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Das Buch thematisiert die Auslegung und Fortwirkung von Satzungsbestimmungen und Beschlussen der werbenden Gesellschaft in der Liquidation sowie die Gestaltung der inneren Ordnung der aufgeloesten GmbH. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Verwirklichung der Privatautonomie nach der Aufloesung der Gesellschaft. Hierzu betrachtet der Autor den Umfang und die Moeglichkeit einer freien Gestaltung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten. Er stellt die Ermittlung des massgeblichen Willens der Akteure bei unklaren Bestimmungen oder Regelungen dar und unterzieht dieser einer kritischen Bewertung. Der Autor geht von dem gestaltungsrechtlichen Grundsatz "in dubio pro libertate" auch fur die Liquidationsgesellschaft aus und bekraftigt eine im Vordingen befindliche Ansicht zur subjektiven Auslegung.
Der Autor beschaftigt sich mit Rechtsanwalten, die eine Aktiengesellschaft uber ihre Funktion als Mitglied des UEberwachungsorgans hinaus beraten. Diese koennen grundsatzlich zusatzliche Beratungsvertrage mit der Aktiengesellschaft schliessen, welche an den Vorgaben der 113, 114 AktG zu messen sind. Sofern der Beratungsvertrag das Aufsichtsratsmitglied zum Tatigwerden als Rechtsanwalt verpflichtet, ist infolge der Doppelrolle ferner auch das Berufsrecht der Rechtsanwalte zu beachten. Schwerpunkt des Buches ist die Darstellung der aktienrechtlichen und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen fur Beratungsvertrage mit Rechtsanwalten bzw. deren Sozietaten. Ebenso werden im Zuge der Darstellung die relevanten Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex einer kritischen Bewertung unterzogen.
Die Autorin untersucht Rangrucktrittsvereinbarungen, die insbesondere von Nichtgesellschaftern mit einem spateren Insolvenzschuldner abgeschlossen werden. Dabei geht es vor allem um die Voraussetzungen fur die Vereinbarung eines Rangrucktritts und die moegliche Angreifbarkeit einer solchen Vereinbarung in einem spateren Insolvenzverfahren. Das Thema hat durch die Einfuhrung des 39 Abs. 2 InsO an Aktualitat gewonnen. Eine weitere, neuere Regelung findet sich in 19 Abs. 2 S. 2 InsO, die allerdings nach ihrem Wortlaut auf Rangrucktritte mit Gesellschaftern der spateren Insolvenzschuldnerin beschrankt ist. Das Werk beleuchtet eingehend das Verhaltnis dieser beiden Vorschriften zueinander. Besondere Bedeutung erfahrt die Thematik auch aufgrund eines Urteils des BGH vom 5. Marz 2015.
Das Datenmanagement, das Management-Reporting sowie die Planung, die Budgetierung und der Forecast zahlen zu den Controlling-Prozessen mit dem groessten Digitalisierungspotential. Dennoch wird der Digitalisierungsgrad des Unternehmenscontrollings im deutschsprachigen Raum derzeit nicht ausreichend ausgeschoepft. Dieser Quick Guide zeigt wie die Digitalisierung in den ausgewahlten Controlling-Prozessen sowie deren Teilprozessen aussehen koennte und was bei der Umsetzung zu beachten ist. Der Leser kann dadurch seine eigene Controlling-Organisation in Bezug auf die Digitalisierung der Controlling-Prozesse einordnen. Ein UEberblick uber moegliche Handlungsoptionen und konkrete Tipps erleichtern zudem die Umsetzung der Digitalisierung in den eigenen Controlling-Prozessen.
Im Mai 2017 wurde die AEnderung der Aktionarsrechterichtlinie nach einem langanhaltenden Gesetzgebungsprozess im Amtsblatt der Europaischen Union veroeffentlicht. Eine zentrale Norm der Richtlinie stellt Art. 9c dar, der die Geschafte mit nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Party Transactions) einer unionsweiten Harmonisierung unterwerfen moechte. Die Arbeit untersucht, wie der Regelungsinhalt des Art. 9c moeglichst harmonisch in nationales Recht umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Autor ein konsistentes Schutzsystem, dass zum einen dem Richtlinieninhalt vollkommen gerecht wird und zum anderen derart restriktiv ist, dass nationales Recht, insbesondere das bekannte und bewahrte deutsche Konzernrecht, weitestgehend erhalten bleiben kann.
Der Autor widmet sich der Frage, ob die Thesaurierungspflicht geeignet ist, das verminderte Stammkapital der UG (haftungsbeschrankt) auszugleichen. Fur deren Beantwortung erfolgt eine kurze Auseinandersetzung mit dessen Sinnhaftigkeit unter Beachtung auslandischer Haftungssysteme. Er kommt zu dem Ergebnis, dass lediglich eine bedingte Kompensation besteht. Als Loesung schlagt er u.a. vor, 30, 31 GmbHG sowohl analog als auch direkt anzuwenden. Einen Hauptteil des Buches nehmen die Auseinandersetzungen ein, wie mit uberhoehten Geschaftsfuhrergehaltern umzugehen und wie der Einsatz der UG als Komplementarin ohne Kapitalanteil zu bewerten ist. Der Autor zieht die Grundsatze der steuerrechtlichen verdeckten Gewinnausschuttung heran und wendet als Umgehungsschutz 300 AktG analog an.
Das Buch beschaftigt sich mit der Haftungsprivilegierung der Geschaftsleitung durch fachkundige Beratung. Geschaftsleiter von Kapitalgesellschaften sind auf praxisnahe Enthaftungsmethoden angewiesen. Hierzu greifen sie regelmassig auf fachkundige Berater zuruck. Ziel der Untersuchung ist es, einen allgemeinverbindlichen Vertrauensgrundsatz im Kapitalgesellschaftsrecht zu entwickeln. Die dargelegten Anforderungen sollen dem ratsuchenden Geschaftsleiter eine Handlungsmaxime an die Hand geben, bei deren Befolgung er nicht vor risikobehafteten Geschaften zuruckschrecken muss. Anglo-amerikanische Rechtsprechung und Literatur wird hierzu in die Untersuchung als Auslegungshilfe mit einbezogen.
Die von der Firma Schoppe und Faeser, Minden, konstruierte und gefertigte Integrieranlage wurde Mitte Juli 1954 im Institut fur instrumentelle Ma thematik, Bonn, Wegelerstr. 10, aufgestellt. Die Erwartung, dass bald da nach mit der Anlage praktisch gearbeitet werden konnte, erfullte sich je doch nicht. Verzogerungen bei der Lieferung der fur die Anlage benotigten besonderen Stromquellen sowie die Montage der Anlage selbst und die nach Aufstellung der Einzelgerate noch notigen umfangreichen Verdrahtungsar beiten brachten es mit sich, dass erst im Dezember 1954 mit der langwieri gen Justierung der Integratoren begonnen werden konnte. Auch spater nah men zusatzliche Einbauten und die Erprobung inzwischen verbesserter Ein zelteile viel Zeit in Anspruch, so dass die Integrieranlage nur in einem verhaltnismassig kleinen Teil der Berichtszeit fur praktische Versuche im Sinne des Forschungsauftrages zur Verfugung stand. Immerhin wurde fruhzeitig mit dem Studium der Betriebseigenschaften der Anlage und ihrer Moglichkeiten fur die praktische Behandlung der in Frage kommenden mathematischen Aufgaben begonnen. Hierbei wurden zunachst die Genauigkeit, die Fehlermoglichkeiten und die bei Ruckkoppelungen immer wieder auftretenden Instabilitaten untersucht, um Richtlinien fur die im Forschungsauftrag vorgesehene Beschaffung von Zusatzgeraten zu gewinnen. Die am meisten storende Instabilitat, welche die Brauchbarkeit der Anlage wesentlich einengte, trat bei der sogen. Inversschaltung der Integratoren auf. Bei "normaler" Schaltung eines Integrators sind die Umdrehungen der Reibrolle das Resultat der Bewegungen von Reibscheibe und Integrandenspin del. Die Ubertragung der Drehung erfolgt mechanisch durch Reibung."
This Is A New Release Of The Original 1922 Edition.
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