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In Western societies, such as the Netherlands, people with different ethnic backgrounds live together in urban areas. This book examines daily life in multi-ethnic neighbourhoods and the meaning of public spaces for social integration. Through observations and interviews in two Dutch cities (Nijmegen and Utrecht) insight is gained into the use and perception of public spaces. Positive experiences in public spaces contribute to feeling at home in a multi-ethnic neighbourhood. Not only intense and lasting contacts, but also fleeting interactions contribute to feeling at home. Experience with diversity contributes to a realistic view of multiculturalism, a view that is based on everyday experiences, with all its positive and negative implications. This, however, does not mean that residents do not use stereotypes or categorizations. However, there is a major difference between the public discourse - which focuses on differences and problems - and everyday encounters, which are perceived as a way to experience and enjoy diversity. Recommendations are that politicians should look at the everyday realities in multi-ethnic neighbourhoods when discussing issues related to multi-ethnic societies. Repeatedly stressing the dichotomy between native and non-native Dutch citizens and focusing on problems, has a negative effect on the everyday lives of people because it produces and reproduces stereotyped images. Integration is not only about non-native Dutch residents adapting themselves to Dutch society: it is also about the extent to which people from various backgrounds live together and feel at home in their neighbourhood.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 2,0, Hochschule Bremen, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie fast alles in Deutschland, wird die Pflicht zur Entlohnung von Arbeit per Gesetz geregelt. Das Burgerliche Gesetzbuch ubernimmt diese Aufgabe mit dem 611. Demnach besteht die Hauptpflicht seitens des Arbeitgebers darin, die vereinbarte Vergutung" zu leisten. Im Gegenzug hierzu hat der Arbeitnehmer die dafur versprochene Arbeitsleistung zu erbringen. Die Personalentlohnung steht daher im Mittelpunkt. Mit ihr sollte jedoch nicht nur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergutet werden, sie hat auch die Aufgabe, dem Arbeitnehmer als Anreiz zu dienen. In jedem Fall ist es so, dass eine empfundene Lohngerechtigkeit starken Einfluss auf das Leistungsverhalten eines Arbeitnehmers hat. Denn wie Wohe betont, begrundet sich eine effiziente Leistungserstellung in der Motivation der Mitarbeiter (vgl. Wohe, Gunther 2000, S. 254). Aus betriebswirtschaftlicher Sicht hat der Arbeitgeber naturlich das Ziel der Gewinnmaximierung vor Augen. Dennoch lasst sich diese langfristig nur dann erreichen, wenn seine Lohnempfanger auch entsprechend zur Arbeitsbereitschaft motiviert sind. Hier sieht man deutlich, dass die beiden augenscheinlich gegnerischen Parteien, den als fur beide Seiten gerecht empfundenen Lohn zum Ziel haben. Ein Arbeitsbewertungsverfahren, das von beiden Seiten als gerecht und sinnvoll empfunden wird, konnte diesen immerwahrenden Konflikt zwischen Arbeitgeberverbanden und Gewerkschaften entscharfen. Die Arbeitsbewertung stutzt sich dabei auf die Bewertung der Arbeitsschwierigkeit, unabhangig von der Person, die sie ausfuhrt (vgl. Bisani, Fritz 1995, S. 439): Also wird die geforderte Arbeitsleistung somit normiert und der Mensch, welcher die Arbeit zu erbringen hat, wird zunachst nicht betrachtet. In der Vergangenheit haben sich zwei Verfahren zur Arbeitsbewertung herausgebildet, die summa
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Hochschule Bremen, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Globalisierung der Kapitalmarkte und die zunehmende Internationalisierung aller wirtschaftlichen Aktivitaten erfordern heute eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme. Nach der Harmonisierung innerhalb der Europaischen Union (mit der Umsetzung der 4., 7. und 8 EG-Richtlinie), ist nun die Rede von einer Anpassung der deutschen Bilanzierung an internationale bzw. anglo-amerikanische Normen. Eine international harmonisierte Rechnungslegung baut fur international tatige Unternehmen Transaktionskosten und Eintrittsbarrieren ab, da ein direkter Vergleich zwischen den in unterschiedlichen Staaten ansassigen Unternehmen moglich ist. Die Bilanzierung von Ruckstellungen, insbesondere von Restrukturierungs-ruckstellungen, stellt gerade heute, ein kontrovers diskutiertes Thema dar. Ruckstellungen sind aber auch deshalb so wichtig, da sie eine erhebliche okonomische Bedeutung aufweisen. So machen sie in den Geschaftsberichten deutscher Unternehmen etwa 30% bis 40% der Bilanzsumme aus . Eine weitere allgemeine Konjunkturabschwachung, strukturelle Schwierigkeiten einzelner Branchen sowie eine Welle von Unternehmenskonkursen in der jungeren Vergangenheit bereiten vielen Unternehmen Angst und haben daher den Begriff der Restrukturierung wieder vermehrt in den Vordergrund geruckt. Wie es der Presse zu entnehmen ist, betrifft dies auch grosse Konzerne wie Daimler Chrysler, VW oder den Berliner Pharmakonzern Schering, die ihre operativen Gewinne durch einige Sonderfaktoren wie Restrukturierungs-massnahmen bereinigen. Im Hinblick auf diese Entwicklungen stellt sich die Frage, wie Restruk-turierungsmassnahmen im Rahmen der Rechnungslegung darzustellen sind. Die International Accounting Standards wurden im Jahr 2002 in International Financial Reporting Standards umbenannt. Die
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