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Der Autor stellt ein integriertes Konzept vor, wie wiederverwendbares und gestaltungsrelevantes Prozess-Know-how in Form von Prozessbausteinen mit Referenzcharakter bereitgestellt und fur die Gestaltung von Geschaftsprozessen verwendet werden kann."
F. W. Gundlach 1 Hinweise zur Benutzung 2 Physikalische Groessen, des Taschenbuchs ihre Einheiten und Formelzeichen Directions for the use of the book Physical quantities, units and syrnbols Zum Suchen kann man entweder das ausfuhrli- che Inhaltsverzeichnis am Anfang des Buches Allgemeine Literatur: DIN Taschenbuch 22: Einheiten und oder das alphabetische Sachverzeichnis am Ende Begriffe fur physikalische Groessen (Normen, AEF-Ta- des Buches verwenden. schenbuch 1), DIN Taschenbuch 202: Formelzeichen, For- melsatz, Mathematische Zeichen und Begriffe (Normen, Das Buch gliedert sich in Teile, die mit Gross- AEF-Taschenbuch 2), Berlin: Beuth 1984. Gerrnan, S.; buchstaben gekennzeichnet sind. Jeder Teil ist in Drath. P.: Handbuch der SI-Einheiten. Braunschweig: Vie- Kapitel gegliedert, die mit arabischen Ziffern nu- weg 1979. meriert sind. Falls erforderlich, sind die Kapitel in Abschnitte unterteilt. Auf jeder linken Buch- Im Taschenbuch der Hochfrequenztechnik wer- seite sind oben Kennbuchstabe und UEberschrift den alle physikalischen Erscheinungen (Koerper, des Teils und aufjeder rechten Buchseite ist oben Vorgange, Zustande) mit Hilfe von physikali- ein Stichwort aus der UEberschrift des Kapitels schen Groessen beschrieben, die im folgenden kurz oder Abschnitts angegeben. Groessen genannt werden (vgl. DIN 1313 und Alle Gleichungen tragen am rechten Rand der DIN 1301 [1]). Diese Groessen koennen Skalare, Buchseite eine Zahlenbezeichnung, z. B. (14).
Die Relevanz der Telekommunikation fur die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklung ist unbestritten. Erstaunlicher erscheint das bisher auch international zu konstatierende Defizit an Technikfolgenabschatzung in diesem Sektor. Erst in jungster Zeit nehmen entsprechende Aktivitaten auf nationaler und EG-Ebene zu. Der Sammelband wird eingeleitet durch einen Uberblick uber den Stand der Technikfolgenabschatzung in der Telekommunikation in der Bundesrepublik Deutschland und - exemplarisch - in den Niederlanden sowie durch einen Beitrag uber die allgemeinen Wirkungen der Telekommunikation. Die Themen Datenschutz, Datensicherheit und Mobilfunk werden sowohl hinsichtlich der aktuell diskutierten Probleme als auch mit dem Blick auf kunftige Forschungsprobleme jeweils in mehreren, auch kontrovers angelegten Beitragen bearbeitet. In Beitragen zum Einsatz von ISDN in Organisationen, zur Nutzung von Telekommunikationstechnik in Politik und Verwaltung sowie zu ihrer Bedeutung im Alltag alterer Menschen wird der Forschungsstand mit dem Blick auf Forschungsperspektiven referiert. Das Buch offeriert dem Leser damit einen Einblick in die laufende Forschung sowie in die Diskussion um kunftige Forschungsthemen.
Nach mehr als 30 Jahren politischen Ringens um die Gestaltung des Statuts einer Europaischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) sowie der Ausgestaltung der Beteiligung der Arbeitnehmer in einem solchen Unternehmen liegen nunmehr entsprechende Rahmenbedingungen vor. Die nationalen Gesetzgeber sind verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen. Fur den deutschen Gesetzgeber bedeutet dies insbesondere, dass er den Unternehmen die in Deutschland bislang nicht vorhandene Moglichkeit einer monistischen Fuhrungsstruktur verfugbar machen muss. Ferner mussen die Vorgaben zur Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, wie die Frage nach der Unternehmensmitbestimmung in einer monistisch strukturierten SE beantwortet werden soll. Hiermit beschaftigt sich das Buch in erster Linie. Nach einer Darstellung der historischen Entwicklung vom Davignon Bericht bis zum Kompromiss von Nizza" werden die wesentlichen Regeln der Verordnung zum Statut der Europaischen Gesellschaft und der Richtlinie zu dieser Verordnung hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer dargestellt. Anschliessend wird untersucht, ob die Rechtsform der SE deutschen Unternehmen die haufig diskutierte Moglichkeit zur Flucht aus der Mitbestimmung" bietet, und in welcher Weise der deutsche Gesetzgeber ggf. gegensteuern konnte. Danach wird der bereits vorliegende Diskussionsentwurf des SE-Einfuhrungsgesetzes kurz dargelegt, also des Gesetzes zur Umsetzung der SE-VO in deutsches Recht. Dabei werden die Chancen, aber auch Risiken der Umsetzung herausgestellt
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, FernUniversitat Hagen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Nach mehr als 30 Jahren politischen Ringens um die Gestaltung des Statuts einer Europaischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea SE) sowie der Ausgestaltung der Beteiligung der Arbeitnehmer in einem solchen Unternehmen, liegen seit dem Gipfel von Nizza entsprechende europaische Vorgaben vor. Die nationalen Gesetzgeber sind verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen, damit ab dem 08. Oktober 2004 Unternehmen die Rechtsform der Europaischen Aktiengesellschaft wahlen konnen. Fur den deutschen Gesetzgeber bedeutet dies insbesondere, dass er den Unternehmen die in Deutschland bislang nicht vorhandene Moglichkeit einer monistischen Fuhrungsstruktur verfugbar machen muss. Ferner mussen die Vorgaben zur Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, wie die Frage nach der Unternehmensmitbestimmung in einer monistisch strukturierten SE beantwortet werden soll. Hiermit beschaftigt sich die vorliegende Arbeit. Nach einer Darstellung der historischen Entwicklung vom Davignon Bericht bis zum Kompromiss von Nizza in Kapitel II, werden in den Kapitel III und IV die wesentlichen Regeln der Verordnung zum Statut der Europaischen Gesellschaft und der Richtlinie zu dieser Verordnung hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer dargestellt. Hierbei erfolgt eine Konzentration auf die Bestimmungen, die fur das Thema der vorliegenden Arbeit von besonderem Interesse sind. In Kapitel V wird untersucht, ob die Rechtsform der SE deutschen Unternehmen die haufig diskutierte Moglichkeit zur Flucht aus der Mitbestimmung bietet, und in welcher Weise der deutsche Gesetzgeber ggf. gegensteuern konnte. In Kapitel VI wird der bereits vorliegende Diskussionsentwurf des SE-Einfuhrungsgesetzes kurz dargelegt, also des Gesetzes zur Umsetzung der SE-VO in deutsches Recht. Kapite
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