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Mit der Neubearbeitung des Strafprozessrechts fur diese
Enzyklopadie betraut, hatte ich die Arbeit bereits erheblich
gefordert, als infolge der Absage des ur sprunglich dafur in
Aussicht genommenen Bearbeiters die Herausgeber an mich mit der
Aufforderung herantraten, auch das Zivilprozessrecht zu bearbeiten.
Nach dem ich - leichtherzig genug - auch diese Aufgabe ubernommen
hatte, ergab sich alsbald die Notwendigkeit ihrer Voranstellung.
Denn einmal wird nach mensch licher Voraussicht demnachst unsere
StPO. infolge der Strafrechtsreform starke Anderungen erleiden. Es
erscheint daher ratsam, das Erscheinen des Strafprozess rechts -
wie des Strafrechts - hinauszuschieben, bis das Schicksal der
Entwurfe entschieden sein wird. Sodann aber erwies sich nach den
Versicherungen nicht nur der Herausgeber und des Verlages, sondern
auch der Studierenden und der offent lichen Kritik der ganzliche
Mangel einer Darstellung des Zivilprozessrechts als eine besonders
fuhlbare Lucke in der Enzyklopadie. Bei dieser Darstellung. habe
ich die Theorie zurucktreten lassen. Ich war dazu in der Lage, weil
ich hier auf mein 1925 erschienenes Buch "Der Prozess als
Rechtslage" verweisen kann. Da fur habe ich mich bestrebt, den fur
Studierende und Praktiker wissenswerten Stoff moglichst vollstandig
in konzentriertester Form zu geben. Insbesondere ist die
Rechtsprechung des Reichsgerichts eingehend berucksichtigt. Die
Zuruck drangung der Theorie einerseits und die Konzentration
praktischen Stoffes andererseits scheint mir den doppelten Vorteil
zu bieten, nicht nur die Darstellung vielleicht fur Praktiker
brauchbar zu machen, sondern auch den Studierenden ein fur allemal
den Gedanken zu nehmen, sie konne die Vorlesung ersetzen."
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