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Diese Festschrift ist dem GAttinger Ordinarius fA1/4r Zivil-, Handels- und Prozessrecht gewidmet.
Die Besteuerung von regulierten Investmentfonds (Sondervermoegen) sowie ihren Anlegern ist mit dem durch das Investmentmodernisierungsgesetz vom 15.12.2003 eingefuhrten Investmentsteuergesetz (InvStG) grundlegend reformiert worden. Die Arbeit klart, ob durch die Reform und Zusammenfuhrung der steuerrechtlichen Vorschriften im InvStG die fruheren Besteuerungsprobleme behoben oder nicht vielmehr neue Unklarheiten und Rechtsanwendungsprobleme geschaffen worden sind. So wird nach einer kurzen Darstellung der investmentrechtlichen Grundlagen und zivilrechtlichen Strukturen auf die Besteuerung des Investmentanlegers eines transparenten Fonds mit deren Besonderheiten eingegangen. Wegen der unterschiedlichen Besteuerungsfolgen wird danach unterschieden, ob die Investmentanteile im Privat- oder Betriebsvermoegen gehalten werden.
Die Autorin behandelt in dieser Arbeit die Lehre von der Geschaftsgrundlage, wie sie sich im 20. Jahrhundert entwickelt hat und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz kodifiziert worden ist. Auch die Vorlaufer der Geschaftsgrundlagenlehre, namlich die Lehre von der Voraussetzung von Windscheid und die sogenannte clausula rebus sic stantibus, kommen zur Sprache. Ferner wird die Auspragung durch Oertmann und die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu verschiedenen Fallgruppen der Geschaftsgrundlagenproblematik behandelt: Wahrungsverfall, Zweckvereitelung und Irrtumsfalle. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird mit den einzelnen Urteilen eingehend vorgestellt und analysiert. Untersucht wird zudem das Schrifttum aus der Zweiten Halfte des 20. Jahrhunderts. Abschliessend analysiert die Verfasserin das vom Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geschaffene neue Recht. Dabei geht es vor allem um die Abgrenzung der sich uberschneidenden Regelungen der 275 und 313 BGB, des Unvermoegens bzw. der Unzumutbarkeit und der Geschaftsgrundlagenstoerung.
Im Jahr 2001 hat der deutsche Gesetzgeber durch mehrere AEnderungen der Zivilprozessordnung die Grundlagen fur einen Einsatz von Informationstechnologien im Zivilprozess geschaffen (FormanpassungsG 2001; ZPO-ReformG 2001; ZustellungsreformG 2001). Diese Arbeit befasst sich mit einer der zentralen Neuregelungen in diesem Zusammenhang, der Durchfuhrung von Videokonferenzen im Zivilprozess auf der Grundlage von 128 a ZPO i.d F. des ZPO-Reformgesetzes 2001. Es ist die erste monografische Untersuchung dieses Themas. Die Arbeit will einen Beitrag zur Genese juristischer Meinungen leisten, Reflektionen zu bestehenden Ansatzen und Denkanstoesse zu Neuem geben.
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