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Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultat), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Autor untersucht in seiner Arbeit die Frage, inwiefern steuerrelevante Ermittlungsergebnisse, welche bei Kreditinstituten gewonnen wurden, gegenuber deren Kunden verwertet werden konnen. Vor allem soll gepruft werden, ob und inwieweit bei einer gegen ein Kreditinstitut gerichteten Aussenprufung Kontrollmitteilungen gefertigt und in welcher Art und Weise diese verwertet werden konnen. Die Arbeit beginnt mit einer genauen Themenabgrenzung, um die unterschiedlichen Ermittlungsmassnahmen und die jeweilige Einschlagigkeit des 30a AO herauszuarbeiten (1. Teil). Im Rahmen der Untersuchung des Instituts der Kontrollmitteilung wird auf die Zulassigkeit der Anfertigung von Kontrollmitteilungen anlasslich einer Aussenprufung im allgemeinen eingegangen und die vorhandenen Grenzen werden aufgezeigt (2. Teil). Im Anschluss daran wird der Frage nach den Kennzeichen des Bankgeheimnisses im allgemeinen und seiner Auspragung im Steuerrecht im speziellen nachgegangen, um zu prufen, ob durch ein Bankgeheimnis im Steuerrecht die Ermittlungsmassnahmen der Finanzbehorden absolut eingeschrankt werden (3. Teil). Die Einschrankung der Anfertigung von Kontrollmitteilung bei der Aussenprufung einer Bank durch 30a Abs. 3 AO und sein Verhaltnis zu 194 Abs. 3 AO werden dann vor allem im Hinblick auf die jungste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anfertigung von Kontrollmitteilungen bei Banken geklart (4. Teil). Zum Schluss wird herausgearbeitet, wie Kontrollmitteilungen nach einer Aussenprufung bei einer Bank verwertet werden konnen und welcher Rechtsschutz gegen die Fertigung und Verwertung besteht (
Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultat, Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Mit seinem Vorlagebeschluss (Az.: IX R 62/99) vom Juli 2002 beim Bundesverfassungsgericht hat der Bundesfinanzhof die Diskussion um die Besteuerung von Einkunften aus Kapitalvermogen wieder angeheizt. Ihren bisherigen Hohepunkt hatte diese Diskussion im Jahre 1994/1995 als durch zahlreiche Durchsuchungsaktionen der Steuerfahndung bei Banken eine Besteuerung durchgesetzt werden sollte, die so nie von der Finanzverwaltung praktiziert wurde. Als Hauptgrund fur den Unterschied zwischen praktizierter Besteuerung und von der durch 20 EStG und 85 AO geforderten Besteuerung erwies sich 30a AO, das sogenannte Bankgeheimnis im Steuerrecht. Die Diplomarbeit klart, welche Kompetenzen die Finanzverwaltung bei Aussenprufungen von Banken hat, ob 30a Abs. 3 AO einen wirksamen Schutz fur Bankkunden gegen die Verwertung von bei solchen Ermittlungen gewonnen Erkenntnissen bietet und ob ein solcher Sonderschutz fur Bankkunden uberhaupt gerechtfertigt ist. Dies geschieht auf Basis eines umfangreichen Literaturstudiums, der Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte von 30a AO und der Analyse der zahlreichen Richterspruche zu dieser Thematik angefangen vom Zins-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.6.1991 bis hin zu den sich teilweise widersprechenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 18. Februar 1997 und vom 28. Oktober 1997. Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis: INHALTSVERZEICHNIS2 TABELLENVERZEICHNIS6 ABKURZUNGSVERZEICHNIS7 PROBLEMSTELLUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG11 1. TEIL: THEMATIK12 A.Die Aussenprufung gem. 193 - 207 AO als besonderes Verfahren der Sachaufklarung12 I.Abgrenzung von Einzelermittlungsmassnahmen i. S. d. 93 ff. AO12 II.Aussenprufung bei Kreditinsti
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