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Auf den ersten Blick mag es vielleicht uberraschen, daB eine GroBfor- schungseinrichtung auf dem Gebiete der Mathematik und Datenverarbeitung sich mit Gesetzgebungstheorie befaBt. Die Gesellschaft fur Mathematik und Datenverarbeitung hat ihre Aufgabe jedoch von Anfang an nicht nur auf ihr engeres Arbeitsgebiet angelegt, sondern als das verstanden, was sich gerade in letzter Zeit als bedeutsam erwiesen hat, narnlich logische und mathematische Methoden zur Analyse von Informations- und Kornrnunika- tionsstrukturen mit dem Ziel einzusetzen, sie ebenso fur aile Beteilig- ten transparent zu machen wie auch einer rationalen und zweckentspre- chenden Gestaltung zuzufuhren. Besonders dringend scheint eine Reali- sierung dieser Zielsetzung auf dem Gebiet des Rechtswesens, da hier in ganz besonderem MaBe aile Mitglieder einer sozialen Gemeinschaft unter undurchsichtiger Rechtssetzung und Rechtsauslegung (und -anwendung) zu leiden h tten. Daher besitzt die GMD ein eigenes Institut fur Datenver- arbeitung im Rechtswesen. In zahlreichen Einzelprojekten befaBt sich dieses mit der DV-bezogenen Systemanalyse komplexer Normgefuge, wie auf dem Gebiete des Datenschutzes, des Gerichtskosten- und -kassenwesens, des Zustellungsrechts oder der Datenubertragung in der offentlichen Ver- waltung. Insbesondere das Thema der "automationsgerechten Rechtssetzung" zeigt den Zusammenhang zwischen Rechtstheorie, Logik und Datenverarbeitung. Die im Herbst 1975 durchgefuhrte Tagung zur Theorie der Gesetzgebung, in der zum erstenrnal in der Bundesrepublik versucht worden ist, die hierzu international bestehenden, unterschiedlichen Ans tze zu einer Diskussion zu vereinigen, fugt sich in dieses Prograrnrn der GMD gut ein. Sie kam auf Anregung von Professor Dr. JURGEN RODIG zustande, der sie durch groBen personlichen Einsatz vorbereitet und maBgebend gestaltet hat.
Wenn eine fur den gesamten Bereich wissenschaftlicher Forschung, mithin fur alle Wissenschaften im weitesten Sinne so wichtige Grundlagentheorie, wie die Logik, seit Jahrzehnten in einer geradezu atemberaubenden, zur Freilegung ganz neuer Perspektiven fuhrenden Entwicklung begriffen ist, kann es nicht ausbleiben, dass sich dies schliesslich - wenngleich mit nicht untypischer Verzogerung - auch in der Rechtswissenschaft auswirkt. Dabei ist es gewiss keine Uberraschung, wenn die "EinbruchsteIle" dieses wissenschaftshistorischen Vorganges innerhalb der Rechtswissenschaft zunachst derjenige Bereich ist, den man als Rechtstheorie zu bezeichnen pflegt. Einer von denen, die hier den Fortschritt besonders gewagt und gefordert haben, ist Jurgen Rodig gewesen, den ein tragisches Schicksal am 13. November 1975, erst dreiunddreissig Jahre alt, aus dem Leben gerissen hat. Seine grossen, noch vor seinem Tode erschienenen Schriften "Die Denkform der Alternative in der Jurisprudenz" und "Die Theorie des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens" weisen ihn als einen Protagonisten im Sinne der genannten neuen Entwicklung ebenso aus, wie seine zahlreichen Einzeluntersuchungen."
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