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Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung
selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl
die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung
dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe
Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen
Diskussion mitbestimmt. Die Beitrage arbeiten den Stand der
Diskussion zur Haftung fur fehlerhafte Befunddokumentation und
fehlerhafte Aufklarungsdokumentation heraus. Gefahren einer
Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich
daruber hinaus bei der Rechtsfindung medizinischer Leitlinien und
ordnet diese in die zu entscheidenden Einzelfalle ein. Die Autoren
weisen auf Unterschiede in der Leitlinienkompetenz hin und
differenzieren hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit fur den Arzt. Die
in diesem Band versammelten Beitrage des XVIII. Kolner Symposiums
der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht sind zugleich
Arbeitsmittel fur die Rechtspraxis. "
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklarung spaltet die im
Medizinrecht tatigen Anwalte ebenso wie die AErzteschaft in Lager.
Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenugende Bereitschaft
der AErzte, Patienten uber die mit medizinischer Behandlung
verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklaren. Beklagt wird
andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der
Medizin noch Risiken fur aufklarungspflichtig halte, die weit
unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener
Risiken liege. Die Beitrage liefern neben einer Analyse der
bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen fur die Rechtsanwendung und
Rechtsfortbildung.
Die vergangenen Jahrzehnte waren in der medizinrechtlichen
Diskussion geprAgt von der Herausarbeitung von AufklArungspflichten
und der Feststellung von Behandlungsstandards. Unbeachtet blieb die
zentrale Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Leistung.
Das Symposium will diese Fragestellung in ihren ethischen,
verfassungsrechtlichen und leistungsrechtlichen Aspekten
aufarbeiten und zu einer KlArung beitragen.
Die Diskussion um Silikon, Amalgam und Palladium als Ursache fUr
eine Vielzahl von Erkrankungen macht seit einiger Zeit
Schlagzeilen. Blutarz neimittel und Implantate aus Kunststoff
bergen Infektionsrisiken. Armeimittelzwischenfalle und solche mit
Medizinprodukten stehen immer wieder im Brennpunkt aktueller
offentlicher Diskussionen. Dabei zeigen sich oft erhebliche
Informationsdefizite und deutliche Diskrepanzen zwischen der
Diskussion in der Fachwelt und der in den allgemein zugang lichen
Medien gefiihrten Auseinandersetzung. Kennzeichnend fur den Dis
kurs ist sein reflexartiger Charakter und seine interessengeleitete
Form. Der Umgang mit dem Gefahrenpotential kann nicht ohne Konse
quenzen fur die herkommliche Haftung des pharmazeutischen Unterneh
mens und des Arztes als Anwender bleiben. Wichtig erscheint ein
inter disziplinarer Dialog, der zwar konkrete Zwischenfalle
analysiert, sich aber gleichzeitig vergegenwartigt, dass die
Aufarbeitung von Fehlentwicklungen sowohl der Gefahrenvorsorge als
auch der Verteilung von Lasten im Scha densfalle dienen muss.
Gesundheitsschaden infolge von Sicherheits- und Anwendungsfehlern
belasten zwar vornehmlich Patienten und die Sozial
versicherungstrager. Zugleich stellen sie aber fUr Arzt, Hersteller
und deren Versicherer ein Risiko dar. Dies abzuschatzen, rechtlich
einzuordnen und, wo notig, Mangel aufzuzeigen und
Verbesserungsvorschlage zu un terbreiten, war zentrale Aufgabe des
VTI. Kolner Symposiums der Arbeits gemeinschaft Rechtsanwalte im
Medizinrecht e. V. mit dem Generalthema, Armeimittel und
Medizinprodukte - Neue Risiken fUr Arzt, Hersteller und
Versicherer." Die neue PHOENIX-Datenbank enthalt bezogen auf den
Zeitraum 1. 1. 1990 - 11. 7. 1996 ca. 88. 000 Berichte uber
Verdachtsfalle von uner wunschten Armeimittelauswirkungen in
Deutschland."
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