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Zu dem bestehenden untergesetzlichen Regelwerk des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom September 1996 ist mit der Verabschiedung der "Verordnung iiber die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straBenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (Altauto-Verordnung) vom 4. Juli 1997 ein weitere Baustein des VoIlzuges des "neuen" Abfallgesetzes hinzugekommen. Die Regelungen der Alt auto-Verordnung treten am 1. April 1998 vollstlindig in Kraft. Inwieweit die Aussage von Frau Dr. Angela Merkel "Die Altautoentsorgung war und ist geprligt von einer ganzen Reihe okologischer Defizite, die einer Verbesse rung bediirfen" (IAA-KongreB, 17.September 1997, Frankfurt) durch die Regelun gen der Altauto-Verordnung behoben werden konnen, ist in der Praxis abzuwarten. Fakt ist, daB die Altauto-Verordnung Verlinderungen und Erweiterungen der be stehenden Regelungen im Anwendungsbereich "Besitzer von Altautos, Betreiber von AnnahmesteIlen, Betreiber von Verwertungsbetrieben sowie Betreiber von Anlagen zur weiteren Verwertung sowie fUr die Frage der Sachverstlindigen" bein haltet. Abgesehen von den Uberlassungspflichten des Letztbesitzers und den Re gelungen zu den Sachverstlindigen, bewegen sich die Anforderungen an die Be triebe der Altautoentsorgungsbranche im Bereich technische Ausriistung, Organi sation und Dokumentation von Betriebsablliufen sowie in Teilbereichen mit Ziel vorgaben, welche Verwertungsquoten in vorgegebenem Zeitrahmen erreicht wer den sollen. Der vorliegende Tagungsband laBt kompetente Referenten samtlicher von der Altauto-Verordnung angesprochener Bereiche zu Wort kommen. Dieser Sach standsbericht wird durch Darstellung von Beispielen aus der Praxis abgerundet."
In diesem Band werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben im Bereich des Grundwasser- und Bodenschutzes von der europaischen Ebene bis zu den landerrechtlichen Regelungen vorgestellt. Einer der Schwerpunkte ist das neue Bundesbodenschutzgesetz, das am 1.3.1999 in Kraft tritt. Es werden sowohl altlastenrelevante Fragestellungen als auch die Umsetzung der Regelungen auf kommunaler Ebene aufgegriffen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt beim Grundwasserschutz. Hier wird die EU-Grundwasserrichtlinie ebenso thematisiert wie die 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes und der Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen. Weitere Beitrage befassen sich mit Massnahmen zum naturnahen Umgang mit Niederschlagswasser und mit der Entwicklung der Fliesswasserbeschaffenheit auf Bundeslandebene.
Nach Inkrafttreten der TA Siedlungsabfall solI in Deutschland sichergestellt wer den, daB Restabfalle in Zukunft emissionsarm, umweltgerecht und moglichst nachsorgefrei abgelagert werden. Neben der thermischen Vorbehandlung, die zur Zeit allein alle geforderten Grenzwerte des Anhangs B der TA Siedlungsabfall einhaIt, kann auch eine vorge schaltete mechanische und biologische Behandlung der AbfalJe erfolgen. Die Diskussion tiber Alternativen zur thermischen Restabfallbehandlung und tiber die T A Siedlungsabfall hat an Dynamik zugelegt. Auch wenn die mecha nisch-biologische Restabfallbehandlung im allgemeinen als die Alternative zur Mtilllverbrennung gesehen wird, so muB doch festgehalten werden, daB es das mechanisch-biologische Verfahren nicht gibt. Vielmehr sind eine groBe Anzahl im Detail recht unterschiedlicher Vorschlage, Konzepte und Techniken entstanden. Allen gemeinsam ist allerdings ein Grund konzept bestehend aus mechanischer Autbereitung, biologischer Behandlung und Deponierung oder sonstiger Behandlung (mechanisch, thermisch) der Reste. Zur biologischen Behandlung von Restabfall werden verschiedene Verfahren eingesetzt. Entsprechend Menge, Art und Zusammensetzung des Restmtills und abfallwirtschaftlicher Zielvorgaben bzw. Einbindung des Verfahrens in das Ge samtkonzept "Restabfallbehandlung und -beseitigung" konnen geeignete Standar daggregate und diverse biologische Behandlungssysteme definiert und miteinander kombiniert werden. Bei den Verfahren fUr die mechanisch-biologische Restabfallbehandlung gibt es zur Zeit keinen bundesweit anerkannten Stand der Technik. Die bisher geplanten und realisierten Anlagen unterscheiden sich hinsichtlich der Zielsetzung (z.B. biologische Stabilisierung oder biologische Trocknung) sowie im verfahrens-und bautechnischen Standard erheblich voneinander. VI Vorwort Zur Aufarbeitung dieser Thematik Iud das Umweltinstitut Offenbach vom 19.-20. Juni 1997 zur Fachtagung, Biologische Restabfallbehandlung. Zentrale Kompo nente der Abfallwirtschaft oder lediglich Nischenlosung?" nach Offenbach ein."
Der Band behandelt neben rechtlichen Aspekten in Deutschland und der EU vor allem arbeitstechnische Neuerungen im Bereich des Grundwasserschutzes und der Grundwassersanierung. So werden etwa das Biosparging als Methode zur In-situ-Sanierung von Mineralolschaden oder der Turbobrunnen zur Sanierung leichtfluchtiger Schadstoffe vorgestellt. Weitere Beitrage nehmen u.a. zu den Einsatzmoglichkeiten und Grenzen von numerischen Grundwassermodellen in der hydrogeologischen Praxis Stellung, beschreiben die Moglichkeiten der Grundwassersuche mit Hilfe von Satelliten und setzen sich mit Fragen der Qualitatssicherung auseinander.
Auch uber 50 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkriegs sind ganze Landstriche noch immer durch Hinterlassenschaften der damaligen Rustungsindustrie belastet. Selbst aus der Zeit des 1. Weltkriegs gibt es noch rustungsbedingte Boden- und Grundwasserkontaminationen. Hinzu kommen die militarischen Altlasten der ehemals von der sowjetischen Armee beanspruchten Flachen in den neuen Bundeslandern. Der Inhalt dieses Buches reicht von der Erkundung uber die Probenahme bis hin zur Sanierung von Rustungsaltlasten, wobei u.a. auch Aspekte des Qualitatsmanagements und Umwelt-Audits im militarischen Bereich angesprochen werden.
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