Welchen Anteil hat das Recht daran, wie Menschen sich selbst und
andere wahrnehmen? Die Frage stellt sich, da herkömmliche
Ordnungskategorien zunehmend an "Selbstverständlichkeit"
einbüßen. Besonders deutlich zeigt sich dies beim Geschlecht, das
als Kategorie zunehmenden Dekonstruktionsbestrebungen ausgesetzt
ist, zugleich aber in einer gruppenbezogenen Lesart eine
Rekonstruktion erfährt. Von diesem Paradoxon aus widmet sich
Judith Froese dem Kernproblem, dem Verhältnis von Recht und
Wirklichkeit. Recht hat es mit der Ordnung der Wirklichkeit zu tun,
wird aber nur in und durch Sprache wirksam. Daher kann sich die
Rechtsordnung gegenwärtigen identitätspolitischen Diskursen und
ihren sprachlichen Emanationen kaum entziehen. Dies führt zu der
Frage nach Leistungen und Begrenzungen juristischer
Begriffsbildungen im Allgemeinen und der Wahrnehmung des Menschen
in der Welt des Normativen im Besonderen. Inwiefern das Recht den
Menschen kategorial und gruppenbezogen erfasst, analysiert und
problematisiert Judith Froese ausgehend von einer soziologisch
inspirierten Theorie der Klassifikationen.
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