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Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen Diskussion mitbestimmt. Die Beitrage arbeiten den Stand der Diskussion zur Haftung fur fehlerhafte Befunddokumentation und fehlerhafte Aufklarungsdokumentation heraus. Gefahren einer Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich daruber hinaus bei der Rechtsfindung medizinischer Leitlinien und ordnet diese in die zu entscheidenden Einzelfalle ein. Die Autoren weisen auf Unterschiede in der Leitlinienkompetenz hin und differenzieren hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit fur den Arzt. Die in diesem Band versammelten Beitrage des XVIII. Kolner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht sind zugleich Arbeitsmittel fur die Rechtspraxis. "
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklarung spaltet die im Medizinrecht tatigen Anwalte ebenso wie die AErzteschaft in Lager. Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenugende Bereitschaft der AErzte, Patienten uber die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklaren. Beklagt wird andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der Medizin noch Risiken fur aufklarungspflichtig halte, die weit unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener Risiken liege. Die Beitrage liefern neben einer Analyse der bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen fur die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Die vergangenen Jahrzehnte waren in der medizinrechtlichen Diskussion geprAgt von der Herausarbeitung von AufklArungspflichten und der Feststellung von Behandlungsstandards. Unbeachtet blieb die zentrale Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Leistung. Das Symposium will diese Fragestellung in ihren ethischen, verfassungsrechtlichen und leistungsrechtlichen Aspekten aufarbeiten und zu einer KlArung beitragen.
Die Diskussion um Silikon, Amalgam und Palladium als Ursache fUr eine Vielzahl von Erkrankungen macht seit einiger Zeit Schlagzeilen. Blutarz neimittel und Implantate aus Kunststoff bergen Infektionsrisiken. Armeimittelzwischenfalle und solche mit Medizinprodukten stehen immer wieder im Brennpunkt aktueller offentlicher Diskussionen. Dabei zeigen sich oft erhebliche Informationsdefizite und deutliche Diskrepanzen zwischen der Diskussion in der Fachwelt und der in den allgemein zugang lichen Medien gefiihrten Auseinandersetzung. Kennzeichnend fur den Dis kurs ist sein reflexartiger Charakter und seine interessengeleitete Form. Der Umgang mit dem Gefahrenpotential kann nicht ohne Konse quenzen fur die herkommliche Haftung des pharmazeutischen Unterneh mens und des Arztes als Anwender bleiben. Wichtig erscheint ein inter disziplinarer Dialog, der zwar konkrete Zwischenfalle analysiert, sich aber gleichzeitig vergegenwartigt, dass die Aufarbeitung von Fehlentwicklungen sowohl der Gefahrenvorsorge als auch der Verteilung von Lasten im Scha densfalle dienen muss. Gesundheitsschaden infolge von Sicherheits- und Anwendungsfehlern belasten zwar vornehmlich Patienten und die Sozial versicherungstrager. Zugleich stellen sie aber fUr Arzt, Hersteller und deren Versicherer ein Risiko dar. Dies abzuschatzen, rechtlich einzuordnen und, wo notig, Mangel aufzuzeigen und Verbesserungsvorschlage zu un terbreiten, war zentrale Aufgabe des VTI. Kolner Symposiums der Arbeits gemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht e. V. mit dem Generalthema, Armeimittel und Medizinprodukte - Neue Risiken fUr Arzt, Hersteller und Versicherer." Die neue PHOENIX-Datenbank enthalt bezogen auf den Zeitraum 1. 1. 1990 - 11. 7. 1996 ca. 88. 000 Berichte uber Verdachtsfalle von uner wunschten Armeimittelauswirkungen in Deutschland."
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