|
Showing 1 - 16 of
16 matches in All Departments
Die Strafverfolgung erfolgt im Interesse der OEffentlichkeit, wobei
diese mittlerweile durch das Gemeinwohl reprasentiert wird. Der
Tagungsband beschaftigt sich mit diesem Begriff speziell im
Wirtschaftsstrafrecht. Die Beitrage verorten den
politisch-gesellschaftlichen Rahmen und klaren oekonomische,
europa- und verfassungsrechtliche Fragen. Beleuchtet werden das
Gemeinwohl im materiellen Recht und der Gemeinwohlbezug einzelner
Wirtschaftsdelikte.
This volume compiles lectures from the conference on "Corporate
Criminal Law" held at the Goethe University of Frankfurt. It starts
with a reflection on the social policy impetus for strengthening
corporate orientation toward the common good. Additional sections
present models for corporate criminal law for German legislators
along with alternatives that conform to European law.
This book is a collection of presentations held at the third
symposium of the project Economy, Criminal Law, Ethics .The
presentations in the first section of this work clearly show how
the goals pursued in the financial market compete with other
economic duties and that now new coordinating mechanisms must be
developed.This is demonstrated in a focused and compact manner in
the following section, which contains presentations on selected
topics regarding substantive law and procedural law. The symposium
concludes with a re-examination of the basics and considers
possible regulatory and monitoring reforms. In forward looking
discussions, hidden methodological controversies are explored, the
realization of which facilitates the understanding of complex
processes."
The 2nd Symposium on Economy, Criminal Law, Ethics (ECLE) was held
at the ILF on 20 and 21 November 2009 on the topic "Die
Finanzkrise, das Wirtschaftstrafrecht und die Moral" where current
issues in this field were discussed by prominent speakers.
This conference transcript discusses the far-reaching and intense
controversies surrounding current company law and economic matters
affecting the fundamental questions of the State economic
constitution and aims to re-evaluate the significance of the state
regulations. Legally, the goal includes further reforms of company
law, continuance of the rules of corporate governance and also, new
interpretations of relevant constitutional law regulations.
Organizationally, the field of focus is the economic surveillance
by government bodies and the establishment or further development
of compliance department in companies.
Die Publikation verschafft einen UEberblick uber die derzeitige
Rechtslage und die Defizite der Verbandssanktionierung in
materieller und auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Sie
beschaftigt sich im Rahmen der Unternehmenssanktionierung mit der
Frage, ob ein neues Gesetz sui generis sowie neue Sanktionen
gegenuber Unternehmen eingefuhrt und wie etwaige
Sanktionsinstrumente oder das Verfahrensrecht gegenuber Unternehmen
ausgestaltet werden sollen. Weiterhin untersucht die Autorin, ob
zukunftig auch Konzerne unter den Unternehmensbegriff zu fassen
sind und wie Compliance- Programme im Rahmen der Sanktionierung
Berucksichtigung finden koennen. Zusatzlich werden weitere
Verbesserungsvorschlage de lege ferenda diskutiert und die
europaischen und internationalen Einflusse dabei in den Blick
genommen.
Markenpiraten sind die Piraten der Neuzeit: Sie reiten mit auf der
Welle des Erfolges von Markenprodukten und streichen dabei hohe
Gewinne ein. Die Schaden fur den Welthandel gehen in die
Milliarden. Nicht selten wird der Ruf nach dem Strafrecht zur
Bekampfung dieses Phanomens laut. Die Verfasserin vergleicht die
Rechtslage zum strafrechtlichen Markenschutz in Deutschland und den
USA. Sie eroertert die Strafnormen, die Markenverletzungen
sanktionieren, sowie materiell-rechtliche und strafprozessuale
Besonderheiten bei diesen Taten. Nach einem Blick auf die
Rechtswirklichkeit bespricht sie internationale Initiativen zum
strafrechtlichen Schutz von Marken. Basierend auf den bei der
Strafverfolgung auftretenden Problemen und der rechtsvergleichenden
Betrachtung entwickelt sie einen eigenen Vorschlag fur einen
Straftatbestand, der eine Balance zwischen effektivem Schutz und
UEberkriminalisierung sucht.
Wie kommen Stalking, Terrorcamps und Schulamoklaufe ins
Strafgesetz? Welches Strafrecht entsteht dabei? Und wie kann
wissenschaftliche Einflussnahme aussehen? Die Untersuchung der
Gesetzgebung zeigt, dass die Weichen fruh gestellt werden. Das
betrifft einerseits die Moeglichkeiten wissenschaftlicher
Einflussnahme, andererseits entscheidet sich ebenso fruh, wie das
Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses aussehen wird. Vor diesem
Hintergrund beschaftigt sich das Buch zunachst mit den Anlassen der
Neuschaffung materiellen Strafrechts anhand dreier aktueller
Beispiele: 52a WaffG, 89a StGB (sog. Terrorcamp-Vorschrift) und 238
StGB (Stalking). Der Autor stellt die Anlasse anschliessend den
Ergebnissen der Gesetzgebung gegenuber und skizziert deren
dogmatische Struktur. In einem Ausblick wird eine Kritik der
Anlasse und Ergebnisse der Gesetzgebung anhand des gangigen
Konzeptes des Rechtsgutes versucht.
46a StGB fuhrt nach wie vor ein Schattendasein. Dies gilt
insbesondere fur die Alternative der Schadenswiedergutmachung. Um
deren Anwendungspotential vor allem im Bereich ausserhalb
diversionsrechtlicher Moeglichkeiten zu erforschen, wurde das
Munchener Projekt Ausgleich e.V. entwickelt. Der starkeren
zivilrechtlichen Orientierung dieser Wiedergutmachungsform
entsprechend, wurde dabei die Vermittlerrolle erfahrenen
Rechtsanwalten ubertragen. Die Arbeit schildert erste Erfahrungen
mit dem Projekt, wozu Schlichtungsablaufe statistisch aufbereitet
und die Auswirkungen der Bemuhungen auf die Strafverfahren anhand
von Fallbeispielen geschildert werden. Im normativen Teil wird
neben einer allgemeinen Abgrenzung der verschiedenen
Wiedergutmachungsalternativen besonderes Augenmerk auf die
Auslegung des 46a StGB gelegt, dessen Anwendung in der Praxis nach
wie vor grosse Schwierigkeiten bereitet.
Im Fokus des Buches steht das nach wie vor ungeklarte und aktuelle
Problem, inwiefern bei unternehmerischen Entscheidungen ein fur das
Strafrecht wirksamer Vertrauensschutz entstehen kann, der
insbesondere die Strafbarkeit wegen Untreue gemass 266 StGB
ausschliesst. Dabei unterbreitet der Autor einen konkreten
Vorschlag, in welchen Fallen bzw. unter welchen Voraussetzungen
eine erfolgte Absicherung der unternehmerischen Entscheidung durch
die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft dazu fuhrt, dass
aufgrund schutzenswerten Vertrauens eine Strafbarkeit
ausgeschlossen ist. Denn Risikoentscheidungen laufen immer Gefahr,
sich nachtraglich als betriebswirtschaftlich falsch
herauszustellen.
Die Autorin analysiert Unterschiede und Parallelen zwischen grob
unverstandigen und irrealen Versuchs- bzw. Rucktrittshandlungen.
Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwartige Ungleichbehandlung
solcher Irrtumer sachwidrig ist und das geltende Recht keine
befriedigende Loesung bietet. Deshalb unterbreitet die Autorin
einen eigenen Vorschlag einer Gesetzesanderung, in dem sie sich fur
eine Entkriminalisierung beim Versuch ausspricht. In der
gegenteiligen Rucktrittssituation fuhrt die Gesetzesauslegung zur
Versagung einer Strafbefreiung bei beiden Irrtumsarten. Auf diese
Weise entwickelt sie ein stimmiges Konzept bei der Strafbegrundung
und Strafaufhebung, welches zudem mit Blick auf eine kunftige
Europaisierung des Strafrechts mit einem europaischen Gesamtkonzept
kompatibel ist.
Die Autorin beschaftigt sich zum einen mit der theoretischen Frage,
wie Tat- und Rechtsfrage, wie Tatsachliches und Rechtliches im
tatrichterlichen Urteil am besten zu scheiden sind und versucht zum
anderen die dogmatisch hergeleitete Abgrenzungstheorie auf ihre
Praxistauglichkeit zu testen. Durch Vornahme einer
Rechtsprechungsanalyse der aktuellen Entscheidungen der
Obergerichte ermittelt sie die Bedeutung der Abgrenzung von Tat-
und Rechtsfrage in der modernen Revisionsrealitat fur die Frage des
revisibelen Bereichs im Sinne von 337 StPO und die Zulassigkeit des
Divergenzvorlageverfahrens gemass 121 Abs. 2, 132 Abs. 2 GVG und
wirft die Abgrenzungsfrage neu auf. Durch Entwicklung eines eigenen
methodischen Ansatzes unterbreitet dieses Buch einen aktuellen
Vorschlag zur Problemloesung.
Ein Beitrag zur Criminal Compliance. An der US-Boerse gelistete
Unternehmen werden von der US-Boersenaufsicht, U.S. Securities and
Exchange Commission (SEC), aufgefordert, gegen sich selbst zu
ermitteln, wenn der Verdacht eines Verstosses gegen den Foreign
Corrupt Practices Act (FCPA) vorliegt. Da die Mitarbeiter
verpflichtet sind, in einem sogenannten Interview auszusagen,
kollidiert diese Auskunftspflicht mit dem nemo-tenetur-Grundsatz.
Denn die Ergebnisse werden an die Strafverfolgungsbehoerden
weitergeleitet. Auch sind das fair-trial- sowie das
Legalitatsprinzip betroffen, wenn die Staatsanwaltschaft untatig
bleibt. Da die StPO keine Privatermittler adressiert, muss der zu
befragende Mitarbeiter weder nach 136 I S. 2 belehrt, noch die
Grenzen eines verbotenen Aussagezwangs i. S. d. 136a beachtet
werden. Ein amtspflichtwidriges Unterlassen der Staatsanwaltschaft
sowie eine Zurechnung zur SEC sind zu untersuchen.
|
You may like...
Not available
|