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Diese Arbeit untersucht das Gebot fairen Verhandelns. Dabei handelt es sich um ein erst seit kurzem im Fokus der Fachoeffentlichkeit stehendes Instrument zum Willensschutz im Zivilrecht. Das Gebot fairen Verhandelns soll uber die culpa in contrahendo einen UEberrumpelungsschutz bieten, indem es ein Loesungsrecht im Falle der unzulassigen Beeinflussung der Willensbildung im vorvertraglichen Stadium schafft. Exemplarisch wird der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag in den Vordergrund geruckt. Es wird die Notwendigkeit, die Ausgestaltung auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite sowie die Zulassigkeit einer solchen Rechtsfigur ergrundet, welche Ausdruck der fortschreitenden "Materialisierung" des Privatrechts ist.
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