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Das Buch bietet eine aktuelle Darstellung der in der stationaren und in der speziellen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV) der Bevoelkerung in Deutschland bestehenden Rechtsfragen und deren Loesung. Das Werk bezieht Stellung zu den Bedingungen der medikamentoesen Versorgung, zum Leistungsanspruch Privatversicherter, der noch nicht durchgangig besteht und auch zur UEbertragung arztlicher Tatigkeiten an Nichtarzte, die rechtlich in einer Grauzone stattfindet. Untersucht werden der Einsatz der Palliativversorgung als intermittierende Behandlung nicht nur am Lebensende, sondern fruhzeitig und parallel zur kurativen Therapie und als sektorenubergreifende Versorgung fur alle Versicherten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Forderung, die Aufklarung und Information uber die Moeglichkeiten hospiz-palliativer Versorgung bei gleichzeitigem Auf- und Ausbau der notwendigen Strukturen in den Vordergrund der derzeitigen Bemuhungen zu stellen. Erst nach ausreichender Umsetzung dieser Voraussetzungen sollte eine Neuregelung zum Themenkreis arztlich assistierter Suizid erfolgen. Die ausfuhrlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. zu aktuellen Rechtsfragen der Palliativversorgung sind im Wortlaut im Anhang abgedruckt.
Die Personalisierte Medizin (auch Individualisierte Medizin) eroeffnet neue Perspektiven fur Pradiktion, Diagnostik, Therapie und Medikamentenentwicklung. Die Auswahl von Medikation und Dosierung in Abhangigkeit individueller Besonderheiten durch den Nachweis von Biomarkern und die Abstimmung der pharmakotherapeutischen Optionen auf die molekularen Besonderheiten eines Tumors in der Onkologie sind Beispiele dieses medizinischen Konzepts. Die damit einhergehenden Rechtsfragen beruhren das Arztrecht, das Arzneimittelrecht, das Recht der Krankenversicherungen und das Datenschutzrecht. Die DGMR hat in ihrem Einbecker Workshop im Fruhjahr 2013 mit Experten der Medizin und der Rechtswissenschaften die Rechtsfragen der Personalisierten Medizin in einem Workshop erarbeitet und dazu Empfehlungen beschlossen. Damit liegen zusammengefasste Erkenntnisse in diesem noch jungen Bereich vor, die die weiteren Diskussionen bereichern sollen.
Bei uber 95 % aller Verstorbenen in Deutschland bestehen nach wie vor keine autoptisch gesicherten Erkenntnisse uber die eigentliche Todesursache und etwaige Begleiterkrankungen. Die auf einer solchen unsicheren Datenlage beruhenden gesundheitspolitischen Entscheidungen zu Disease-Management-Programmen, zu Pravention und strukturellen Massnahmen der Krankenversorgung entsprechen damit nicht der erforderlichen Evidenz. Dies hat zugleich negative Auswirkungen auf die Qualitat arztlicher Diagnostik und Therapie und somit auf die Patientensicherheit. Zudem machen es die sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in den Landesgesetzen uber das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen den betroffenen Angehoerigen und den Mediziner in der praktischen Umsetzung der oft widerstreitenden Interessen nicht leicht. Die klinische und anatomische Sektion ist nach derzeit allgemeiner Meinung auch im wissenschaftlichen Interesse oder zu Ausbildungszwecken ohne Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehoerigen unzulassig. Die medizinische Forschungs- und Ausbildungssituation wird durch diese Zustimmungsloesung nachhaltig beeintrachtigt; eine erweiterte Widerspruchsloesung koennte hierbei viele Hindernisse in der praktischen Handhabung beseitigen. Die DGMR hat sich in ihren aktuellen Empfehlungen daher fur eine gesetzliche Abkopplung der postmortalen Gewebespende von der Organtransplantation im Transplantationsgesetz ausgesprochen, um die seit Jahren niedrige Obduktionsquote in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der vorliegende Tagungsband gibt die Referate und die Empfehlungen der DGMR zur Obduktion und postmortalen Gewebespende wieder.
Vertragsarzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhangigkeit und Grundgesetz. Damit konnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen durften fur viele Vertragsarzte uberraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsarztlichen Tatigkeit in der Zukunft neu beleben. Als Beauftragte" oder Angestellte" der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsarztlichen Versorgung zugelassenen Arzte zukunftig in einem vollig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen. Die Debatte um unerwartete und unerwunschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsarztlichen Berufsausubung hat die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der arztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehorigen des arztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsarzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich fur sie als unerwartet" darstellen. Im Ubrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, unerwunschte" Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschliessen. "
Das Bedurfnis seine Leistungsfahigkeit zu steigern, hat Menschen seit jeher beschaftigt. Die aktuelle Debatte befasst sich unter dem Stichwort Enhancement" mit nicht indizierten arztlichen Massnahmen zur Steigerung der Leistungsfahigkeit, zur Verschonerung und Selbststilisierung. Die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. hat Empfehlungen erarbeitet, in denen es um die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts des Patienten sowie die berufsrechtliche, zivilrechtliche und sozialrechtliche Bewertung dieser Wunschmedizin" geht."
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