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Die Strafverfolgung erfolgt im Interesse der OEffentlichkeit, wobei diese mittlerweile durch das Gemeinwohl reprasentiert wird. Der Tagungsband beschaftigt sich mit diesem Begriff speziell im Wirtschaftsstrafrecht. Die Beitrage verorten den politisch-gesellschaftlichen Rahmen und klaren oekonomische, europa- und verfassungsrechtliche Fragen. Beleuchtet werden das Gemeinwohl im materiellen Recht und der Gemeinwohlbezug einzelner Wirtschaftsdelikte.
This book is a collection of presentations held at the third symposium of the project Economy, Criminal Law, Ethics .The presentations in the first section of this work clearly show how the goals pursued in the financial market compete with other economic duties and that now new coordinating mechanisms must be developed.This is demonstrated in a focused and compact manner in the following section, which contains presentations on selected topics regarding substantive law and procedural law. The symposium concludes with a re-examination of the basics and considers possible regulatory and monitoring reforms. In forward looking discussions, hidden methodological controversies are explored, the realization of which facilitates the understanding of complex processes."
The 2nd Symposium on Economy, Criminal Law, Ethics (ECLE) was held at the ILF on 20 and 21 November 2009 on the topic "Die Finanzkrise, das Wirtschaftstrafrecht und die Moral" where current issues in this field were discussed by prominent speakers.
This conference transcript discusses the far-reaching and intense controversies surrounding current company law and economic matters affecting the fundamental questions of the State economic constitution and aims to re-evaluate the significance of the state regulations. Legally, the goal includes further reforms of company law, continuance of the rules of corporate governance and also, new interpretations of relevant constitutional law regulations. Organizationally, the field of focus is the economic surveillance by government bodies and the establishment or further development of compliance department in companies.
This volume compiles lectures from the conference on "Corporate Criminal Law" held at the Goethe University of Frankfurt. It starts with a reflection on the social policy impetus for strengthening corporate orientation toward the common good. Additional sections present models for corporate criminal law for German legislators along with alternatives that conform to European law.
Die Publikation verschafft einen UEberblick uber die derzeitige Rechtslage und die Defizite der Verbandssanktionierung in materieller und auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Sie beschaftigt sich im Rahmen der Unternehmenssanktionierung mit der Frage, ob ein neues Gesetz sui generis sowie neue Sanktionen gegenuber Unternehmen eingefuhrt und wie etwaige Sanktionsinstrumente oder das Verfahrensrecht gegenuber Unternehmen ausgestaltet werden sollen. Weiterhin untersucht die Autorin, ob zukunftig auch Konzerne unter den Unternehmensbegriff zu fassen sind und wie Compliance- Programme im Rahmen der Sanktionierung Berucksichtigung finden koennen. Zusatzlich werden weitere Verbesserungsvorschlage de lege ferenda diskutiert und die europaischen und internationalen Einflusse dabei in den Blick genommen.
46a StGB fuhrt nach wie vor ein Schattendasein. Dies gilt insbesondere fur die Alternative der Schadenswiedergutmachung. Um deren Anwendungspotential vor allem im Bereich ausserhalb diversionsrechtlicher Moeglichkeiten zu erforschen, wurde das Munchener Projekt Ausgleich e.V. entwickelt. Der starkeren zivilrechtlichen Orientierung dieser Wiedergutmachungsform entsprechend, wurde dabei die Vermittlerrolle erfahrenen Rechtsanwalten ubertragen. Die Arbeit schildert erste Erfahrungen mit dem Projekt, wozu Schlichtungsablaufe statistisch aufbereitet und die Auswirkungen der Bemuhungen auf die Strafverfahren anhand von Fallbeispielen geschildert werden. Im normativen Teil wird neben einer allgemeinen Abgrenzung der verschiedenen Wiedergutmachungsalternativen besonderes Augenmerk auf die Auslegung des 46a StGB gelegt, dessen Anwendung in der Praxis nach wie vor grosse Schwierigkeiten bereitet.
Wie kommen Stalking, Terrorcamps und Schulamoklaufe ins Strafgesetz? Welches Strafrecht entsteht dabei? Und wie kann wissenschaftliche Einflussnahme aussehen? Die Untersuchung der Gesetzgebung zeigt, dass die Weichen fruh gestellt werden. Das betrifft einerseits die Moeglichkeiten wissenschaftlicher Einflussnahme, andererseits entscheidet sich ebenso fruh, wie das Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses aussehen wird. Vor diesem Hintergrund beschaftigt sich das Buch zunachst mit den Anlassen der Neuschaffung materiellen Strafrechts anhand dreier aktueller Beispiele: 52a WaffG, 89a StGB (sog. Terrorcamp-Vorschrift) und 238 StGB (Stalking). Der Autor stellt die Anlasse anschliessend den Ergebnissen der Gesetzgebung gegenuber und skizziert deren dogmatische Struktur. In einem Ausblick wird eine Kritik der Anlasse und Ergebnisse der Gesetzgebung anhand des gangigen Konzeptes des Rechtsgutes versucht.
Ein Beitrag zur Criminal Compliance. An der US-Boerse gelistete Unternehmen werden von der US-Boersenaufsicht, U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), aufgefordert, gegen sich selbst zu ermitteln, wenn der Verdacht eines Verstosses gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) vorliegt. Da die Mitarbeiter verpflichtet sind, in einem sogenannten Interview auszusagen, kollidiert diese Auskunftspflicht mit dem nemo-tenetur-Grundsatz. Denn die Ergebnisse werden an die Strafverfolgungsbehoerden weitergeleitet. Auch sind das fair-trial- sowie das Legalitatsprinzip betroffen, wenn die Staatsanwaltschaft untatig bleibt. Da die StPO keine Privatermittler adressiert, muss der zu befragende Mitarbeiter weder nach 136 I S. 2 belehrt, noch die Grenzen eines verbotenen Aussagezwangs i. S. d. 136a beachtet werden. Ein amtspflichtwidriges Unterlassen der Staatsanwaltschaft sowie eine Zurechnung zur SEC sind zu untersuchen.
Die Autorin analysiert Unterschiede und Parallelen zwischen grob unverstandigen und irrealen Versuchs- bzw. Rucktrittshandlungen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwartige Ungleichbehandlung solcher Irrtumer sachwidrig ist und das geltende Recht keine befriedigende Loesung bietet. Deshalb unterbreitet die Autorin einen eigenen Vorschlag einer Gesetzesanderung, in dem sie sich fur eine Entkriminalisierung beim Versuch ausspricht. In der gegenteiligen Rucktrittssituation fuhrt die Gesetzesauslegung zur Versagung einer Strafbefreiung bei beiden Irrtumsarten. Auf diese Weise entwickelt sie ein stimmiges Konzept bei der Strafbegrundung und Strafaufhebung, welches zudem mit Blick auf eine kunftige Europaisierung des Strafrechts mit einem europaischen Gesamtkonzept kompatibel ist.
Im Fokus des Buches steht das nach wie vor ungeklarte und aktuelle Problem, inwiefern bei unternehmerischen Entscheidungen ein fur das Strafrecht wirksamer Vertrauensschutz entstehen kann, der insbesondere die Strafbarkeit wegen Untreue gemass 266 StGB ausschliesst. Dabei unterbreitet der Autor einen konkreten Vorschlag, in welchen Fallen bzw. unter welchen Voraussetzungen eine erfolgte Absicherung der unternehmerischen Entscheidung durch die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft dazu fuhrt, dass aufgrund schutzenswerten Vertrauens eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist. Denn Risikoentscheidungen laufen immer Gefahr, sich nachtraglich als betriebswirtschaftlich falsch herauszustellen.
Die Autorin beschaftigt sich zum einen mit der theoretischen Frage, wie Tat- und Rechtsfrage, wie Tatsachliches und Rechtliches im tatrichterlichen Urteil am besten zu scheiden sind und versucht zum anderen die dogmatisch hergeleitete Abgrenzungstheorie auf ihre Praxistauglichkeit zu testen. Durch Vornahme einer Rechtsprechungsanalyse der aktuellen Entscheidungen der Obergerichte ermittelt sie die Bedeutung der Abgrenzung von Tat- und Rechtsfrage in der modernen Revisionsrealitat fur die Frage des revisibelen Bereichs im Sinne von 337 StPO und die Zulassigkeit des Divergenzvorlageverfahrens gemass 121 Abs. 2, 132 Abs. 2 GVG und wirft die Abgrenzungsfrage neu auf. Durch Entwicklung eines eigenen methodischen Ansatzes unterbreitet dieses Buch einen aktuellen Vorschlag zur Problemloesung.
Markenpiraten sind die Piraten der Neuzeit: Sie reiten mit auf der Welle des Erfolges von Markenprodukten und streichen dabei hohe Gewinne ein. Die Schaden fur den Welthandel gehen in die Milliarden. Nicht selten wird der Ruf nach dem Strafrecht zur Bekampfung dieses Phanomens laut. Die Verfasserin vergleicht die Rechtslage zum strafrechtlichen Markenschutz in Deutschland und den USA. Sie eroertert die Strafnormen, die Markenverletzungen sanktionieren, sowie materiell-rechtliche und strafprozessuale Besonderheiten bei diesen Taten. Nach einem Blick auf die Rechtswirklichkeit bespricht sie internationale Initiativen zum strafrechtlichen Schutz von Marken. Basierend auf den bei der Strafverfolgung auftretenden Problemen und der rechtsvergleichenden Betrachtung entwickelt sie einen eigenen Vorschlag fur einen Straftatbestand, der eine Balance zwischen effektivem Schutz und UEberkriminalisierung sucht.
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