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Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist keine deutsche Erfindung. Es
entstand als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf
europarechtliche Vorschriften, die vor allem der Bildung eines
einheitlichen Markts fur Medizinprodukte dienen sollen. Das Werk
berucksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage
eingetretenen AEnderungen bis hin zum Gesetz zur AEnderung
medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Da inzwischen auch das
Heilmittelwerbegesetz auf Medizinprodukte Anwendung findet, wurde
es mit einer kurzen Kommentierung ebenfalls aufgenommen.
This volume presents to the international world of learning the
first fruits of a project launched by the European Science
Foundation (ESF) in 1977. Tribute should be paid to the late
Professor Aleck Chloros, Judge in the Court of the Euro- pean
Community, whose belief in the European ideal and enthusiasm for
European co9peration and the comparative study oflegal problems
made him an eloquent ad- vocate of a large-scale ESF venture into
the field of comparative law. Judge Chloros had envisaged the
creation of a permanent, sizable and well-equipped European in-
stitute for comparative legal studies. The successive working
parties convoked by the Executive Council of the ESF, which I had
the honour of heading from the be- ginning, came to the conclusion
that this ambitious vision could not be realized im- mediately; the
financial situation of the member organizations of the ESF also de-
teriorated, making a cautious approach a necessary virtue. The
solution ultimately adopted by the last of the working parties -
the Ad Hoc Committee for Compara- tive Law - and submitted to the
General Assembly of the ESF in 1979 called for the launching of
four pilot projects. In November 1980, the Assembly approved de-
tailed plans for two of these projects, the first of which
concerned medical respon- sibility - the subject of this volume. A
Steering Committee was set up to monitor the projects. The
organisation of the study was entrusted to Professor Dr.
Die Deklaration von Helsinki des Weltarztebundes gilt als
wichtigstes Dokument arztlicher Standesauffassung zur medizinischen
Forschung am Menschen. Ihr Einfluss auf die arztliche Ethik und auf
nationale Regelungen zur biomedizinischen Forschung ist
unbestritten. Seit einiger Zeit wird innerhalb des Weltarztebundes
uber eine Anderung der Deklaration von Helsinki beraten, die zu
einer grundlegenden Umgestaltung der Deklaration und zur Aufhebung
wichtiger Prinzipien fuhren konnte. Dies war Anlass eines
internationalen Symposions in Gottingen vom 7. bis zum 11. April.
Der vorliegende Band enthalt die fur das Symposion erstellten
Landesberichte und Generalberichte aus 14 europaischen und
aussereuropaischen Landern sowie die Zusammenfassung der
Beratungsergebnisse, die als "Gottinger Papier" erfolgreich in die
laufenden Beratungen des Weltarztebundes eingebracht wurden."
Juristen, Ärzte, Pharmakologen und Apotheker finden in diesem Werk
vier wesentliche Aspekte des Medizinrechts: das Arztrecht, das
Arzneimittelrecht, das Recht der Medizinprodukte und das
Transfusionsrecht. Die rechtliche Darstellung medizinischer,
pharmazeutischer und medizintechnischer sowie transplantations- und
transfusionsrechtlicher Probleme verdeutlichen Entscheidungen und
praktische Fälle. Ein Blick auf ausländische Entscheidungen,
Regeln und Tendenzen rundet das Bild ab. Europarechtliche Vorgaben
werden eingehend beleuchtet. Die 7. Auflage setzt neue Akzente im
Bereich des Transplantationsrechts, der Patientenverfügung und der
Sterbebegleitung und zeigt neuere Entwicklungen in Europa im Recht
der medizinischen Forschung, auch an Tieren. Wegen der genauen
Gliederung und des ausführlichen Registers ist das Buch auch als
Nachschlagewerk geeignet.
Diese Festschrift ist dem langjahrigen Vorsitzenden des VI. Senats
des BGH zu seinem Ausscheiden aus dem Amt gewidmet. Der Jubilar ist
vor allem bekannt durch seine zahlreichen Veroffentlichungen zum
Haftungsrecht und Personlichkeitsrecht."
Der Kommentar befindet sich nunmehr auf dem (fragilen)
Gesetzesstand der 15. Novelle zum Arzneimittelgesetz. Seit der
Vorauflage sind die 11. bis 15. Novelle und zahllose weitere
Gesetzes nderungen hinzugekommen. Sie mussten eingearbeitet und in
der Kommentierung ber cksichtigt werden. Die meisten der nderungen
gehen dabei auf europarechtliche Richtlinien oder Verordnungen zur
ck, aber auch auf nationale nderungen wie etwa im
Apothekenrecht.Der Kommentar enth lt neu auch eine bersicht ber das
japanische Zulassungsverfahren, eine kurze Kommentierung des
Heilmittelwerbegesetzes sowie einen berblick ber die Grundz ge des
Medizinproduktegesetzes (MPG) und des Transfusionsgesetzes (TFG).
In diesen Rechtsgebieten sowie im Apotheken- und im
Heilmittelwerberecht sollen nach der Fachanwaltsordnung f r den
Fachanwalt Medizinrecht die Grundz ge vermittelt werden.
Auf dem Prufstand: die Richtlinie 2001/20/EG des Rates zur
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten uber die Anwendung der guten klinischen Praxis bei
der Durchfuhrung von klinischen Prufungen in der Humanmedizin und
bei Humanarzneimitteln. Vor dem Hintergrund der anstehenden
Umsetzung geht das Buch der Frage nach, auf welche neueren
Entwicklungen die Richtlinie im europaischen Recht trifft.
14 Landesberichte liefern wichtige Informationen uber den Stand
der Diskussion."
Das mitwirkende Verschulden im Zivilrecht wird gemeinhin als
spezielle Auspragung des Grundsatzes von Treu und Glauben
verstanden. Die Arbeit versucht, den Normbezug des Mitverschuldens
am Beispiel der Arzthaftung nachzuweisen. Ausgehend vom
versicherungsrechtlichen Begriff der Obliegenheit werden typische
Fallgruppen schadensvermeidenden und schadensmindernden
Patientenverhaltens entwickelt.
Die Arbeit wurde im Januar 1999 in Berlin mit dem 3.
Wissenschaftspreis der Gesellschaft fur Recht und Politik im
Gesundheitswesen e.V. ausgezeichnet. Die Autorin beschaftigt sich
mit der Frage nach Moeglichkeiten und Grenzen der biomedizinischen
Forschung an Einwilligungsunfahigen. Ziel der Untersuchung ist es,
den Forschungsbedarf und die besondere Schutzwurdigkeit von
Einwilligungsunfahigen miteinander in Einklang zu bringen. Der
Kreis der Einwilligungsunfahigen umfasst gleichermassen das
Unfallopfer, das sich in einem komatoesen Zustand befindet, den
Patienten, der an der Alzheimer-Krankheit leidet, und das
fruhgeborene Kind. Eine generelle gesetzliche Regelung zur
biomedizinischen Forschung am Menschen gibt es in Deutschland
nicht. Gesetzlich normiert sind lediglich die speziellen Bereiche
der Erprobung von Arzneimitteln und Medizinprodukten am Menschen
sowie Versuche, die unter die Strahlenschutzverordnung fallen. Die
Autorin geht unter anderem der Frage nach, welche Schutzkriterien
fur die Forschung an Einwilligungsunfahigen in den gesetzlichen
Bestimmungen enthalten sind, ob kontrollierte Therapiestudien an
Einwilligungsunfahigen zulassig sind und welchen
Zulassigkeitskriterien medizinische Versuche an
Einwilligungsunfahigen folgen mussen, die nicht den gesetzlich
geregelten Bereichen zugeordnet werden koennen. In diesem
Zusammenhang wird auch die sogenannte Bioethik-Konvention
berucksichtigt.
Die auf 823 BGB gestutzte Verschuldenshaftung bietet fur einen
effizienten Schadensausgleich keinen angemessenen Loesungsansatz,
da beim Umgang mit lebendem Material angesichts der Komplexitat der
Materie in sehr vielen Fallen ein Verschuldensnachweis vermutlich
nicht gefuhrt werden kann. Daher hat man versucht, die Schaden, die
auf die gezielte Veranderung von Erbmaterial durch gentechnische
Methoden zuruckzufuhren sind, entweder durch die Einfuhrung der
Verkehrspflichtverletzung oder durch eine Gefahrdungshaftung zu
erfassen. Mit dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes am 1. Juli
1990 hat der Gesetzgeber eine positive Grundentscheidung fur die
Nutzung der Gentechnik getroffen. Das Gesetz wirft jedoch
zahlreiche Auslegungsprobleme und Rechtsfragen auf. Die Arbeit
beschrankt sich hauptsachlich auf die Fragen, die sich im
Zusammenhang mit der Haftung bei gentechnologischen Unfallen
stellen.
Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Gesellschaft fur
Recht und Politik im Gesundheitswesen ausgezeichnet. Die Frage der
Medizinproduktehaftung wird in den kommenden Jahren in der
forensischen Praxis noch erheblich an Bedeutung gewinnen. Diese
Arbeit ist eine erstmalige umfassende und kritische
Bestandsaufnahme des Medizinprodukterechts. Unter dem Licht der
bisherigen Rechtsprechung zur Krankenhaus- und Arzthaftung und des
neuen Medizinproduktegesetzes werden die Sorgfaltspflichten beim
Einsatz von Technik in der Medizin ermittelt sowie die
Haftungsgrundlagen beim Verstoss gegen diese Pflichten erlautert.
In einem weiteren Teil wird die Haftung des
Medizinprodukteherstellers nach dem Produkthaftungsgesetz und dem
allgemeinen Haftungsrecht untersucht. Schliesslich werden auch
Argumente fur und wider die Einfuhrung einer Gefahrdungshaftung
beim Einsatz von Technik in der Medizin eroertert.
Nachdem in der 5. Novelle des Arzneimittelgesetzes von 1995 den
Landesgesetzgebern die Bildung einer Ethik-Kommission aufgegeben
worden war, haben die Bundeslander die Bildung dieser Kommissionen
zur Kontrolle biomedizinischer Forschung am Menschen gesetzlich
eingefuhrt. UEber die landesrechtliche Gestaltung der
Ethik-Kommission in der Hansestadt Hamburg wurde vergleichsweise
lange beraten und schliesslich ein Sonderweg eingeschlagen. In der
Arbeit werden die Entwicklung und die Besonderheiten der
Ethik-Kommission in Hamburg im Bundesvergleich herausgearbeitet und
bewertet. Die Grundlage fur die Darstellung der tatsachlichen
Strukturen und Verfahrensweisen der Ethik-Kommissionen bildet dabei
insbesondere eine umfassende empirische Untersuchung zur Praxis der
Ethik-Kommissionen in Deutschland.
Als erste Entscheidungssammlung auf dem Gebiet des Arztrechts
stellt die ESA fur Mediziner und Juristen ein unentbehrliches
Nachschlagewerk zum zentralen Bereich der Aufklarung und
Einwilligung bei arztlicher Behandlung dar. Neben allen
einschlagigen Urteilen des Bundesgerichtshofes werden auch
grundlegende - teilweise noch unveroeffentlichte - Entscheidungen
der Instanzgerichte berucksichtigt. Dem Arzt leistet ESA
Hilfestellung bei der Frage, woruber in einzelnen Fallen
aufzuklaren ist. Die Ordnung nach medizinischen Sachgebieten und
die Angabe von Diagnose und weiteren Behandlungsdaten erleichtert
gerade dem Mediziner das schnelle Auffinden ihn interessierender
vergleichbarer Falle. Der Jurist vermag daruber hinaus anhand der
jeder Entscheidung beigegebenen Stichwoerter zur rechtlichen
Problematik schnell die fur eine konkrete Rechtsfrage relevanten
Entscheidungen nachzuschlagen. Mit der vorliegenden 4. Lieferung
ist die Entscheidungssammlung (ESA) auf dem aktuellen Stand der
Rechtsprechung.
Klinische PrA1/4fungen von Arzneimitteln (und Medizinprodukten)
bilden den GroAteil klinisch-medizinischer Forschung an
UniversitAten. Mit derartigen PrA1/4fungen darf seit 1994 nach dem
Arzneimittelgesetz erst begonnen werden, wenn eine zustimmende
Bewertung einer Ethikkommission vorliegt. SchlieAlich wird der
Sponsor mit dem Leiter der klinischen PrA1/4fung einen
PrA1/4fvertrag abschlieAen. Nur die GrundzA1/4ge des Verfahrens vor
der Ethikkkommission sind durch die VerfahrensgrundsAtze des
Arbeitskreises medizinischer Ethikkommissionen vorgegeben und
werden von den Ethikkommissionen im Grundsatz auch angewandt. Da
die PrA1/4fung vor Ort nicht einheitlich geregelt ist, bieten die
Autoren anhand von Antragsformularen und MustervertrAgen Anregungen
und Hinweise fA1/4r diejenigen, die sich dem Verfahren der
Ethikkommissionen unterziehen.
Das Multiorganversagen stellt eine der grAAten Herausforderungen in
der Intensivmedizin dar. Aufgrund ausgedehnter ForschungstAtigkeit
konnten in den letzten Jahren neue Erkenntnisse in der Entstehung
dieses bedrohlichen Krankheitsbildes und in dessen Beherrschung
gewonnen werden. Hauptthema der 10. Wiener Intensivmedizinischen
Tage war daher das Multiorganversagen, dessen wichtigste Referate
im vorliegenden vierten Band des "Intensivmedizinischen Seminars"
prAsentiert werden. Im ersten Teil wird auf mAgliche Ursachen wie
Sepsis und Polytrauma eingegangen, wobei in einem eigenen Kapitel
das Versagen der Zelle im Rahmen dieses Krankheitsbildes
dargestellt wird. Der zweite Teil behandelt das Versagen der
einzelnen Organe im Rahmen des Multiorganversagens. Im dritten Teil
werden die AoeberwachungsmAglichkeiten von Organfunktionen und
deren klinische Relevanz diskutiert, und schlieAlich wird im
letzten Teil des Buches auf die Therapie des Patienten im
Multiorganversagen eingegangen.
Agressive medikamentoese und chirurgische Therapie ermoeglichten in
den letzten Jahren eine zunehmende Verbesserung der Prognose von
Krankheiten, die bislang als unheilbar galten. Allerdings fuhrte
dieser Fortschritt auch zu einer Zunahme schwerer Infektionen. Die
nosokomiale Infektion gilt bereits auf vielen Intensivstationen als
fuhrende Todesursache. Infektionen lautete deshalb das Hauptthema
der 9. Wiener Intensivmedizinischen Tage, deren wichtigste Vortrage
in Band 3 der Reihe Intensivmedizinisches Seminar zusammengestellt
sind. Im ersten Teil des Buches werden die verschiedenen exogenen
und endogenen Infektionsquellen aufgezeigt und prophylaktische und
therapeutische Massnahmen eroertert. Ein weiterer Teil ist den
Gerinnungsstoerungen bei Sepsis gewidmet. Es wird hier besonders
auf die Therapie mit Berucksichtigung neuer immunologischer
Moeglichkeiten naher eingegangen. Schliesslich werden noch
spezielle Krankheitsbilder mit besonderer Berucksichtigung der
Probleme auf der Intensivstation dargestellt.
Enth{lt Vortr{ge einer Arbeitstagung }ber rechtliche und ethische
Probleme bei der Durchf}hrung klinischer Studien. Einf}hrung in die
Problematik aus der Sicht des Klinikers, Juristen und Statistikers.
Behandlung von Problemen, die bei der Patientenaufkl{rung im Rahmen
randomisierter Therapie- studien bei verschiedenen
Krankheitsgruppen (Magen- und Darmkrebs, Morbus Crohn, Mammatumoren
sowie psychiatrischen Patienten) auftreten.
Psychopathologie heute hiess die Festschrift, die dem Klassiker
dieses Faches K. Schneider 1962 zum 75. Geburtstag gewidmet wurde.
Die Idee des Herausge bers Kranz war, Aufsatze von Schulern und
Freunden des Jubilars unter ein bestimmtes Leitthema zu stellen und
damit Dank und Gluckwunsch zu verbin den. Auf diese Weise ist ein
Buch entstanden, das uber den aktuellen Anlass hinaus bis heute
Gultigkeit und Bedeutung behalten hat. Wir als Herausgeber der
Festschrift zu Ulrich Venzlaffs 65. Geburtstag hatten dieselbe
Idee, Arbeiten von Freunden und Kollegen des Jubilars unter ein
Leitthema zu stellen, um ebenfalls dem Buch uber den aktuellen
Anlass hinaus, eine Bedeutung fur die Zukunft zu sichern. In
bewusster Anlehnung an eine klassische Vorlage haben wir den Titel
Forensische Psychiatrie heute gewahlt und denken, dass wir damit
der Bedeutung des Jubilars fur das Fach und der Bedeutung des
Faches selbst ange messen Rechnung getragen haben. Die Bedeutung
des Faches innerhalb der Psychiatrie und innerhalb der Medizin und
fur die Rechtsprechung liegt in einer zunehmenden Spezialisierung,
die mehr und mehr von Fachleuten fur forensi sche Psychiatrie
wahrgenommen wird. Es ist heute kaum noch moglich, dass ein
Psychiater ohne besondere Kenntnis und Erfahrung im Umgang mit
forensisch psychiatrischen Problemen zu allen zu begutachtenden
Rechtsfragen Stellung nehmen kann. So haben sich folgerichtig in
den letzten Jahrzehnten Psychiater und Psychologen hervorragend in
diesem Gebiet spezialisiert und qualifiziert."
Die Videotechnik fmdet im Wissenschaftsbereich immer weitere Ver-
breitung. Die Bildungseinrichtungen gehen deshalb vermehrt dazu
Uber, eigene Filme fUr ihre Zwecke zu produzieren und entliehene
Filme auf Videobander zu Uberspie1en, urn sie ggfs. in sog.
Videotheken bereitzu- halten. Am Beispiel des Instituts fUr den
wissenschaftlichen Film untersucht die vorliegende Abhandlung, in
welchem Urn fang hergestellte oder entlie- hene Filme ohne
Zustimmung der Urheber, bzw. Nutzungsberechtigten vervieWiltigt
werden dUrfen. 1m Vordergrund stehen dabei Vervie1falti-
gungsbefugnisse fUr den wissenschaftlichen Gebrauch, wie sie sich
aus den 53, 54 des Urheberrechtsgesetzes yom 9.9. 1965 ergeben. An-
schlie: Bend wird die Frage erortert, inwieweit der Filmverleiher
die ge- setzliche Befugnis des Kunden zur Vervielfaltigung fUr den
eigenen Ge- brauch durch Allgemeine Geschaftsbedingungen ausschlie:
Ben kann. Die am 1. Juli 1985 in Kraft getretenen Anderungen des
Urheberrechts- gesetzes betreffen nicht den hier untersuchten Urn
fang der Vervie1falti- gungsrechte fUr den eigenen Gebrauch der
Wissenschaftler, bzw. der Hochschulen. Die bisher in 54 normierte
Vervie1faltigung fUr den wis- senschaftlichen Gebrauch ist jetzt
unverandert zusammen mit den Ubri- gen gesetzlichen
Vervielfaltigungsbefugnissen in 53 geregelt. 54 neuer Fassung
enthii.lt ein erweitertes VergUtungsrecht der Urheber. An- gesichts
der geringen Hohe der VergUtung entscharft die Urheberrechts-
reform das Problem der Vervielfaltigung zum eigenen Gebrauch nicht,
so da: B der zu1assige Umfang dieser Befugnis und die Moglichkeit,
diese vertraglich auszuschlie: Ben, von unveranderter Bedeutung
sind. Das Manuskript wurde im Januar 1985 abgeschlossen. FUr die
sorgfal- tige Erledigung der Schreibarbeiten haben wir Frau Ingrid
Geisler zu danken.
Die Erforschung der Blutgerinnung hat sich in den letzten Jahren
schnell entwickelt und unsere Kenntnisse bereichert. Diagnostik und
Therapie der hamorrhagischen Diathesen haben deshalb eine
grundlegende Wandlung erfahren. Daruber ist in zahlreichen
Publikationen in der ganzen Welt berichtet worden. Auf den grossen
Kongressen sind vielfach Sammelreferate gehalten worden, aber der
Fachbearbeiter fand dort oft nicht genugend Gelegenheit zum
Meinungs- austausch. Wir haben es deshalb unternommen, die fur die
hamorrhagischen Diathesen besonders Interessierten zu einer
Aussprache im engeren Kreise zu versammeln. Unsere Anregung war
allseits freudig aufgenommen worden. Bald lud Prof. LAuDA zu einem
Symposion uber hamorrhagische Diathesen an die 1. Medizinische
Universitatsklinik nach \Vien ein. Dieses tagte unter Prof. LAuDAs
und der beiden Unterfertigten Vorsitz am 4. und 5. Februar 1955
unter Beteiligung zahlreicher hamatologisch arbeitender AErzte des
In- und Aus- landes. Das Symposion gab ein umfassendes Bild unseres
heutigen \Vissens uber die hamorrhagischen Diathesen. So
entschlossen wir uns, die dort gehaltenen Referate und Vortrage mit
den Diskussionen als Monographie erscheinen zu lassen.
Gelegentliche Wiederholungen und UEberschneidungen liessen sich
nicht ganz vermeiden; grundlegende Widerspruche in den Auffassungen
sind kaum zu Tage getreten, so dass doch die Einheitlichkeit des
Werkes trotz der vielen Einzelautoren gewahrt blieb. Lediglich die
Nomenklatur wurde von den Heraus- gebern nach dem Vorschlag des
International Committee on Blood Clotting Factors vereinheitlicht.
Dementsprechend wurden im Text die einzelnen Fak- toren mit Nummern
bezeichnet und der jeweils vom Autor gebrauchte Name in Klammern
angefugt, so dass der Verstandigung keine Schwierigkeiten ent-
gegenstehen. Basel und Wien, im Mai 1955.
Die Entscheidungssammlung (ESA) wendet sich gleichermassen an
Mediziner und Juristen und stellt umfassend die deutsche
Rechtsprechung bezuglich Aufklarung und Einwilligung bei arztlicher
Behandlung dar. In seiner standig wachsenden Bedeutung ist das
Arztrecht im wesentlichen ein Ergebnis gerichtlicher
Entscheidungen. Deshalb ist gerade in diesem Bereich die Kenntnis
der Rechtsprechung fur die Loesung der taglich auftretenden
Probleme unerlasslich. Als erste Entscheidungssammlung auf dem
Gebiet des Arztrechts stellt die ESA fur Mediziner und Juristen ein
unentbehrliches Nachschlagewerk zum zentralen Bereich der
Aufklarung und Einwilligung bei arztlicher Behandlung dar. Neben
allen einschlagigen Urteilen des Bundesgerichtshofes werden auch
grundlegende - teilweise noch unveroeffentlichte - Entscheidungen
der Instanzgerichte berucksichtigt. Dem Arzt leistet ESA
Hilfestellung bei der Frage, woruber in einzelnen Fallen
aufzuklaren ist. Die Ordnung nach medizinischen Sachgebieten und
die Angabe von Diagnose und weiteren Behandlungsdaten erleichtert
gerade dem Mediziner das schnelle Auffinden ihn interessierender
vergleichbarer Falle. Der Jurist vermag daruber hinaus anhand der
jeder Entscheidung beigegebenen Stichwoerter zur rechtlichen
Problematik schnell die fur eine konkrete Rechtsfrage relevanten
Entscheidungen nachzuschlagen. Mit der vorliegenden 3. Lieferung
ist die Entscheidungssammlung (ESA) auf dem aktuellen Stand der
Rechtsprechung.
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