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Die Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" hat mit
den ehrgeizigen Zielen, die Flachenausweisung bis 2010 auf 10 v. H.
der Anfang der neunziger Jahre bestehenden Ausweisung zu
reduzieren, sowie die Versiegelung auf dem jetzigen Stand
einzufrieren, neue Massstabe fur den Umgang mit Flachen gesetzt.
Die vorliegende Studie beschaftigt sich mit drei moglichen
Instrumenten, diese Ziele zumindest ansatzweise umzusetzen. Die
drei Instrumente sind handelbare Flachenausweisungsrechte, ein
modifizierter kommunaler Finanzausgleich und eine als
Flachennutzungsteuer reformierte Grundsteuer."
Die Gemeinden beklagen sich, und dies sicherlich zu Recht, Uber
eine zunehmende Einengung der kommunalpolitischen Hand-
lungsspielraume, die eine vernUnftige und den sich wande- den
Rahmenbedingungen entsprechende Gestaltung und Beeinflussung der
langerfristigen kommunalen Entwicklung erschwert, wenn nicht gar
unmoglich macht. Die Irtflexibilitat der kommunalen Budgets, die
durch staatliche Normvorhaben zur AufgabenerfUllung, durch enger
werdende Ressourcenspielraume und durch unzweckmaBige
Mittelverwendungen und -bindungen entstanden ist, hat insbe-
sondere die Moglichkeiten fUr eine innovative Kommunalpolitik und
die Bereitschaft sowie die Fahigkeit zu einer konsequenten Stadt-
entwicklungsplanung verringert. Es nimmt daher kaum Wunder, daB
nach der Territorialreform nunmehr Funktionalreformen und Re-
formen sowie Anpassungen des kommunalen Finanzsystems gefordert
werden, die der Kommunalpolitik wieder zu neuen Gestaltungsspiel-
raumen und zu einer rationalen AufgabenerfUllung verhelfen sollen.
In diesem Zusammenhang wird freilich vielfach Ubersehen, daB es
eigentlich zunachst Sache der Gemeinden ist, eigene Rationali-
sierungsreserven auszuschopfen. Das Wachs tum der kommunalen Aus-
gaben und die Anforderungen, die im Sinne einer gestaltenden Kom-
munalpolitik an die Gemeinden gestellt werden, sind AnlaB genug,
die tiberkommenen Strukturen und Ablaufe auf ihre Tauglichkeit und
Rationalitat zu liberprlifen. Dazu gehort insbesondere eine Ver-
besserung des kommunalen Planungs- und Budgetierungssystems und
eine damit in engem Zusammenhang stehende "Rationalisierung" der
kommunalen AufgabenerfUllung.
1 Nach 9 des Gesetzes zur Forderung der Stabilitat und des
Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967, BGBI I, S. 582, ist der
Haushaltswirtschaft des Bundes eine mittelfristige Finanz planung
zugrunde zu legen; nach 14 des Gesetzes gilt das auch fur die
Bundeslander. Die erste Finanzplanung des Bundes wurde fur die
Periode 1967 bis 1971 aufgestellt; s. dazu Bun destagsdrucksache V
12065 vom 11. 8. 1967. Die Arbeit beschaftigt sich im weiteren nur
mit den Gemeinden; auch soweit von kommunal gesprochen wird, sind
daher in der Regel lediglich die Gemeinden, nicht aber die Gemeinde
verbande gemeint. 3 Nach einer Umfrage des Deutschen Stadte tages
hatten bereits 1967 insgesamt 53 Stadte einen Finanzplan vorgelegt
(Reformen fur die Stadte von morgen. Freie Burger - Moderne Verwal
tung - Gesunde Finanzen. Neue Schriften des Deutschen Stadtetages,
H. 22, Koln 1967, S. 103). Der Stadtetag kam dann allerdings zu dem
Ergebnis, dass die Finanzplanung in den Stadten in vielfaltiger
Variation anzutreffen ist, von der Aufstellung einfacher
Investitions zusammenstellungen uber die Erarbeitung von
Investitionsplanen und Finanzierungsvorschla gen bis hin zu einer
umfassenden Planung, in der die Ergebnisse der Vorausschau der
Entwick lung des ordentlichen Haushalts mit den Ergebnissen
umfassender Investitionsbedarfsermittlun gen in einem, Finanz- und
Investitionsplan' abgestimmt werden. (Deutscher Stadtetag, 14.
Hauptversammlung vom 21. -23. 6. 1967 in Bremen, Arbeitskreis I:
Finanzreform - Finanz planung, Arbeitsunterlage B, Mittelfristige
Finanzplanung, S. 3."
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