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This volume presents to the international world of learning the
first fruits of a project launched by the European Science
Foundation (ESF) in 1977. Tribute should be paid to the late
Professor Aleck Chloros, Judge in the Court of the Euro- pean
Community, whose belief in the European ideal and enthusiasm for
European co9peration and the comparative study oflegal problems
made him an eloquent ad- vocate of a large-scale ESF venture into
the field of comparative law. Judge Chloros had envisaged the
creation of a permanent, sizable and well-equipped European in-
stitute for comparative legal studies. The successive working
parties convoked by the Executive Council of the ESF, which I had
the honour of heading from the be- ginning, came to the conclusion
that this ambitious vision could not be realized im- mediately; the
financial situation of the member organizations of the ESF also de-
teriorated, making a cautious approach a necessary virtue. The
solution ultimately adopted by the last of the working parties -
the Ad Hoc Committee for Compara- tive Law - and submitted to the
General Assembly of the ESF in 1979 called for the launching of
four pilot projects. In November 1980, the Assembly approved de-
tailed plans for two of these projects, the first of which
concerned medical respon- sibility - the subject of this volume. A
Steering Committee was set up to monitor the projects. The
organisation of the study was entrusted to Professor Dr.
Auf dem Prufstand: die Richtlinie 2001/20/EG des Rates zur
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten uber die Anwendung der guten klinischen Praxis bei
der Durchfuhrung von klinischen Prufungen in der Humanmedizin und
bei Humanarzneimitteln. Vor dem Hintergrund der anstehenden
Umsetzung geht das Buch der Frage nach, auf welche neueren
Entwicklungen die Richtlinie im europaischen Recht trifft.
14 Landesberichte liefern wichtige Informationen uber den Stand
der Diskussion."
Jedesmal wenn ein Mensch stirbt, stirbt gleichzeitig ein Kind, ein
Heranwachsender, ein junger Mensch, und jeder beweint den, der ihm
lieb war (Simone de Beauvoir). Der Umgang mit dem Tod ist eine der
schwierigsten Aufgaben. Dies wird auch in der Diskussion uber die
Zulassigkeit von Sterbehilfe - insbesondere bei Neugeborenen -
immer wieder deutlich. Bei dieser sogenannten Fruheuthanasie
besteht die eigentliche Problematik vor allem in der Frage nach
einer arztlichen Verpflichtung, geistig oder koerperlich
schwerstbehinderte Neugeborene oder extrem schwache Fruhgeburten in
jedem Fall einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Wer
trifft diese Entscheidung und ab welchem Zeitpunkt ist eine sichere
Diagnose moeglich? Gelten fur Neugeborene die gleichen Grundsatze
wie fur Erwachsene? Mit diesen und anderen Fragen beschaftigt sich
diese Arbeit und versucht, Loesungsansatze aus rechtlicher und
ethischer Sicht zu finden.
Die Erforschung des durch Klontechniken erzeugten menschlichen
Embryos setzt die Zerstoerung des Embryos voraus. Der Mensch hat
Rechte und ein Recht auf Wurde aufgrund seiner Existenz. Die Wurde
des Menschen wird nicht gewahrt, weil der Mensch besondere
Eigenschaften hat, sondern sie wird allen Menschen mit dem Beginn
des Lebens gewahrt. Daraus folgt, dass ein geklonter Embryo wie ein
naturlich erzeugter Embryo ab dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung
eine Persoenlichkeit hat. Daher sollte er auch als menschliches
Leben geschutzt werden. Wenn das menschliche Leben wegen des
naturwissenschaftlichen Nutzens instrumentalisiert wird, verursacht
dies eine Verletzung der Menschenwurde gemass Art. 1 I 1 GG und des
Lebensrechts gemass Art. 2 II 1 GG in Deutschland. Aus diesem Grund
sollten die meisten heutigen Biotechniken, darunter die menschliche
Klonforschung, nicht nur unter dem Aspekt der Richtigkeit der
Anwendung, sondern daruber hinaus auch unter dem Gesichtspunkt
betrachtet werden, zu welchen Bedingungen diese Erforschung im
Rahmen des ethisch Zulassigen erlaubt werden kann.
Sterbehilfe ist ein Thema, das nicht nur national kontrovers
diskutiert, sondern stets im Vergleich zu den Erfahrungen von
anderen Landern gesehen wird. Die Arbeit systematisiert die
verschiedenen Begriffe zur Sterbehilfe in zehn europaischen
Landern, vergleicht sowohl die Rechtsprechung und die Gesetze zu
Suizid, Beihilfe zum Suizid und Sterbehilfe als auch die jeweiligen
standesethischen Vorschriften. Entscheidungen am Lebensende sind
jedoch auch in einen historischen, religioesen und philosophischen
Hintergrund eingebettet. Fallbeispiele aus dem klinischen Alltag
mit den Moeglichkeiten und Grenzen von Technik vervollstandigen das
Bild.
Dieses Buch befasst sich mit den Problemen der
Schuldfahigkeitsbeurteilung beim Merkmal der schweren anderen
seelischen Abartigkeit in 20, 21 StGB. Es behandelt die Grundlagen
von Schuld und Schuldfahigkeit. Die Autorin stellt verschiedene
psychiatrische Diagnostikansatze vor und untersucht, inwieweit
diese Ansatze dem Juristen bei der Prufung dieses Merkmals in 20,
21 StGB helfen koennen. Dabei geht es insbesondere um das Problem
der Quantifizierung der Schwere und um das Ziel, zu einer
objektiven, nachvollziehbaren Schuldfahigkeitsbeurteilung zu
gelangen.
Psychopathologie heute hiess die Festschrift, die dem Klassiker
dieses Faches K. Schneider 1962 zum 75. Geburtstag gewidmet wurde.
Die Idee des Herausge bers Kranz war, Aufsatze von Schulern und
Freunden des Jubilars unter ein bestimmtes Leitthema zu stellen und
damit Dank und Gluckwunsch zu verbin den. Auf diese Weise ist ein
Buch entstanden, das uber den aktuellen Anlass hinaus bis heute
Gultigkeit und Bedeutung behalten hat. Wir als Herausgeber der
Festschrift zu Ulrich Venzlaffs 65. Geburtstag hatten dieselbe
Idee, Arbeiten von Freunden und Kollegen des Jubilars unter ein
Leitthema zu stellen, um ebenfalls dem Buch uber den aktuellen
Anlass hinaus, eine Bedeutung fur die Zukunft zu sichern. In
bewusster Anlehnung an eine klassische Vorlage haben wir den Titel
Forensische Psychiatrie heute gewahlt und denken, dass wir damit
der Bedeutung des Jubilars fur das Fach und der Bedeutung des
Faches selbst ange messen Rechnung getragen haben. Die Bedeutung
des Faches innerhalb der Psychiatrie und innerhalb der Medizin und
fur die Rechtsprechung liegt in einer zunehmenden Spezialisierung,
die mehr und mehr von Fachleuten fur forensi sche Psychiatrie
wahrgenommen wird. Es ist heute kaum noch moglich, dass ein
Psychiater ohne besondere Kenntnis und Erfahrung im Umgang mit
forensisch psychiatrischen Problemen zu allen zu begutachtenden
Rechtsfragen Stellung nehmen kann. So haben sich folgerichtig in
den letzten Jahrzehnten Psychiater und Psychologen hervorragend in
diesem Gebiet spezialisiert und qualifiziert."
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
This is an EXACT reproduction of a book published before 1923. This
IS NOT an OCR'd book with strange characters, introduced
typographical errors, and jumbled words. This book may have
occasional imperfections such as missing or blurred pages, poor
pictures, errant marks, etc. that were either part of the original
artifact, or were introduced by the scanning process. We believe
this work is culturally important, and despite the imperfections,
have elected to bring it back into print as part of our continuing
commitment to the preservation of printed works worldwide. We
appreciate your understanding of the imperfections in the
preservation process, and hope you enjoy this valuable book.
Seit nunmehr funf Jahren gibt es in Deutschland ein
Transplantationsgesetz, welches die Voraussetzungen fur die
Entnahme und Vergabe von Organen regelt. Die Diskussion um den
Hirntod, die das Gesetzgebungsverfahren massgeblich bestimmt hat,
wird umfassend dargestellt. Die weiteren Vorgaben des
Transplantationsgesetzes werden im Einzelnen eroertert,
insbesondere die Strafvorschriften in 17 ff. TPG. Der Schwerpunkt
der Untersuchung liegt in der Klarung der Frage, ob eine dringend
notwendige, fur einen in Lebensgefahr befindlichen Patienten
erforderliche Organtransplantation auch ohne Zustimmung des
Spenders oder seiner Angehoerigen nach 34 StGB gerechtfertigt sein
kann. Das Transplantationsgesetz wird grundsatzlich als eine
abschliessende umfassende Regelung verstanden, die einer
umfassenden Abwagung im Gesetzgebungsverfahren gefolgt ist und die
Wertungen vorgibt, die in der Abwagung der widerstreitenden
Interessen oder in der Angemessenheitsprufung im Rahmen des 34 StGB
Berucksichtigung finden mussen.
Die Untersuchung widmet sich dem auch in der OEffentlichkeit
intensiv diskutierten Thema des Kaiserschnitts auf Wunsch. Mit der
Wahl des Geburtsmodus tragt die werdende Mutter grosse
Verantwortung hinsichtlich ihrer Gesundheit und der ihres Kindes.
Derartige Entscheidungssituationen in der Wunschmedizin bergen
jedoch auch in medizinischer, juristischer und ethischer Hinsicht
enormes Konfliktpotential. Hierzu untersucht die Autorin -
ausgehend von den medizinischen Grundlagen - die rechtsdogmatischen
Grundzuge des Arzthaftungs- und Medizinrechts, konkret bezogen auf
den "Wunschkaiserschnitt". Sie zeigt, dass aufgrund der
Fortschritte in der Medizin und bei Einhaltung der durch die
Rechtsprechung und Rechtswissenschaft entwickelten Voraussetzungen
die Schnittentbindung auf Wunsch nicht nur medizinisch, sondern
gerade auch rechtlich und ethisch zulassig ist. Zugleich gibt die
Autorin einen Leitfaden fur AErzte und Geburtshelfer, wie
Schwangere, die sich einen Kaiserschnitt wunschen, aufzuklaren
sind.
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