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Deutsche Unternehmen importieren in erheblichem Umfang Waren aus Entwicklungs- und Schwellenlandern. Teilweise werden diese Waren unter menschenrechtsbeeintrachtigenden Arbeitsbedingungen hergestellt. Sofern deutsche Unternehmen durch ihr Geschaftsgebaren zu den Missstanden beitragen, stellt sich neben der ethischen Dimension auch die Frage nach ihrer rechtlichen Verantwortung. Kann (und sollte) ein deutsches Unternehmen fur Menschenrechtsbeeintrachtigungen seines Zulieferers haften? Welche Chancen sind einer zivilrechtlichen Klage vor einem deutschen Gericht und nach deutschem Recht einzuraumen? Trotz aller rechtlichen und tatsachlichen Hindernisse sieht die Autorin im Ergebnis aufgrund der mittelbaren Drittwirkung der Menschenrechte im Zivilrecht durchaus Raum fur Anspruche.
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