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Das Buch thematisiert die Auslegung und Fortwirkung von Satzungsbestimmungen und Beschlussen der werbenden Gesellschaft in der Liquidation sowie die Gestaltung der inneren Ordnung der aufgeloesten GmbH. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Verwirklichung der Privatautonomie nach der Aufloesung der Gesellschaft. Hierzu betrachtet der Autor den Umfang und die Moeglichkeit einer freien Gestaltung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten. Er stellt die Ermittlung des massgeblichen Willens der Akteure bei unklaren Bestimmungen oder Regelungen dar und unterzieht dieser einer kritischen Bewertung. Der Autor geht von dem gestaltungsrechtlichen Grundsatz "in dubio pro libertate" auch fur die Liquidationsgesellschaft aus und bekraftigt eine im Vordingen befindliche Ansicht zur subjektiven Auslegung.
Der Autor beschaftigt sich mit Rechtsanwalten, die eine Aktiengesellschaft uber ihre Funktion als Mitglied des UEberwachungsorgans hinaus beraten. Diese koennen grundsatzlich zusatzliche Beratungsvertrage mit der Aktiengesellschaft schliessen, welche an den Vorgaben der 113, 114 AktG zu messen sind. Sofern der Beratungsvertrag das Aufsichtsratsmitglied zum Tatigwerden als Rechtsanwalt verpflichtet, ist infolge der Doppelrolle ferner auch das Berufsrecht der Rechtsanwalte zu beachten. Schwerpunkt des Buches ist die Darstellung der aktienrechtlichen und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen fur Beratungsvertrage mit Rechtsanwalten bzw. deren Sozietaten. Ebenso werden im Zuge der Darstellung die relevanten Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex einer kritischen Bewertung unterzogen.
Die Autorin untersucht Rangrucktrittsvereinbarungen, die insbesondere von Nichtgesellschaftern mit einem spateren Insolvenzschuldner abgeschlossen werden. Dabei geht es vor allem um die Voraussetzungen fur die Vereinbarung eines Rangrucktritts und die moegliche Angreifbarkeit einer solchen Vereinbarung in einem spateren Insolvenzverfahren. Das Thema hat durch die Einfuhrung des 39 Abs. 2 InsO an Aktualitat gewonnen. Eine weitere, neuere Regelung findet sich in 19 Abs. 2 S. 2 InsO, die allerdings nach ihrem Wortlaut auf Rangrucktritte mit Gesellschaftern der spateren Insolvenzschuldnerin beschrankt ist. Das Werk beleuchtet eingehend das Verhaltnis dieser beiden Vorschriften zueinander. Besondere Bedeutung erfahrt die Thematik auch aufgrund eines Urteils des BGH vom 5. Marz 2015.
Im Mai 2017 wurde die AEnderung der Aktionarsrechterichtlinie nach einem langanhaltenden Gesetzgebungsprozess im Amtsblatt der Europaischen Union veroeffentlicht. Eine zentrale Norm der Richtlinie stellt Art. 9c dar, der die Geschafte mit nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Party Transactions) einer unionsweiten Harmonisierung unterwerfen moechte. Die Arbeit untersucht, wie der Regelungsinhalt des Art. 9c moeglichst harmonisch in nationales Recht umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Autor ein konsistentes Schutzsystem, dass zum einen dem Richtlinieninhalt vollkommen gerecht wird und zum anderen derart restriktiv ist, dass nationales Recht, insbesondere das bekannte und bewahrte deutsche Konzernrecht, weitestgehend erhalten bleiben kann.
Der Autor widmet sich der Frage, ob die Thesaurierungspflicht geeignet ist, das verminderte Stammkapital der UG (haftungsbeschrankt) auszugleichen. Fur deren Beantwortung erfolgt eine kurze Auseinandersetzung mit dessen Sinnhaftigkeit unter Beachtung auslandischer Haftungssysteme. Er kommt zu dem Ergebnis, dass lediglich eine bedingte Kompensation besteht. Als Loesung schlagt er u.a. vor, 30, 31 GmbHG sowohl analog als auch direkt anzuwenden. Einen Hauptteil des Buches nehmen die Auseinandersetzungen ein, wie mit uberhoehten Geschaftsfuhrergehaltern umzugehen und wie der Einsatz der UG als Komplementarin ohne Kapitalanteil zu bewerten ist. Der Autor zieht die Grundsatze der steuerrechtlichen verdeckten Gewinnausschuttung heran und wendet als Umgehungsschutz 300 AktG analog an.
Das Buch beschaftigt sich mit der Haftungsprivilegierung der Geschaftsleitung durch fachkundige Beratung. Geschaftsleiter von Kapitalgesellschaften sind auf praxisnahe Enthaftungsmethoden angewiesen. Hierzu greifen sie regelmassig auf fachkundige Berater zuruck. Ziel der Untersuchung ist es, einen allgemeinverbindlichen Vertrauensgrundsatz im Kapitalgesellschaftsrecht zu entwickeln. Die dargelegten Anforderungen sollen dem ratsuchenden Geschaftsleiter eine Handlungsmaxime an die Hand geben, bei deren Befolgung er nicht vor risikobehafteten Geschaften zuruckschrecken muss. Anglo-amerikanische Rechtsprechung und Literatur wird hierzu in die Untersuchung als Auslegungshilfe mit einbezogen.
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