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Die Deutsche Gesellschaft fUr Medizinrecht veranstaltete zu- sammen mit der Bayerischen Landesarztekammer, dem Mtinchner Kollegium fUr Therapieforschung und der Paul- Martini-Stiftung am 25. Januar 1985 in Mtinchen ein Sympo- sium zum Thema "Forschung am Menschen". Das Thema wurde ftir die erste wissenschaftliche Veran- staltung der Deutschen Gesellschaft fUr Medizinrecht ge- wahlt, urn in Grundsatzfragen, die beide Disziplinen, das Recht und die Medizin, beriihren, Verstandigung zu suchen. In einer Zeit der Spezialisierung und Subspezialisierung, in- mitten einer sich ausbreitenden babylonischen Sprach- und Begriffsverwirrung erscheint es besonders wichtig, daB Arzte und Juristen ins Gesprach kommen und die spezifischen Pro- biemstellungen der anderen Disziplin kennen und verstehen lemen. Forschung ist in der Medizin unverzichtbar. Ohne sie gibt es keinen Fortschritt; der Auftrag der Medizin erfordert steti- gen Erkenntniszuwachs. Die Medizin ist eine Erfahrungswis- senschaft. Wegen der unendlichen Vielzahl der biologischen Komponenten, ihrer Reaktionen und Interaktionen, kann kein Arzt den Erfolg seiner Behandlung garantieren. Selbst der Routineeingriff bleibt, ex ante gesehen, ein Heilversuch. Der Fortschritt der Medizin soIl die Behandlungschancen berechenbarer machen, die immanenten Eingriffsrisiken re- duzieren und neue Behandlungsmoglichkeiten erOffnen. Die- ser Fortschritt vollzieht sich auf vielen Wegen. Wenn es aber darum geht, neue Erkenntnisse in die praktische Anwendung umzusetzen, fUhrt kein Weg vorbei an der Erprobung am Menschen.
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