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Die Landstandische Verfassung stand lange im Schatten des
dominanten borussisch-kleindeutschen Geschichtsbildes, das allein
die absolute Monarchie als Tragerin des Fortschritts auf dem Weg
zum nationalen Machtstaat sah. Alles Beharrende oder
Entgegenstehende wurde als ruckstandig und eigennutzig abgewiesen
und moglichst ausgeblendet. Damit wurde die genossenschaftliche
Alternative der deutschen Verfassungs- und Gesellschaftsentwicklung
im historischen wie politischen Bewusstsein verschuttet, ein
Verbindungsglied zum modernen Parlamentarismus ins Vergessen
gedrangt. Der vorliegende Band soll den auch in Deutschland stark
entwickelten Fruhparlamentarismus in Mittelalter und Neuzeit wieder
in das Bewusstsein heben. Er war reich entwickelt. In der
uberwiegenden Mehrzahl der Territorien des Heiligen Romischen
Reiches gab es parlamentarische Versammlungen mit beachtlichen
politischen Mitbestimmungsrechten - nicht geringer als die des
englischen Parlaments. Es lassen sich mehrere Ebenen vom
Kommunalismus bis zum Foderalismus unterscheiden. Herrschaft war
lange nur mit dem Konsens der Regierten durchzusetzen und zu
gestalten. Gewiss minderte der erstarkende Absolutismus die Rechte
der Landstande, ja hob sie bisweilen ganz auf. Aber dennoch blieb
die Landstandische Verfassung ein fester Bestandteil im Erleben wie
im Bewusstsein der Menschen im Ancien Regime, an welche die
Diskussionen des 19. Jahrhunderts uber Verfassungsreformen
anknupfen konnten. Entsprechend der Einrichtung der Reihe edg
gliedert sich der Inhalt in drei Teile. Der erste gibt einen
historischen Uberblick vom Mittelalter bis zum Ende des Alten
Reiches. Der zweite skizziert die Geschichte der Erforschung der
Landstandischen Verfassung bis in die Gegenwart. Der dritte Teil
weist die wichtigste Literatur fur weitere Forschungen nach. Zu
diesen mag der Band anregen. Der Autor: Kersten Kruger ist
Professor fur Geschichte der Neuzeit an der Universitat Rostock."
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