folgenden werden Alternativgestaltungen analysiert. Die
Ausarbeitung endet mit einer Betrachtung de lege ferenda, inwieweit
der AG die Moeglichkeit eingeraumt werden sollte, eine
Gewahrleistungshaftung zu ubernehmen. Der Autor spricht sich dafur
aus, eine solche in Anlehnung an die Grundsatze der
Boersenprospekthaftung zuzulassen.
Der Autor untersucht erstmals die Zulassigkeit der Pfandung einer
glaubigereigenen Forderung. Die Pfandung einer Forderung, die dem
Glaubiger bereits zusteht, bietet verschiedene und im Einzelfall
unter Umstanden entscheidende Vorteile bei der Durchsetzung der
Forderung gegen ihren Schuldner. Wahrend ein Zessionar die
Forderung "nur" auf privatrechtlichem Wege durchsetzen kann, stehen
dem Pfandungsglaubiger z.B. die Hilfsrechte gem. 836 III, 840 ZPO
zur Verfugung, wenn fur die gerichtliche Geltendmachung der
Forderung notwendige Informationen fehlen. Die sich bei der Frage
der Pfandbarkeit einer glaubigereigenen Forderung stellenden
dogmatischen Probleme - z.B. ist eine UEberweisung der bereits im
Wege der Abtretung erworbenen Forderung nicht moeglich - waren
bislang noch nicht Gegenstand des wissenschaftlichen Diskurses. Der
Autor stellt eventuelle Hurden auf dem Weg zur Zulassigkeit der
Pfandung erstmals heraus und fuhrt sie einer Loesung zu. Er kommt
zu dem Ergebnis, dass eine solche Pfandung zulassig ist.
|
|