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Gutachten zu Fragen des Zivilrechts und des Offentlichen Rechts
haben in der Praxis der forensischen Psychiatrie eine erhebliche
Bedeutung. Sie erfordern einerseits Spezialwissen zu dem jeweiligen
Fall" und andererseits die enge Zusammenarbeit von Psychiatern und
Juristen. Das Buch behandelt Fragen des Zivilrechts und des
Offentlichen Rechts deshalb sowohl aus juristischer wie
psychiatrischer Perspektive. Erortert wird auch die Stellung des
psychiatrischen Sachverstandigen im Zivilprozess und im Verfahren
der freiwilligen Gerichtsbarkeit."
stematiker apostrophiert, deren Leistungen bestenfalls als uberholt
angese- hen werden, nicht selten jedoch auch als Hemmschuh fur die
neuen Seh- weisen einer psychodynamischen Psychiatrie mit tiefen
psychologischen Theorien, Lehranalysen, Selbsterfahrungsgruppen u.
a. m. Unberucksichtigt bleibt dabei meist, dass viele der neuen
Lehren trotz der Betonung von Be- griffen wie "Seele" oder
"psychisch" im Grunde nur maskierte Formen einer modischen
identitatstheoretischen Philosophie materialistischer Couleur
darstellen (Koehler 1984). Gewiss ist gegen eine psychodynamische
Ausbildung des psychiatri- schen Nachwuchses wenig einzuwenden,
sofern eine Verabsolutierung des gewahlten Standpunktes vermieden
wird. Leider stellen die zweifellos erfor- derlichen tiefen
psychologischen Aspekte noch keinen selbstverstandlichen Teil einer
integralen psychiatrischen Ausbildung an den deutschen Klini- ken
dar, in denen der junge Assistenzarzt sein diagnostisches und
therapeu- tisches Wissen erwirbt (Mombour 1984). Deshalb sieht er
sich fast uberall gezwungen, unter zum Teil erheblichen
Schwierigkeiten seinen Zusatztitel fur Psychotherapie "ausser Haus"
zu erwerben. Dessen schwere Zugang- lichkeit, die vor allem
institutionell bedingt ist, mag zur Tendenz beitragen, dass die
psychodynamische Sehweise eine herausgehobene Position erhalt und
in der Vorstellung gerade der psychiatrischen Anfanger leicht zum
do- minierenden Denkansatz gerat.
Jede Auseinandersetzung mit dem Gebiet der abnormen, jedoch nicht
eindeutig krankhaften Personlichkeitsverfassungen rtihrt an wissen-
schaftliche Streitfragen wie an gesellschaftliche Konfliktzonen.
Ein Versuch zur Ordnung vorhandenen Wissens und zur KIarung kontro-
verser Sehweisen in diesem Bereich erfordert zunachst
grundsatzliche Vortiberlegungen. Deshalb beansprucht in der
vorliegenden Untersu- chung die Erorterung historischer und
theoretischer Grundlagen der Psychopathie-Lehren, aus denen die
gegenwartigen Auseinanderset- zungen tiber Charakterneurosen und
Personlichkeitsstorungen hervor- gegangen sind, einen wichtigen
Raum. Ein Hindernis im diagnosti- schen, therapeutischen und
administrativen Umgang mit den Proble- men personlichkeitsgestorter
Menschen war bisher die Vermischung unterschiedlicher
konzeptioneller Ansatze. Dieser Schwierigkeit soIl mit der
Differenzierung der psychopathologischen und der soziologischen
Betrachtungsebene vorgebeugt werden. Die aus theoretischen Uberle-
gungen, Forschungsstand und empirischer Analyse entwickelte Diffe-
rentialtypologie gliedert das Feld abnormer Pers6nlichkeiten in
Psy- chopathie, Soziopathie und Dissozialitat. Damit kann auch fUr
die verschiedenen rechtlichen Fragestellungen ein
Orientierungsrahmen geschaffen werden. Die Arbeit steht in der
psychopathologischen und forensischen Tradition der Heidelberger
Psychiatrischen Universitatsklinik. Mein Dank gilt Kollegen und
Freunden fUr die Diskussion, insbesondere Herrn Prof. Janzarik fUr
Anregung und Kritik; Herm Dr. med. Scheur- len und Herm Dipl.
-Math. Bruckner aus dem Institut fUr Medizinische Dokumentation und
Statistik sowie Herrn Dipl. -Psych. Erbacher fUr die Untersttitzung
bei der statistischen Auswertung; Frau Hartmann und Frau Sonnek fUr
ihre Schreibarbeiten. Henning SaB Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2
Zur Ideengeschichte der Psychopathiekonzepte 4 2. 1 Vorbemerkung .
. . . . . . . . . . 4 2. 2 Manie sans delire - Degeneres superieurs
- Desequi1ibration menta1e . . . . . . . . 4 2. 3 Moral Insanity -
Anethopathy - Sociopathy - Psychopathy . . . . . . . . . . . . . .
Erstmals behandeln fuhrende Vertreter der forensischen
Wissenschaftszweige - Strafrechtler, Psychiater und Psychologen,
Anwalte, Rechtsmediziner - interdisziplinar die Problemgeschichte,
den gegenwartigen Diskussionsstand und mogliche Losungsansatze fur
die Beurteilung von Schuldfahigkeit bei Affektdelikten.
Die Frage von Schuld, Schuldfahigkeit und Strafe wird aus
unterschiedlicher Perspektive und mit durchaus divergierenden
Auffassungen diskutiert.
Das Buch ist aufschlussreich fur jeden, der sich wissenschaftlich,
als Gutachter oder in der gerichtlichen Praxis mit der Frage von
Bewusstseinsveranderungen durch heftige Gemutserregung und mit
Affektdelikten auseinandersetzen muss.
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