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Infolge der sich seit Beginn der 90er Jahre stetig verscharfenden gesetzlichen Regelungen stellt sich im Rahmen des Risikomanagements die Aufgabe teilweise neu zu bewertender Haftungsrisiken. Gemass x1 des ProdHaftG haftet der Hersteller fur Rechtsgutverletzungen (Sach- oder Personenschaden) infolge der Fehlerhaftigkeit (Sicherheitsmangel) eines Produkts. Das UmweltHG burdet dagegen in x1 dem Anlageninhaber die Haftung auf, sofern von einer im Anhang 1 des UmweltHG genannten Anlage eine Umwelteinwirkung ausgeht, die eine Rechtsgutverletzung bewirkt. Unter Einbeziehung des seit 1996 geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes zeigt der Autor Fuhrungskraften Strategien zur erfolgreichen Bewaltigung von Produkt- und Umwelthaftungsrisiken im Rahmem des Risikomanagements auf.
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