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Das Wohnungseigentum ist auch gut 60 Jahre nach seiner Schaffung durch den Gesetzgeber als Eigenheim wie auch als Kapitalanlage von herausragender Bedeutung. Vorliegendes Werk nimmt erstmals monographisch eine verfassungsrechtliche Wurdigung das Rechtsinstituts Wohnungseigentum vor. Dabei schlagt es die Brucke vom einfachen Recht des Wohnungseigentumsgesetzes zum Verfassungsrecht und verortet das Wohnungseigentum innerhalb der Eigentumsdogmatik des Art. 14 GG. Besonderheiten ergeben sich dabei insbesondere daraus, dass das Wohnungseigentum aus verfassungsrechtlicher Perspektive teilweise Alleineigentum und teilweise Miteigentum darstellt, wobei diese beiden Elemente untrennbar miteinander verknupft sind und gesetzgeberische Regelungen daher Auswirkungen auf beide Bereiche haben koennen. Der Band liefert einen Leitfaden fur die Aufloesung des sich hieraus ergebenden Spannungsfeldes zwischen grundrechtlich gewahrleisteter Selbstbestimmung einerseits und Fremdbestimmung durch die Einbindung in ein Kollektiv andererseits.
Dieses Buch befasst sich mit den rechtlichen, kulturellen und oekonomischen Grundlagen des Jagdwesens. Beleuchtet werden die geschichtlichen Hintergrunde fur die Anerkennung der Jagd als Bestandteil des Grundeigentums sowie die Bedeutung dieser bis heute gultigen Entscheidung fur die neuzeitliche Ordnung der Jagd. Das Werk bundelt wissenschaftlichen Sachverstand aus den Bereichen der Kulturgeschichte, der OEkonomie und der Rechtswissenschaften zu einem in dieser Form einzigartigen Gesamtuberblick uber ein tagespolitisch immer wieder heftig umstrittenes Thema.
In der öffentlichen Diskussion erlebt derzeit ein Begriff eine Renaissance, der in Deutschland bisher gemieden wurde: "Rassismus“. Daher müssen sich Rechtswissenschaft und Gesellschaft dringend der Frage stellen, welche verschiedenen Erscheinungsformen des Rassismus es gibt und inwiefern diese von den juristischen Diskriminierungsverboten im deutschen, europäischen und internationalen Recht erfasst werden. Der Band versammelt führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, um einer doppelten Leitfrage auf den Grund zu gehen: Umfassen die Diskriminierungsverbote neben vermeintlich angeborenen Unterschieden auch kulturalisierte Formen des Rassismus? Wie erhält sich das Verbot einer offenen, versteckten oder mittelbaren Diskriminierung zu den Erscheinungsformen eines strukturellen bzw. institutionellen Rassismus, der nicht auf intentionalen Handlungen beruht?
Welchen Anteil hat das Recht daran, wie Menschen sich selbst und andere wahrnehmen? Die Frage stellt sich, da herkömmliche Ordnungskategorien zunehmend an "Selbstverständlichkeit" einbüßen. Besonders deutlich zeigt sich dies beim Geschlecht, das als Kategorie zunehmenden Dekonstruktionsbestrebungen ausgesetzt ist, zugleich aber in einer gruppenbezogenen Lesart eine Rekonstruktion erfährt. Von diesem Paradoxon aus widmet sich Judith Froese dem Kernproblem, dem Verhältnis von Recht und Wirklichkeit. Recht hat es mit der Ordnung der Wirklichkeit zu tun, wird aber nur in und durch Sprache wirksam. Daher kann sich die Rechtsordnung gegenwärtigen identitätspolitischen Diskursen und ihren sprachlichen Emanationen kaum entziehen. Dies führt zu der Frage nach Leistungen und Begrenzungen juristischer Begriffsbildungen im Allgemeinen und der Wahrnehmung des Menschen in der Welt des Normativen im Besonderen. Inwiefern das Recht den Menschen kategorial und gruppenbezogen erfasst, analysiert und problematisiert Judith Froese ausgehend von einer soziologisch inspirierten Theorie der Klassifikationen.
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