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This volume presents to the international world of learning the first fruits of a project launched by the European Science Foundation (ESF) in 1977. Tribute should be paid to the late Professor Aleck Chloros, Judge in the Court of the Euro- pean Community, whose belief in the European ideal and enthusiasm for European co9peration and the comparative study oflegal problems made him an eloquent ad- vocate of a large-scale ESF venture into the field of comparative law. Judge Chloros had envisaged the creation of a permanent, sizable and well-equipped European in- stitute for comparative legal studies. The successive working parties convoked by the Executive Council of the ESF, which I had the honour of heading from the be- ginning, came to the conclusion that this ambitious vision could not be realized im- mediately; the financial situation of the member organizations of the ESF also de- teriorated, making a cautious approach a necessary virtue. The solution ultimately adopted by the last of the working parties - the Ad Hoc Committee for Compara- tive Law - and submitted to the General Assembly of the ESF in 1979 called for the launching of four pilot projects. In November 1980, the Assembly approved de- tailed plans for two of these projects, the first of which concerned medical respon- sibility - the subject of this volume. A Steering Committee was set up to monitor the projects. The organisation of the study was entrusted to Professor Dr.
Auf dem Prufstand: die Richtlinie 2001/20/EG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchfuhrung von klinischen Prufungen in der Humanmedizin und bei Humanarzneimitteln. Vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung geht das Buch der Frage nach, auf welche neueren Entwicklungen die Richtlinie im europaischen Recht trifft. 14 Landesberichte liefern wichtige Informationen uber den Stand der Diskussion."
Jedesmal wenn ein Mensch stirbt, stirbt gleichzeitig ein Kind, ein Heranwachsender, ein junger Mensch, und jeder beweint den, der ihm lieb war (Simone de Beauvoir). Der Umgang mit dem Tod ist eine der schwierigsten Aufgaben. Dies wird auch in der Diskussion uber die Zulassigkeit von Sterbehilfe - insbesondere bei Neugeborenen - immer wieder deutlich. Bei dieser sogenannten Fruheuthanasie besteht die eigentliche Problematik vor allem in der Frage nach einer arztlichen Verpflichtung, geistig oder koerperlich schwerstbehinderte Neugeborene oder extrem schwache Fruhgeburten in jedem Fall einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Wer trifft diese Entscheidung und ab welchem Zeitpunkt ist eine sichere Diagnose moeglich? Gelten fur Neugeborene die gleichen Grundsatze wie fur Erwachsene? Mit diesen und anderen Fragen beschaftigt sich diese Arbeit und versucht, Loesungsansatze aus rechtlicher und ethischer Sicht zu finden.
Die Erforschung des durch Klontechniken erzeugten menschlichen Embryos setzt die Zerstoerung des Embryos voraus. Der Mensch hat Rechte und ein Recht auf Wurde aufgrund seiner Existenz. Die Wurde des Menschen wird nicht gewahrt, weil der Mensch besondere Eigenschaften hat, sondern sie wird allen Menschen mit dem Beginn des Lebens gewahrt. Daraus folgt, dass ein geklonter Embryo wie ein naturlich erzeugter Embryo ab dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung eine Persoenlichkeit hat. Daher sollte er auch als menschliches Leben geschutzt werden. Wenn das menschliche Leben wegen des naturwissenschaftlichen Nutzens instrumentalisiert wird, verursacht dies eine Verletzung der Menschenwurde gemass Art. 1 I 1 GG und des Lebensrechts gemass Art. 2 II 1 GG in Deutschland. Aus diesem Grund sollten die meisten heutigen Biotechniken, darunter die menschliche Klonforschung, nicht nur unter dem Aspekt der Richtigkeit der Anwendung, sondern daruber hinaus auch unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, zu welchen Bedingungen diese Erforschung im Rahmen des ethisch Zulassigen erlaubt werden kann.
Sterbehilfe ist ein Thema, das nicht nur national kontrovers diskutiert, sondern stets im Vergleich zu den Erfahrungen von anderen Landern gesehen wird. Die Arbeit systematisiert die verschiedenen Begriffe zur Sterbehilfe in zehn europaischen Landern, vergleicht sowohl die Rechtsprechung und die Gesetze zu Suizid, Beihilfe zum Suizid und Sterbehilfe als auch die jeweiligen standesethischen Vorschriften. Entscheidungen am Lebensende sind jedoch auch in einen historischen, religioesen und philosophischen Hintergrund eingebettet. Fallbeispiele aus dem klinischen Alltag mit den Moeglichkeiten und Grenzen von Technik vervollstandigen das Bild.
Dieses Buch befasst sich mit den Problemen der Schuldfahigkeitsbeurteilung beim Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit in 20, 21 StGB. Es behandelt die Grundlagen von Schuld und Schuldfahigkeit. Die Autorin stellt verschiedene psychiatrische Diagnostikansatze vor und untersucht, inwieweit diese Ansatze dem Juristen bei der Prufung dieses Merkmals in 20, 21 StGB helfen koennen. Dabei geht es insbesondere um das Problem der Quantifizierung der Schwere und um das Ziel, zu einer objektiven, nachvollziehbaren Schuldfahigkeitsbeurteilung zu gelangen.
Psychopathologie heute hiess die Festschrift, die dem Klassiker dieses Faches K. Schneider 1962 zum 75. Geburtstag gewidmet wurde. Die Idee des Herausge bers Kranz war, Aufsatze von Schulern und Freunden des Jubilars unter ein bestimmtes Leitthema zu stellen und damit Dank und Gluckwunsch zu verbin den. Auf diese Weise ist ein Buch entstanden, das uber den aktuellen Anlass hinaus bis heute Gultigkeit und Bedeutung behalten hat. Wir als Herausgeber der Festschrift zu Ulrich Venzlaffs 65. Geburtstag hatten dieselbe Idee, Arbeiten von Freunden und Kollegen des Jubilars unter ein Leitthema zu stellen, um ebenfalls dem Buch uber den aktuellen Anlass hinaus, eine Bedeutung fur die Zukunft zu sichern. In bewusster Anlehnung an eine klassische Vorlage haben wir den Titel Forensische Psychiatrie heute gewahlt und denken, dass wir damit der Bedeutung des Jubilars fur das Fach und der Bedeutung des Faches selbst ange messen Rechnung getragen haben. Die Bedeutung des Faches innerhalb der Psychiatrie und innerhalb der Medizin und fur die Rechtsprechung liegt in einer zunehmenden Spezialisierung, die mehr und mehr von Fachleuten fur forensi sche Psychiatrie wahrgenommen wird. Es ist heute kaum noch moglich, dass ein Psychiater ohne besondere Kenntnis und Erfahrung im Umgang mit forensisch psychiatrischen Problemen zu allen zu begutachtenden Rechtsfragen Stellung nehmen kann. So haben sich folgerichtig in den letzten Jahrzehnten Psychiater und Psychologen hervorragend in diesem Gebiet spezialisiert und qualifiziert."
Seit nunmehr funf Jahren gibt es in Deutschland ein Transplantationsgesetz, welches die Voraussetzungen fur die Entnahme und Vergabe von Organen regelt. Die Diskussion um den Hirntod, die das Gesetzgebungsverfahren massgeblich bestimmt hat, wird umfassend dargestellt. Die weiteren Vorgaben des Transplantationsgesetzes werden im Einzelnen eroertert, insbesondere die Strafvorschriften in 17 ff. TPG. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der Klarung der Frage, ob eine dringend notwendige, fur einen in Lebensgefahr befindlichen Patienten erforderliche Organtransplantation auch ohne Zustimmung des Spenders oder seiner Angehoerigen nach 34 StGB gerechtfertigt sein kann. Das Transplantationsgesetz wird grundsatzlich als eine abschliessende umfassende Regelung verstanden, die einer umfassenden Abwagung im Gesetzgebungsverfahren gefolgt ist und die Wertungen vorgibt, die in der Abwagung der widerstreitenden Interessen oder in der Angemessenheitsprufung im Rahmen des 34 StGB Berucksichtigung finden mussen.
Die Untersuchung widmet sich dem auch in der OEffentlichkeit intensiv diskutierten Thema des Kaiserschnitts auf Wunsch. Mit der Wahl des Geburtsmodus tragt die werdende Mutter grosse Verantwortung hinsichtlich ihrer Gesundheit und der ihres Kindes. Derartige Entscheidungssituationen in der Wunschmedizin bergen jedoch auch in medizinischer, juristischer und ethischer Hinsicht enormes Konfliktpotential. Hierzu untersucht die Autorin - ausgehend von den medizinischen Grundlagen - die rechtsdogmatischen Grundzuge des Arzthaftungs- und Medizinrechts, konkret bezogen auf den "Wunschkaiserschnitt". Sie zeigt, dass aufgrund der Fortschritte in der Medizin und bei Einhaltung der durch die Rechtsprechung und Rechtswissenschaft entwickelten Voraussetzungen die Schnittentbindung auf Wunsch nicht nur medizinisch, sondern gerade auch rechtlich und ethisch zulassig ist. Zugleich gibt die Autorin einen Leitfaden fur AErzte und Geburtshelfer, wie Schwangere, die sich einen Kaiserschnitt wunschen, aufzuklaren sind.
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