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Einhergehend mit dem demografischen Wandel steigt ebenfalls die
Anzahl pflegebedurftiger Menschen. Auch wenn die Pflege als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe uberwiegend dem Sozialrecht
zugeordnet wird, stellt die Pflegebedurftigkeit tatsachlich meist
ein privates Risiko dar, das von Familien und Angehoerigen der
Pflegebedurftigen zu tragen ist. Eine erbrechtliche Honorierung
koennte dazu fuhren, die hausliche Pflege als Fundament des
Pflegesystems zu starken. Daher widmet sich die Autorin der Frage,
ob nach geltenden Vorschriften des Erbrechts - sowohl der
gewillkurten als auch der gesetzlichen Erbfolge - ein
erbrechtlicher Ausgleich von Pflegeleistungen moeglich ist oder ob
Reformbedarf fur den Gesetzgeber besteht.
In jungerer Zeit gerieten familienpsychologische
Sachverstandigengutachten in Kindschaftssachen zunehmend in Kritik.
Aufgrund des besonderen Stellenwertes von Gutachten fur den
Verfahrensausgang sind Mangel bei deren Erstellung und Verwertung
unbedingt zu vermeiden. Es existieren nur wenige gesetzliche
Regelungen, die die Gutachtenqualitat nicht hinreichend sichern
koennen. Dem Missstand nahm sich der Gesetzgeber mit der Reform des
Sachverstandigenrechts 2016 an. Unter Berucksichtigung hierzu
ergangener Rechtsprechung und aktueller sozialwissenschaftlicher
wie psychologischer Erkenntnisse ermittelt die Autorin die immer
noch bestehenden Schwachstellen in der Gutachtenpraxis und
entwickelt Verbesserungsvorschlage von der Notwendigkeit der
Einholung eines Gutachtens bis zu dessen Verwertung.
Einhergehend mit einem gewandelten Rollenverstandnis von Mann und
Frau und einem wachsenden Interesse von Vatern an der
Kindesbetreuung wird eine Betreuung im sogenannten Wechselmodell
fur Eltern nach Trennung oder Scheidung zunehmend attraktiver. Bei
diesem Arrangement betreuen die Eltern das Kind zu in etwa gleichen
Anteilen. Wahrend in vielen auslandischen Rechtssystemen das
Wechselmodell gesetzlich verankert ist, fehlt im deutschen Recht
eine einschlagige Regelung. Die Autorin widmet sich daher der
Frage, ob sich die Kindesbetreuung im Wechselmodell mit den
geltenden Vorschriften praktikabel umsetzen lasst oder ob
Reformbedarf fur den Gesetzgeber besteht. Dabei werden auch
aktuelle sozialwissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse
berucksichtigt.
Obwohl das Leitbild der Hausfrauenehe 1977 abgeschafft wurde, wird
es noch immer gefoerdert. Das Buch beschaftigt sich mit der
Geschlechterungerechtigkeit, die der vermeintlich freien, jedoch
vor dem Recht nicht gleichbehandelten Wahl des Lebensmodells
zugrunde liegt. Gerade nach einer Scheidung kann das finanzielle
Ungleichgewicht zwischen Mann und Frau gravierende Folgen haben.
Schliesslich verweist das Unterhaltsrecht die Ehegatten inzwischen
auf ihre Eigenverantwortung, orientiert sich also an dem Modell der
Zweiverdiener-Ehe. Welches Leitbild soll man leben, um keine
Nachteile zu erleiden? Das deutsche Recht gibt darauf keine
Antwort. Ausgehend von dieser Problematik beschaftigt sich die
Autorin mit der Frage, wie der paradoxen Foerderung begegnet werden
kann, auch um einen Gleichlauf mit dem Scheidungsfolgenrecht zu
erzielen.
Die Autorin befasst sich mit dem oeffentlichen Meinungsdiskurs und
der praktischen Umsetzung von 157 FamFG, der als Vorstufe zum
Sorgerechtseingriff nach 1666 BGB dient, um mit justiziellen
Mitteln fruhzeitig auf Eltern einzuwirken. Doch ist es gelungen,
die Kooperation von Jugendamt und Familiengericht zu optimieren und
die Eltern starker in die Pflicht zu nehmen? Findet etwa eine
Vorverlagerung der staatlichen Wachteramtsfunktion statt? Die
Autorin legt dar, dass die Neuregelung zwar zu einer Qualifizierung
der Entscheidungsfindung beigetragen hat, aber dennoch Unklarheiten
aufweist und somit Nachbesserungsbedarf besteht.
Im Buch wird das deutsche Abstammungsrecht hinsichtlich der
modernen Fortpflanzungsmedizin auf den Prufstand gestellt. Da der
deutsche Gesetzgeber hier sehr restriktive Regelungen getroffen
hat, wird von vielen Paaren mit Kinderwunsch haufig der Weg ins
Ausland angetreten. Dies fuhrt dazu, dass in Deutschland vermehrt
Kinder leben, die durch (hier) verbotene Befruchtungsmethoden
gezeugt worden sind. Das deutsche Abstammungsrecht bietet fur diese
Falle jedoch keine interessengerechten Regelungen. Der Autor
ermittelt den diesbezuglichen Reformbedarf und entwickelt
umfassende Vorschlage zur gesetzlichen Neuregelung. Das betrifft
sowohl die statusrelevante Zuordnung des Kindes, die
statusunabhangige Abstammungsfeststellung als auch Auskunftsrechte.
Kerstin Aust belegt mit einem Vergleich der Regelungen in den 47
EMRK-Staaten, dass die Rechtsfragen, die sich in einer Familie mit
Kuckuckskind stellen, trotz der anhaltenden Flut von Akten der
deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht zufriedenstellend
geloest sind. Auf die Frage, ob nur die biologische Abstammung oder
nur die soziale Wirklichkeit Rechtswirkungen hervorrufen soll, gibt
es ihrer Ansicht nach keine einzig gultige Antwort. Vielmehr kommt
es auf den Einzelfall und auf das Wohl des Kuckuckskindes an. Die
Autorin fordert daher flexible Regelungen: Das Gesetz sollte bei
einem Kuckuckskind keine "entweder-oder"-Frage stellen, sondern
eine "sowohl-als-auch"-Loesung bieten, welche die Moeglichkeit des
rechtlichen Nebeneinanders zweier Vater und einer Mutter
beinhaltet.
Kindschaftsverfahren, Einvernehmen, Mediation. Aber wo bleibt das
Kind? Rechtfertigt eine Einigung der Eltern das Absehen von der
Kindesanhoerung? Kann ohne die persoenliche Beteiligung des Kindes
die Wahrung seiner Interessen sichergestellt werden? In dieser
Arbeit werden zum einen die rechtlichen Anforderungen an die
Kindesanhoerung untersucht, zum anderen humanwissenschaftliche
Erkenntnisse aus der Scheidungsforschung und der
Entwicklungspsychologie ausgewertet. Sinn und Zweck der
Kindesbeteiligung sowie die Moeglichkeiten und Grenzen von
Einvernehmen werden herausgearbeitet und schliesslich Anforderungen
an das Verfahren aufgestellt.
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